Bauten und Anlagen in Moorlandschaften
Neue BAFU-Publikation
Der Schutz der Moorlandschaften ist seit 1997 in der Bundesverfassung verankert. Neue Bauten und Anlagen sind nur dann erlaubt, wenn sie einer zulässigen Nutzung dienen und den Schutzzielen der betroffenen Moorlandschaft Rechnung tragen. Mit der Publikation «Bauten und Anlagen in Moorlandschaften» macht das Bundesamtes für Umwelt die Umsetzung für Bauherren, Planer und Behörden transparenter. Die Publikation zeigt das Verhältnis von Natur- und Heimatschutzrecht und Raumplanungsrecht auf und erläutert die Rechtslage anhand von praktischen Beispielen und mit Hinweisen auf die Gerichtspraxis.
Weitere Infos zum Thema finden Sie in TEC21 27-28/2013 «Geschütztes Moor»