Ri­ch­tsch­nur für das Bauen aus­se­rhalb der Bau­zo­ne

Aktualisiertes Landschaftskonzept Schweiz

Die vier Planerverbände unterstützen die Ziele und Massnahmen des ­aktualisierten Landschaftskonzepts (LKS). Sie fordern alle Akteure auf, dieses konsequent und stufengerecht umzusetzen, im Sinn einer ­kohärenten und qualitätsbasierten Landschafts- und Raumordnungspolitik.

Data di pubblicazione
02-10-2019

Als Planungsinstrument gemäss Art. 13 des Raumplanungsgesetzes definiert das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) behördenverbindliche Ziele für die raumrelevanten Sektoralpolitiken des Bundes. Das LKS von 1997 ist vom Bund grundlegend überarbeitet worden, unter Mitwirkung von Kantonen und Akteuren aus Forschung und Praxis. SIA, FSU, BSLA und BSA haben im Rahmen der aktuellen Vernehmlassung gemeinsam Stellung bezogen. Die Stellungnahme ist unter www.sia.ch/lks zu finden.

Das aktualisierte LKS ­fördert die Zusammenarbeit

Das aktualisierte LKS weist positive Neuerungen auf und dient als Rahmen für eine kohärente und qualitätsbasierte Landschafts- und Raum­ordnungspolitik. Das umfassende Landschaftsverständnis gemäss dem Europäischen Landschaftsübereinkommen, das dem LKS zugrunde liegt, wird begrüsst. Das LKS fördert entsprechend die Befähigung, die Koordination und die Zusammenarbeit aller Akteure in den Bereichen Landschaft, Natur und Baukultur.

Mit seinem sektorenübergreifenden und regionalen Ansatz dient das LKS als Richtschnur, um auch das Bauen ausserhalb der Bauzone in nachhaltige Bahnen zu lenken. Um die Landschaften in ihrer Vielfalt, ihrer Schönheit und ihrer wichtigen Funktion als Lebens- und Erholungsraum sowie Produktionsstandort zu erhalten und zu fördern, ist eine haushälterische, standort­spezifische und qualitätsorientierte Nutzung zwingend.

Die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist zu stärken, indem bauliche Eingriffe minimiert werden, Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen sich auf gut erschlossene Standorte konzentrieren und sich optimal in die Landschaft und ihren regionalen Charakter eingliedern. Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen haben eine hohe baukulturelle Qualität aufzuweisen. Nicht mehr genutzte Bauten und ­Anlagen, die die Landschaft beeinträchtigen, sind wenn möglich zu entfernen.

Steigerung der Landschaftsqualität als Maxime

Das baukulturelle Erbe der Landschaft ist zu sichern und in Wert zu setzen. Die Maxime beim Bauen aus­serhalb der Bauzone darf nicht die Schadensminimierung, sondern muss die aktive Steigerung der Landschaftsqualität sein. Dies bedingt eine sorgfältige Planung und Gestaltung der einzelnen Eingriffe und des landschaftlichen Wandels als Ganzes. Der im LKS postulierte hohe Anspruch des Bundes an seine Bauten und Anlagen und die Umsetzung über qualitätssichernde Verfahren soll allen Akteuren als Vorbild dienen.

Eine qualitätsvolle, ortsspezifische Landschaftsentwicklung ist stufengerecht mit raumplane­rischen Instrumenten umzusetzen und in der Interessenabwägung an­gemessen zu berücksichtigen. Voraussetzung hierfür ist ein hohes Bewusstsein aller relevanten Akteure für landschaftliche und baukulturelle Qualitäten und deren gemein­same Entwicklung. Das Fachwissen, der Wissenstransfer und spezifische Be­ratungsangebote für Landschaftsakteure sind dazu deutlich auszubauen.

Sinngemäss unterstützen die vier Planerverbände auch die Landschaftsinitiative, die im Kontext der zweiten Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Pro Natura, Bird Life und Schweizer Heimatschutz im März 2019 lanciert wurde. Sie fordern darum ihre Mitglieder auf, die Initiative mit ihrer Unterschrift zu unterstützen.

Link zur Initiative: wecollect.ch/de/campaign/landschaftsinitiative/

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