Auf ins Aben­teuer

LHO-Turbulenzen

Ab Beginn des neuen Jahres fällt das Zeitaufwandmodell der SIA-Leistungs- und Honorarordnungen endgültig weg. Für Planer und Auftraggeber ist das Risiko und Chance zugleich.

Date de publication
04-12-2019

Wären die Leistungs- und Honorarordnungen (LHO) des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins ein Bauwerk, wären sie wohl ein neobarocker und von vielen Leuten als schutzwürdig erachteter Palast: errichtet im Jahr 1877 und über die folgenden 125 Jahre kontinuierlich ausgebaut, renoviert und den zeitgemässen Interessen seiner Gäste angepasst. Das imaginäre Gebäude wäre wahrlich ein behaglicher Rückzugsort für illustre Vertreter der Planungsbranche gewesen – einer, an dem man sich über finanzielle Belange vermeintlich wenig Gedanken zu machen brauchte.

Dies zumindest bis ins Jahr 2001, als die Wettbewerbsbehörde zum ersten Mal die Geschäftspraktiken der Branche als ille­gal taxierte. Dieser Rüge begegnete man allerdings schnell mit einvernehmlichen Korrekturen, und das sorglose Treiben in Erinnerung an die alten Zeiten ging praktisch unverändert weiter. So lang, bis die Behörde im Jahr 2018 letztlich die Beendung dieser erneut als illegal beanstandeten Zustände erzwang.

So steht dieser sinnbildliche Palast heute noch an Ort und Stelle. Von aussen betrachtet bröckelt aber die seit Jahren unter Beschuss gekommene Fassade. Und im Innern gilt es einen Scherbenhaufen aufzu­räumen.

Ablauf der Gnadenfrist

Trotz der metaphorischen Einleitung: Der Scherbenhaufen ist real. Per November 2018 sah sich der SIA gezwungen, die LHO 102 (Architektur), 103 (Bauinge­nieurwesen), 105 (Landschaftsarchitektur) und 108 (Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik) zu überarbeiten und für das zugehörige Zeitaufwandmodell (Artikel 7), das eine Abschätzung des mit einer Planungsaufgabe verbundenen Stundenaufwands anhand der Baukosten und weiterer Parameter erlaubt, eine Übergangslösung zu schaffen. Veranlassung dazu gab die Intervention des Sekretariats der Wettbewerbskommission (Weko), die das 2003 ins Leben gerufene und mit der Revision 2014 weiter unterhaltene Modell als unzulässige Wettbewerbsabrede rügte (vgl. E-Dossier LHO).

Der Notersatz bestand darin, die Artikel 6 und 7 von den LHO zu lösen und während einer noch bis Ende 2019 andauernden Frist eine wettbewerbskonforme und statistisch gefestigtere Kalkulationshilfe zur Verfügung zu stellen. So viel zur Geschichte. In letzter Konsequenz folgt daraus ab 2020 eine entscheidende Änderung: Die Übergangslösung ist gemäss Vereinbarung mit der Weko zurückzuziehen, und die betroffenen LHO werden neu ohne die jeweiligen Artikel 7 publiziert. Die gewohnten Praktiken zur Honorarermittlung und -vergütung nach den Baukosten müssen fortan überdacht werden.

Weil sich die Planungsbranche also künftig mit alternativen Ansätzen zur Aufwand- und Honorarermitt­lung behelfen muss, hat der SIA 2018 eine Ex­per­ten­gruppe zur Beratung einer langfristigen Ersatzlösung eingesetzt. Diese Expertengruppe setzt sich zusammen aus Vertretern des SIA-Vorstands und der Geschäftsstelle, Statistikern von Hochschulen, Vertretern der Planungsbranche sowie dem Präsidenten und den Mitgliedern der Zentralkommission für Ordnungen. Ihr Auftrag ist es, wettbewerbs- und kartellrechtlich konforme Konzepte für Kalkulationshilfen zu prüfen.

Ausgehend davon analysiert sie seit Bestehen unterschiedliche Modelle zur Aufwand- und Honorarermittlung. Unter anderem hat sie untersucht, ob es möglich wäre, die bekannten Formeln entsprechend den Einwänden der Weko mit statistisch erhärteten Parametern zu hinterlegen, etwaige Alternativformeln zu entwickeln oder Referenzdatenbanken aufzubauen. Gleichzeitig hat der SIA eine Studie in Auftrag gegeben, um sich ein vergleichendes Bild über die Praktiken im Ausland zu machen (vgl. «Sind des Nachbars Kirschen süsser?»).

Aktuell sind die Ergebnisse der Expertentätigkeit noch nicht bekannt. Zuletzt war lediglich zu vernehmen, der SIA beabsichtige, seinen Mitgliedern eine Alternative zu bieten. Damit bleibt der Zeithorizont zur Realisierung einer solchen Alternative ungewiss. Sicher ist einzig, dass Lösungen wie beispielsweise der Aufbau einer Referenzdatenbank (Datenbank mit Kennwerten zu abgeschlossenen Projekten) umfangreiche Erhebungskampagnen und damit viel Zeit benötigen. Unmittelbar ändert das also nichts an der Situation: Planer und Bauherren müssen umgehend behelfsmässige Lösungen zur Ermittlung des Mengengerüsts für eine bestimmte Planungsaufgabe finden. Es wäre demnach durchaus denkbar, dass die Branche aus dieser Not schneller zu praktikablen Alternativlösungen findet, als dass ein normenverankerter und Weko-konformer Ersatz entsteht.

Konsequenzen ab 2020

Ab Anfang 2020 werden also die betroffenen LHO 102, 103, 105 und 108 in einer neuen Auflage veröffentlicht. Die Artikel 1 bis 6 inklusive der wertvollen Leistungsbeschriebe und somit über 95 % der LHO-Inhalte bleiben erhalten und erfahren nur ­marginale Anpassungen an Stellen, die in delikater Verbindung mit dem Artikel 7 stehen; der Artikel 7 selbst fällt aber ganz weg. Neben den genannten Unannehmlichkeiten hat das aber vertragliche Konsequenzen. So müssen sich Auftraggeber und Auftragnehmer künftig ohne Referenzierung einer – wohlgemerkt bislang auch unverbindlichen – Verbandsempfehlung auf die Honorierungsmodalität einigen. Einzig bestehende Verträge, die nach den LHO Ausgabe 2014 oder früher abgeschlossen wurden, bleiben von den Turbulenzen verschont.

Natürlich können sich sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer weiterhin an den bisherigen Kalkulationshilfen orientieren; nur ein vertraglicher Verweis auf den LHO-Artikel 7 wird nicht mehr möglich sein. Es ist jedoch zu bezweifeln, ob ein solches Vorgehen in Anlehnung an die bisherige Praxis ratsam ist. Vielmehr bietet der Wegfall von Artikel 7 auch neue Freiheiten für beide Vertragsparteien. Ein Auftraggeber kann seine Leistungen wesentlich projekt- und prozessorientierter ausschreiben oder neue Technologien anwenden. Und für Auftragnehmer eröffnet sich die Aussicht auf eine gebührende Vergütung von Planungsleistungen zu kostengünstigen Bauvorhaben, da die direkte Relation zwischen Bausumme und Honorar entfällt. Damit diese Freiheiten aber als Chance genutzt werden, müssen alle Beteiligten den Mut haben, die bevorstehende Lücke mit ihren Bedürfnissen zu füllen.

Zusätzliche Chancen bietet das regulatorische Neuland ebenfalls in Bezug auf das vielbeklagte Preisniveau. Wie eine Umfrage der SIA-Sektion Zürich zur Übergangslösung der Honorarermittlungsformel zeigt, sind die Meinungen der Mitglieder zwar gespalten, auf einen Nenner bringen lassen sich aber deren Anliegen. Neben der prinzipiellen Modelltauglichkeit beklagen viele das gegenwärtige Ansehen ihres Berufsstands und das tiefe Preisniveau trotz der gesellschaftlich bedeutsamen Tätigkeit. Viele fordern eine einfach anzuwendende Methodik, die den qualitativen und kulturellen Wert eines Bauwerks in den Vordergrund stellt. Der Wegfall der normativen Empfehlungen bietet nun beste Möglichkeiten zur Rehabilitation: Ohne allgemeingültige Empfehlung sind Auftraggeber und Auftragnehmer frei, das Vertragsverhältnis nach eigenen Wertvorstellungen zu gestalten und qualitativ wertvolle Arbeit zu fordern respektive vergütet zu bekommen.

Die grösste Herausforderung bleibt selbstverständlich, dass die beiden Parteien ihre Wertvorstellung formulieren können und sich darin treffen. Dabei könnten sich allerdings grosse Unterschiede in der Betroffenheit der einzelnen Berufsgruppen zeigen. Im klassischen Ingenieurwesen kann bei Projektierungsbeginn der Planungsaufwand mit den oft vorhandenen Projektvorgaben aufgrund von Erfahrungswerten in der Regel zuverlässig abgeschätzt und nachvollzieh­bar dargelegt werden. Bei Architekturwettbewerben hingegen entfällt quasi ein vorverhandelter Vertragsbestandteil. Es muss eine neue, einvernehmliche Vergütungsregelung für die Auftragserteilung gefunden werden.

Der SIA in der Pflicht

Selbstredend lassen die aktuellen Entwicklungen auch den SIA nicht kalt. Einerseits ist er gezwungen, per 1. Januar 2020 angepasste Ordnungen zu veröffentlichen. Andererseits sieht er sich in der Pflicht, seinen Mitgliedern auch künftig eine angemessene Unterstützung bei der Honorarberechnung zu leisten. So bietet der SIA seit Mitte 2019 für die Berufsgruppen Architektur, Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen und Gebäudetechnik Form-Kurse zur Honorar- und administrativen Kennzahlenermittlung an.

Die Nachfrage nach diesen Kursen spricht für sich: Viele waren kurz nach Eröffnung der Anmeldefenster ausgebucht und werden teilweise noch bis Mitte des nächsten Jahres weitergeführt. Auch der Inhalt ist durchaus attraktiv: Neben Grundlagen zur Gemeinkosten- und Stundensatz­ermittlung stellen erfahrene Kolleginnen und Kollegen praxisnahe Methoden vor, um ohne das bekannte SIA-­Zeitaufwandmodell auftragsbezogene Honorare zu ermitteln – beispielsweise aufgrund von Kennwerten aus Vergleichsprojekten oder mittels ressourcenorientierter Planung und Planlisten.

Die Schulungskampagne des SIA wie auch die Umfrage der Sektion Zürich zeigen insofern die beiden wichtigsten Herausforderungen, mit denen die Branche zu kämpfen haben wird: erstens die Schwierigkeit, kostendeckende, aber dennoch konkurrenzfähige Honorar­ansätze für ihre Mitarbeitenden zu veranschlagen, und zweitens einen der jeweiligen Planungsaufgabe angemessenen Aufwand zu ermitteln. Beides sind gewiss keine neuen Herausforderungen, sondern solche, die ein unternehmerisch orientierter Dienstleister seit jeher und unabhängig vom Vorhandensein von Verbandsempfehlungen zu meistern hat. Diese Themen werden aber mit Beginn des kommenden Jahres bestimmt mehr Gewicht bekommen und besonders auch diejenigen öffentlichen Auftraggeber betreffen, die bislang das Mengengerüst in ihren Ausschreibungen mit den bekannten Formeln abschätzten.

Nur ein Teil des Abenteuers

Parallel zur Bewältigung der nachwehenden Turbulenzen wurde unlängst der Prozess zur ordentlichen LHO-Revision angestossen (vgl. «Zukunftsfähige LHO?», S. 38). Und auch dieser steht im Zeichen von Veränderungen – beispielsweise im Bereich der Digitalisierung. Wie die vergangenen Jahre aber zeigten, wusste sich auch hier die Branche über lange Zeit selbst zu helfen und die sich bietenden Chancen und Freiräume für Kreativität zu nutzen.
 

Kalkulationstool des SIA zur Honorarermittlung nach den Baukosten (Übergangslösung; noch bis Ende 2019 verfügbar) www.lho.sia.ch

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