In­no­va­ti­ons­preis Bau­dy­na­mik 2015 für Rai­ner Schu­ma­cher

Erdbebensicherheit rechtlich verankert

Der Innovationspreis Baudynamik 2015 würdigt den Juristen Rainer Schumacher, der zur heutigen Definition der rechtlichen Verantwortung für die Erdbebensicherheit von Bauwerken beigetragen hat.

Publikationsdatum
27-01-2015
Revision
25-08-2015
Hugo Bachmann
Prof. em. ETH, Stiftung für Baudynamik und Erdbebeningenieurwesen

Bis zur Jahrtausendwende waren Erdbeben in der schweizerischen Rechtslehre kaum ein Thema. Sie wurden allenfalls am Rand erwähnt und auch dann eigentlich nur als typischer Anwendungsfall der sogenannten «höheren Gewalt». 

Seitdem hat sich diese Sichtweise grundlegend verändert. Am Anfang des Wandels stand die Tagung «Erdbebenvorsorge in der Schweiz – Massnahmen bei neuen und bestehenden Bauwerken» der Schweizer Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik (SGEB) im Jahr 2000 an der ETH Zürich: Prof. Dr. iur. Rainer Schumacher hielt dort den Vortrag «Zur rechtlichen Verantwortung für die Erdbebensicherung von Bauwerken». Er zeigte auf, dass die Normen über die Erdbebensicherheit als Teil der anerkannten Regeln der Baukunde rechtlich verbindlich sind. 

Technische Angelegenheit
In der schweizerischen Rechtslehre handelte es sich dabei um die erste Auseinandersetzung mit dem Thema Erdbebensicherheit, die nicht von der Fatalität der «höheren Gewalt» ausging, sondern gerade umgekehrt, bei der ingenieurtechnischen Machbarkeit der Schadenprävention ansetzte. 

Dieser Paradigmenwechsel setzte sich bei Juristen, Ingenieuren und Immobilieneigentümern durch, was schliesslich dazu führte, dass heute kaum noch ernsthafte Zweifel an der rechtlichen Verbindlichkeit der Erdbebennormen bestehen. Das wirkt heute als wesentliche Triebkraft auf dem Weg zu einem besseren Schutz vor seismischen Gefahren. Rainer Schumacher hat damit einen richtungsweisenden Beitrag zur Verbesserung der Erdbebensicherheit in der Schweiz geleistet. 

Prof. Dr. iur. Rainer Schumacher (82) ist seit 2000 Titularprofessor der Rechtsfakultät der Universität Freiburg (Schweiz). Er publiziert regelmässig in der Zeitschrift «Baurecht/Droit de la construction» des Instituts für Schweizerisches und Internationalen Baurecht. Neben seinen Kommentaren zur SIA-Norm 118 ist er Verfasser diverser rechtwissenschaftlicher Werke, unter anderen:
Vertragsgestaltung. Systemtechnik für die Praxis (2004);
Sicheres Bauen und sichere Bauwerke. Wer haftet? Alle! (2010);
Das Bauhandwerkerpfandrecht. Systematischer Aufbau (3. Auflage 2008)

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