Neo­phy­ten­bekämp­fung an Gewäs­sern

Der Kanton Aargau startet einen Versuch mit der chemischen Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterichs entlang von Gewässern. Die Pflanze bedroht die natürliche Vege­tation und den Erfolg von Renaturierungen. Der Versuch wirft rechtliche Fragen auf: Es besteht die Pflicht, Massnahmen gegen die invasive Art zu treffen, aber der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entlang von Gewässern ist verboten.

Date de publication
26-10-2012
Revision
01-09-2015

Als Neophyten werden Pflanzenarten bezeichnet, die nach dem Jahr 1500 in Europa eingeführt wurden. Rund 10 % der Schweizer Flora sind solche Neophyten. Oft stellen sie eine Bereicherung unseres Lebensraums dar. Einige wenige dieser Pflanzen – in der Schweiz dürften es etwa 20 Arten sein – breiten sich jedoch massiv aus und verursachen Probleme. Sie werden als invasiv bezeichnet. Aktuell sind in der Freisetzungsverordnung1 elf invasive, gebietsfremde Pflanzenarten aufgeführt, mit denen in der Umwelt nicht direkt umgegangen werden darf – es sei denn, die Massnahmen dienen ihrer Bekämpfung. Konkret bedeutet dies, dass Handel, Transport und Setzen dieser Pflanzen verboten sind.
Eine dieser Pflanzen ist der Japanische Staudenknöterich.2 In Ostasien beheimatet, wurde die Pflanze um 1825 als Zierpflanze in Europa eingeführt und wilderte um 1900 aus. Etwa seit 1950 breitet sie sich sprunghaft aus, vor allem entlang von Bach- und Flussläufen. Die Pflanzen werden bis zu 3m hoch, ihre mächtigen Wurzeln dienen der Verbreitung und als Nährstoffspeicher. Kleinste abgetrennte Wurzelstücke können neue Knöterichbestände begründen, weshalb eine Ausbreitung entlang von Flussläufen leicht möglich ist. Wird mit japanischen Knöterichen durchwurzelter Boden abgetragen, ist dieser speziell zu entsorgen, da die invasive Pflanze sonst verschleppt wird.
In Japan hemmt ein Insekt, der Japanische Blattfloh, das Wachstum des Knöterichs. Weil ausserhalb seiner Heimat natürliche Gegenspieler fehlen, bedroht er hier die natürliche Vegetation. Massive Probleme mit dem Japanischen Knöterich hat man unter anderem in Grossbritannien, wo sogar Bauwerke vor ihm geschützt werden müssen, weil seine Wurzeln Beton durchbrechen können. Man hat dort 2010 den Japanischen Blattfloh versuchsweise ausgesetzt und hofft, dass er den Japanischen Knöterich zurückdrängt.

Gegenmassnahmen: Ausbaggern oder Chemie

Wie sich in den letzten Jahren gezeigt hat, kann der Japanische Staudenknöterich nur mit zwei Massnahmen wirksam bekämpft werden: mit einer Ausbaggerung des Bodens (was teuer und nicht immer möglich ist) und mit Pflanzenschutzmitteln. Letzteres wird vielerorts praktiziert, aus Gründen des Gewässerschutzes jedoch nicht unmittelbar an Gewässern. Genau das will der Kanton Aargau im Rahmen eines Versuchs nun aber testen. Spezialisten werden dem Knöterich bis auf einen Abstand von einem Meter ans Gewässer mit Chemie zu Leibe rücken. Das Pflanzenschutzmittel wird auf die Blätter gesprüht, von wo es über die Stängel in die Wurzeln gelangt und zum Absterben der Pflanzen führt. Weil die Knöteriche über das Wurzelwerk verbunden sind, hofft man, dass auch diejenigen ganz am Wasser absterben.
«Wir sind mit einem Zielkonflikt und widersprüchlichen gesetzlichen Vorgaben konfrontiert», sagt Norbert Kräuchi, Leiter der Abteilung Landschaft und Gewässer des Kantons Aargau. Auf der einen Seite verbiete die Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung des Bundes den Einsatz von Pflanzschutzmitteln in einem Streifen von 3m entlang der Gewässer.3 Auf der anderen Seite lasse sich aber aus zahlreichen Gesetzen – etwa dem Natur- und Heimatschutzgesetz, dem Gewässerschutzgesetz oder der Freisetzungsverordnung des Bundes – die Pflicht ableiten, die Uferstreifen als ökologisch wertvolle Lebensräume zu schützen und Massnahmen gegen invasive Neophyten zu ergreifen. Im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision der Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung diesen Frühling hat der Kanton Aargau beantragt, im Sinne einer Ausnahmebewilligung den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gegen den Japanischen Staudenknöterich in besonders schützenswerten Gebieten auch entlang von Gewässern zuzulassen, sofern dieser durch ausgebildete Fachleute mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt wird. Beim Bund hatte man für dieses Anliegen jedoch kein Gehör.

Flusslandschaften besonders betroffen

Mit seinen ausgedehnten Flusslandschaften ist der Kanton Aargau vom Japanischen Knöterich besonders stark betroffen. Vor allem sieht man im Wasserkanton die in den letzten Jahren getätigten Investitionen in die Renaturierung der Gewässer bedroht. 
Wie Norbert Kräuchi betont, handelt es sich vorerst nur um einen räumlich eng begrenzten Versuch an der Suhre. «Wir werden vor, während und nach der chemischen Behandlung der Knöterichbestände untersuchen, ob wir in Wasserproben eine erhöhte Konzentration von Pflanzschutzmitteln in den Gewässern nachweisen können.» Von den Resultaten wird abhängen, ob der Kanton Aargau diesen Weg weitergehen will. Zuvor muss er aber noch eine einvernehmliche Lösung mit dem Bund finden. 

Anmerkungen

  1. Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung) vom 10. September 2008 > Anhang 2
  2. Wissenschaftlicher Name: Reynoutria japonica. Oft ist auch von Asiatischen Staudenknöterichen die Rede. Zu diesen zählen auch verwandte Arten des Japanischen Staudenknöterichs und Hybride
  3. Verordnung zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen (Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung) vom 18. Mai 2005 > Anhang 2.5
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