Kuns­thaus Zü­rich: Er­wei­te­rung steht nichts mehr im Weg

Dem geplanten Erweiterungsbau des Kunsthauses Zürich steht nichts mehr im Weg. Die Stiftung Archicultura hat entschieden, den Entscheid des Zürcher Baurekursgerichts vom Dezember nicht anzufechten.

Date de publication
02-02-2015
Revision
01-09-2015

Der Verzicht auf einen Weiterzug ans Verwaltungsgericht bedeute jedoch nicht, dass man dem Gerichtsentscheid inhaltlich zustimme. Vielmehr basiere der Entscheid auf einer «Abwägung der Prozessrisiken», teilte Archicultura mit. 

Das Baurekursgericht hatte Ende Dezember 2014 den Rekurs der Luzerner Stiftung gegen die Kunsthaus-Erweiterung abgewiesen. Es war zum Schluss gelangt, dass das Projekt alle gesetzlichen Anforderungen erfülle. Damit bestätigte das Gericht den im Mai 2013 erteilten Bauentscheid. 

Die Opposition gegen das Erweiterungsprojekt sei nicht mutwillig erfolgt, schreibt Archicultura. Die Stiftung setze sich «für einen sorgfältigen Umgang mit den Anliegen des Natur- und Heimatschutzes und den städtebaulichen Auswirkungen von Bauprojekten in schutzwürdigen ortsbaulichen Strukturen» ein. 

Eröffnung verzögert sich 

Bereits jetzt steht fest, dass der ursprünglich geplante Termin für die Eröffnung des vom Londoner Stararchitekten David Chipperfield entworfenen Erweiterungsbaus 2017 nicht mehr eingehalten werden kann. Durch den Erweiterungsbau soll das Zürcher Kunsthaus zum grössten Kunstmuseum der Schweiz werden. 

Gebaut werden soll das über 200 Millionen Franken teure Projekt gegenüber dem heutigen Kunsthaus am Pfauen. Die Zürcher Bevölkerung hatte sich in einer Volksabstimmung am 25. November 2012 für das Erweiterungsprojekt ausgesprochen. 

Der zusätzliche Platz für das Kunsthaus wird für Werke der eigenen Sammlung genutzt sowie für die Sammlung der Stiftung E. G. Bührle mit ihren zahlreichen Impressionismus-Werken. 

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