Lärm­schutz: die zwei Sei­ten des Fens­ters

Im März 2016 fällte das Bundesgericht einen Entscheid zur ­Lüftungsfensterpraxis. Er verlangt die Einhaltung der Immissionsgrenzen an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume. Die angestrebte Verdichtung der Städte – ein erklärtes gesellschaftliches Ziel – wird dadurch allerdings erschwert.

Publikationsdatum
07-03-2019
Revision
07-03-2019
Anne Uhlmann
Architektin, Vorstandsmitglied SIA-Sektion Zürich

Einer Einladung der Zürcher Planerverbände (KZPV) sind trotz gefüllten Agenden kurz vor Weihnachten viele politische Akteurinnen und Akteure gefolgt. In Zeiten zunehmender Polarisierung scheint das Bedürfnis nach realem Austausch zu wachsen: Man nimmt die Verantwortung wahr, um gemeinsam neue Perspektiven zu entwickeln. Dies zeigt die hohe Zahl von Kantons- und Gemeinderätinnen und -räten sowie zahlreicher Ver­antwortlicher aus den betroffenen Ämtern, die sich im Saal des Zunfthauses zur Zimmerleuten in Zürich einfanden, um dem Referat «Lärmschutz – Wie praxistauglich ist das aktuelle Recht?» von Astrid Staufer zu folgen und sich im Anschluss in einer Plenumsdiskussion zu engagieren.

Astrid Staufer vom Architekturbüro Staufer & Hasler in Frauenfeld ist Professorin an der TU Wien und leitet seit vielen Jahren das Institut für Konstruktives Entwerfen an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) in Winter­thur. Mit aktuellen Beispielen aus der Praxis und den Erfahrungen aus einem internationalen Sommerworkshop, den ihr Institut zum Thema Lärmschutz durchgeführt hatte, verdeutlichte sie auf anschauliche Weise ein Dilemma, das durch den Bundesgerichtsentscheid zur Lüftungsfensterpraxis vom März 2016 ausgelöst worden ist.

Für Planende und Behörden hat sich die Sachlage in der Beurteilung von Bauvorhaben dadurch massiv verschlechtert. Leidtragende sind nicht allein die Planenden, sondern auch die Gesellschaft: Der Entscheid wirkt sich direkt auf unsere gebaute Umwelt und auf das Stadtbild aus.

Das Gesicht der Stadt

Das bislang angewandte «Lüftungsfenster» als massgeblicher Empfangspunkt für Messungen wird durch das Bundesgerichtsurteil nicht mehr akzeptiert. Seit dem Entscheid gilt es, die Immissionsgrenz­werte nicht nur an öffenbaren Fenstern, sondern an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume – also auch bei Festverglasungen – einzuhalten. Eine Zuwendung von Wohn- und Schlafräumen zu lärmbelasteten Stadt- bzw. Strassenräumen ist ohne Ausnahmebewilligung nicht mehr möglich, auch wenn eine kontrollierte Lüftung eingebaut wird.

Im Zuge der generell sich beschleunigenden Normierung und Standardisierung im Bauwesen erzeugt der richterliche Entscheid für die Planenden oft unlösbare Widersprüche. Wie baut man an einer verkehrsreichen Strasse, wenn fortan alle Fenster einer Wohnung für die Messung relevant sind? Wie, wenn ein Wohnraum Öffnungen auf mehreren Seiten aufweist und für die Messung dennoch nicht der Lüftungsflügel auf der lärm­abgewandten Seite massgebend sein kann?

Betrachtet man den engmaschigen Lärmkataster Stadt Zürich, so stellt man fest, dass eine Verdichtung nach Innen – ein gesellschaftliches Ziel, das wir gemeinsam erreichen wollten – entlang lärmbelasteter Strassen ohne Ausnahmebewilligung kaum mehr möglich ist. Dies führt zu auf­wendigen baulichen Lösungen (Atrien, Höfe usw.), die der Forderung nach energetisch sinnvollem und kostengünstigem Wohnraum zuwiderlaufen, wie viele Beispiele aus der jüngsten Praxis zeigen.

Die Ausnahme bestätigt erfahrungsgemäss die Regel. Wenn die Ausnahme nun aber zur Regel wird, gälte es da nicht, die Regel zu überdenken? Das Bewusstsein für die komplexen Zusammenhänge und die gesellschaftliche Verantwortung für unsere Siedlungsräume scheint zunehmend im Strudel der sich vermehrenden Anforderungen zu ertrinken. Die wachsende Stadt ist einem steten Wandel unterzogen, und doch bleibt der gestalterische Anspruch, den wir an sie stellen müssen, unverändert.

Klar gefasste Strassenzüge mit wohlproportionierten Fassaden folgen neben gestalterischen Kriterien stets auch kulturellen und sozialen. Die Häuser der Stadt sind den Strassen zugewandt und vermitteln so Sicherheit und Gemeinschaft. Es ist unsere Aufgabe als Planende, nach gestalterisch nachhaltigen Lösungen zu streben, die auf die Frage der inneren Verdichtung in funktionaler, wirtschaftlicher, aber auch in ­kultureller und sozialer Hinsicht Antworten finden und all diese ­Aspekte in der Architektur verschränken.

Differenzierte Bedürfnisse

Es ist verhängnisvoll, wenn diese unabdingbare Interaktion durch einen Bundesgerichtsentscheid derart drastisch beschnitten wird. Er muss uns Anstoss sein, darüber nachzudenken, wie künftige Lärmschutzvorgaben – aus gesundheitlicher Sicht ein durchaus berechtigtes Anliegen – den heutigen Lebensweisen Rechnung tragen können.

Müsste nicht etwa die Wechselwirkung zwischen Tagesaktivität und Nachtruhe durch differenziertere Vorgaben berücksichtigt werden? Weshalb gelten für Wohn- und Essbereiche die­selben Werte wie für Schlafzimmer, wo doch ein Grossteil der Bevölkerung den Tag nicht mehr in der Wohnung verbringt? Könnten nicht kompensatorische Massnahmen das Wohnen an stärker verkehrs­belasteten Orten entlasten? All diesen Fragen geht das Institut der ZHAW im Rahmen seines Forschungsprojekts nach.

An der Architektur als «Spiegel unserer Gesellschaft» entzünden sich immer wieder politische Diskussionen; diese müssen in einen konstruktiven Dialog münden, um gemeinsam Lösungen für die Zukunft zu finden. In diesem Sinn setzen die Zürcher Planerverbände – diesmal unter der Leitung des Zürcher SIA-Präsidenten Hartwig Stempfle – verstärkt auf den Dialog mit den Verantwortlichen aus der Politik. Gemeinsam soll den komplexen Zusammenhängen heutigen Planens und Bauens auf den Grund gegangen werden, um die Erkenntnisse in die politischen Entscheidungsprozesse einfliessen zu lassen.

Die angeregte, differenzierte Diskussion im Anschluss hat gezeigt, wie elementar diese Begegnungen sind. Wir bleiben dran!
 

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