Die Brü­cke bis ins Jahr 2020 steht

Neue Leistungs- und Honorarordnungen

Am 1. November 2018 publiziert der SIA neue LHO und Kalkulationshilfen sowie ein webbasiertes Honorarberechnungstool. Sie gelten bis Ende 2019 und können online kostenlos heruntergeladen respektive genutzt werden.

Publikationsdatum
01-11-2018
Revision
01-11-2018

Kurz stockte den Verantwortlichen beim SIA der Atem, als im September vergan­ge­nen Jahres die Schweizer Wett­be­werbskommission (Weko) mitteilte, sie habe Vorabklärungen zu den Leistungs- und Honorarordnungen (LHO) des SIA aufgenommen. Die Weko äusserte die Vermutung, die LHO könnten wettbewerbs­hem­mend sein, und befand die Hono­rarbe­rech­nungsformeln als kartellrechtlich problematisch. Sie empfahl deshalb, die LHO zu ändern.

Übergangslösung steht

Da die Eröffnung einer Untersuchung und allenfalls hohe Bussen drohten, suchte der SIA das kon­struktive Gespräch mit der Weko und erzielte die folgende Einigung: erstens – und gültig bis Ende 2019 – die Erarbeitung einer Übergangs­lösung zu den Honorarordnungen sowie der Honorarkalkulation. Diese hat der SIA in den vergangenen Monaten zu den Ordnungen SIA 102 Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten, 103 Leistungen und Honorare der Bauingenieurinnen und Bauingenieure, 105 Leistungen und Honorare der Landschaftsarchi­tektinnen und Landschafts­ar­chi­tekten und 108 Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elek­tro­technik erarbeitet und am 1. No­vem­ber 2018 in Kraft gesetzt.

Die Übergangslösungen können unter www.lho.sia.ch kostenlos heruntergeladen respektive als ­webbasierte Applikation genutzt werden. Und zweitens plant der SIA für die Zeit ab 2020 die ­Entwicklung und Publikation einer wieder langfristigen, kartellrechtskonformen Lösung.

Was ist neu?

Eine der wesentlichen Neuerungen der Übergangslösung ist, dass die Artikel 6 «Honorarberechnung nach dem effektiven Zeitaufwand» und Artikel 7 «Honorarberechnung nach den Baukosten» aus den LHO herausgelöst und separat als unverbindliche Kalkulationshilfen publiziert werden. Die Trennung von Ordnungen und Kalkulationshilfen ermöglicht die periodische Anpassung der Kalkulationshilfen an neue statistisch ausgewertete Erhebungsdaten, ohne dass die ganzen LHO aktualisiert werden müssen.

In den Übergangs-LHO wird neu des Weiteren verzichtet auf ­konkrete Honorarerhöhungsemp­feh­­lungen (Art. 5.9, 5.10, 5.11), auf die Bezeichnung der Reise­zeit als Arbeitszeit (Art. 5.5, 6.2.2) sowie auf den «Anforderungsfaktor a» (Art. 6.3.2 f.). Mit der Übergangs­lösung wurde auf Wunsch der Weko insbesondere auch die Berechnung des voraussichtlichen Planungsaufwands in Stunden verändert. Das neue Online-Kalkulationstool liefert als Ergebnis keine fixe Anzahl Stunden mehr. Vielmehr erhalten Planer wie Auftraggeber, nach Eingabe der projektspezifischen Werte, eine Bandbreite von Stunden für die zu erbringende Leistung.

Und schliesslich werden den Variablen «Schwierigkeitsgrad n», «Anpassungsfaktor r», «Teamfaktor i», «Faktor für Sonderleistungen s» und «Faktor für Umbau, Unterhalt, Denkmalpflege U» in der Berechnungsformel keine numerischen Werte mehr zugewiesen. Dies, weil sie nicht auf statistische Erhebungen abgestützt sind. Die Werte der Variablen sind ab sofort projekt­spezifisch zwischen Auftraggeber und Beauftragten zu verhandeln.

Mehr unternehmerische Eigenverantwortung

Unabhängig von neuen Kalkulations­hilfen und einer verlässlicheren Datenbasis, die bis 2020 noch zu erarbeiten sind, zeichnet sich eines schon mit der Übergangslösung ab: Die Planer und Planerinnen der Schweiz werden ihre Leistungen und Honorare zukünftig noch eigenverantwortlicher verhandeln müssen. Der Vorstand des SIA ist überzeugt, dass Letzteres richtig ist, dass alle SIA-Mitglieder dies können und sich trotz allem weiterhin nicht dem Tiefpreiskampf hingeben, sondern die leistungsgerecht entgoltene, baukulturell höchste Qualität anstreben werden.

Die neuen Leistungs- und Honorar­ordnungen (gültig bis Ende 2019) können ab dem 1. November 2018 kostenlos herunter­geladen und genutzt werden: www.lho.sia.ch

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