Beschwerde gegen Sanierungskredit für Bieler Gymnasium abgewiesen
Das Bieler Gymnasium Strandboden kann definitiv saniert werden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen einen Kreditbeschluss des Regierungsrats für die Sanierung der Liegenschaft abgewiesen.
Die Beschwerde einer Privatperson richtete sich gegen einen Kredit von 53 Millionen Franken für die Sanierung der Liegenschaft, den die bernische Regierung in eigener Kompetenz als sogenannte gebundene Ausgabe genehmigt hatte. Der Beschwerdeführer machte geltend, es handle sich gar nicht um gebundene Ausgaben. Der Kredit hätte daher vom Grossen Rat bewilligt und dem fakultativen Referendum unterstellt werden müssen. Das Bundesgericht bestätigte nun aber die Einstufung als gebundene Ausgaben. Das Gericht habe dazu die einzelnen Ausgabeposten, namentlich für die Fassade, den Innenausbau und die Haustechnik geprüft.
Der Beginn der Sanierungsarbeiten ist laut Kantonsverwaltung für 2014 vorgesehen. Noch hängig sind allerdings Einsprachen gegen den Erweiterungsbau und den Bau von Provisorien. Das Problem an den Gebäuden ist, dass die Temperaturen im Innern viel zu tief und im Sommer viel zu hoch sind. Die energetische Sanierung sei dringend, findet der Kanton. Er will die Gebäude auch gegen Erdbeben absichern und den Schallschutz verbessern.