Nor­men: ver­stärk­ter Dia­log mit Öster­reich

Internationaler Austausch im Normenwesen: D–A–CH

Am 28. Oktober wirkten SIA-Vertreter an einer Informationsveranstaltung im österreichischen Parlament mit. Anlass war die Debatte zum neuen österreichischen Normengesetz.

Data di pubblicazione
18-12-2015
Revision
18-12-2015

SIA-Vizepräsident Adrian Altenburger und Markus Friedli, Leiter des Geschäftsbereichs Normen, waren einer entsprechenden Einladung der österreichischen Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (bAIK) gefolgt, um den SIA und sein Normenwesen den Parlamentarierinnen und Parlamentariern vorzustellen, die dankbar für Inputs bei der Debatte zum neuen österreichischen Normengesetz waren. 

Österreich besitzt rund 6000 nationale Normen für das Bauwesen, mit denjenigen der EU sind es an die 24 000. In der aktuellen Beratung des österreichischen Parlaments zum neuen Bundesgesetz über das Normenwesen (Normengesetz 2016 – NormG 2016) steht als entscheidende Frage im Raum, ob deren Zahl noch weiter erhöht werden soll bzw. ob die Vorgaben, Eckwerte und Vorschriften über die Normen erweitert werden sollen. 

Der vom ASI (Austrian Standards Institute) eingebrachte Gesetzesentwurf ziele, so die Befürchtungen der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, auf eine weitere Verstärkung der Regulierungsdichte der nationalen Baunormen ab. Diese Bedenken führten Peter Aulinger als Präsidenten der österreichischen Bundeskammer im Sommer 2015 zum SIA. 

SIA informiert Parlamentarier in Wien

Staunend ob der geringen Zahl von knapp 200 nationalen schweizerischen Normen für das Bauwesen, hat  Peter Aulinger Vertreter des SIA und der deutschen Architektenkammer nach Wien eingeladen, um vor Parlamentariern im technischen Ausschuss des österreichischen Bundestags die jeweilige Situation im nationalen Normenwesen vorzustellen und zu erläutern.

Während die Normungspolitik und das Normenschaffen in Österreich und Deutschland grosse Ähnlichkeiten zeigen, unterscheidet sich jenes der Schweiz doch erheblich: Während in unseren Nachbarländern die normenverantwortlichen Organe selbstständige, von der Bundeskammer der Architekten und Ingenieure getrennte Institutionen sind, die weniger nach dem Prinzip «aus der Praxis – für die Praxis» agieren, so ist dies in der Schweiz durch die Normenarbeit des SIA doch grundsätzlich anders.

Zwar existiert auch in Österreich in der Kommissionsarbeit der bAIK der Grundsatz des Volontariats; jedoch müssen die Kommissionsmitglieder einen Beitrag von 450 Euro für ihre Arbeit entrichten, was wiederum die verstärkte Einsitznahme – und damit Interessenvertretung – grosser Firmen und Produzenten begünstigt.

Beeindruckt waren die österreichischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier davon, wie schlank und effizient das schweizerische Normenwesen organisiert ist – und zwar nicht über eine institutionelle Behörde, sondern im SIA als privatrechtlichem Verein.

Praxisorientierte Partnerschaft

Ob die Ausführungen von Adrian Altenburger sowie die Informationen von Markus Friedli zum SIA und seinen Normen im neuen österreichischen Normengesetz Niederschlag finden oder nicht, bleibt offen. Was als wertvolles Resultat dieser Konferenz weiterwirken soll, ist die Bereitschaft der Fachverbände beider Länder, der bAIK und des SIA, in Zukunft einen Informationsaustausch über die jeweils Normenverantwortlichen zu organisieren und zu pflegen.

Die jeweilige Autonomie im nationalen Normenschaffen soll dabei unangetastet bleiben. So kann die Schweiz unmittelbar am «Insiderwissen» zu Entwicklungen der EU-Normen partizipieren, während Österreich von Einblicken in Organisationsformen und -strategien des SIA-Normenschaffens profitiert. Es ist eine praxistaugliche Form der Partnerschaft, die der SIA im nationalen und internationalen Umfeld vermehrt pflegt.

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