SIA 101 und SIA 104 in der Ver­nehm­las­sung

Die Kommissionen des SIA unterbreiten den Mitgliedern Ordnungsentwürfe zu den Themen «Bauherren» und «Ingenieure im Bereich Wald und Naturgefahren».

Publikationsdatum
26-06-2019

An der 183. Sitzung der Zentralkommission für Ordnungen (ZO) vom 23. Mai 2019 wurde der Entwurf der SIA-Norm 101 Ordnung für Leistungen der Bauherren zur Vernehmlassung freigegeben. Mit diesem neuen Re­glement beabsichtigt der SIA, eine geeignete Grundlage für die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Bauherren und Planern zur Ver­fügung zu stellen. Der Bedarf ist angesichts der zunehmenden Komplexität der Bauvorhaben und der Entstehung neuer Berufsprofile
zur Unterstützung der Bauherren gegeben.

Bauherr und Planer

Im Unterschied zu den bestehenden Ordnungen bezieht die Verständigungsnorm SIA 101 nicht nur Bauherren, sondern auch deren Vertragspartner (Planer, Unternehmer, Berater) ein. Die SIA 101 richtet sich nicht nur an Fachleute wie die übrigen SIA-Ordnungen, sondern auch an Laien in der Rolle des Bauherrn. Die SIA 101 ist nicht als Vertragsbestandteil zu betrachten.

Verantwortung in allen Belangen

Nach der internen Vernehmlassung im Jahr 2018 passte die Kommis­sion SIA 101 in intensiver Arbeit den ­Ordnungstext an. Die ersten drei Kapitel beschreiben die wesentlichen Aufgaben einer Bauherrschaft, Kapitel 1: Gesichtspunkte der Bauherrschaft; Kapitel 2: Aufgaben des Bauherrn und seine Stellung zu weiteren Akteuren im Projektierungsund Realisierungsprozess; Kapitel 3:  Gesamtprozess eines Bauvorhabens von der Initialisierung über die Abwicklung bis zur Nutzungsübergabe. In Kapitel 4 werden die Leistungen des Bauherrn detailliert aufgeführt. Kapitel 5 dient der Klärung der Vergütung bei Beauftragungen von ­Bauherrenvertretern oder -unterstützern. Die Ordnung schliesst mit einem Glossar in Kapitel 6, das Definitionen der wichtigsten Begriffe enthält.

Wald und Naturgefahren

Ordnung für Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure im Bereich Wald/Naturgefahren, so lautet der neue Titel der SIA 104. Die Kommission hat die LHO-
Ordnung SIA 104/2003 Ordnung für Leistungen und Honorare der Forstingenieure und Forstingenieurinnen aus dem Jahr 2003 vollständig überarbeitet. Bei der Revision wurde der Titel der heutigen Umwelt angepasst und trägt somit der jetzigen Ausbildung Rechnung. Gleichzeitig weist er auf die Bereiche mit den wichtigsten Kernkompetenzen hin. Die Zentralkommission für Ordnungen hat die Ordnung zur Vernehmlassung freigegeben.

Rechte und Pflichten der Parteien

Bedeutende Neuerung ist, dass im Artikel 2 vier Themenfelder innerhalb der Tätigkeit des Ingenieurs bezeichnet sind: (i) Schutzwald/Naturgefahren; (ii) Waldwirtschaft/ Holzproduktion; (iii) Ökologie/Landschaft; (iv) Wald und Gesellschaft/ Erholung. Innerhalb dieser The­men­felder werden – nicht abschliessend – verschiedenste Tätigkeits­bereiche aufgelistet. Bei den Leistungsbeschrieben in Artikel 4 lehnt sich die Ordnung stark an die Leistungs­modelle der Normen SIA 111 Modell Planung und Beratung sowie 112 Modell Bauplanung an. Schliesslich wurde Artikel 5 «Grundsätze der Vergütung» auf die anderen Ordnungen des SIA und die Vor­gaben der eidgenössischen Wettbewerbskommission abgestimmt.

Die Normenentwürfe sind unter www.sia.ch/vernehmlassungen verfügbar.

 

Für Stellungnahmen verwenden Sie bitte das dort bereitstehende Word-Formular. Stellungnahmen in anderer Form (Briefe, PDF usw.) können nicht berücksichtigt werden. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme ausschliesslich mit dem Word-Formular an die entsprechende Mailadresse zu senden.


SIA 104 Ordnung für Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure im Bereich Wald und Naturgefahren
Einreichfrist: 31. Juli 2019
SIA104 [at] sia.ch (SIA104[at]sia[dot]ch)


SIA 101 Ordnung für Leistungen der Bauherren
Einreichfrist: 31. August 2019
SIA101 [at] sia.ch (SIA101[at]sia[dot]ch)

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