«Preisgüns­ti­gen Wohn­raum si­chern, schaf­fen oder ver­nich­ten?»

Leserbrief

Ein Kommentar aus unserer Leserschaft zur Revision der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich. 

Date de publication
02-06-2026

Die Revision 2026 der Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich nennt als wichtige Ziele preisgünstigen Wohnraum sichern und Wachstum mit Qualität. Die für das Wachstum vorgesehene Reserve ist viel grösser als der Bedarf. Der grösste Teil der Reserve (+ 260 000 Personen) liegt dabei in Geschossflächen, die im bestehenden Zonenplan zulässig sind, jedoch (noch) nicht realisiert wurden. Sie können also nur durch «Verdichtung», das heisst durch Abbruch und grössere Ersatzbauten realisiert werden. Wie viele Wohnungen davon betroffen sind, und wie viele Menschen dadurch ihre Wohnung verlieren können, wurde nicht untersucht.

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Nun sollen weitere überbaute Gebiete aufgezont werden, um preisgünstigen Wohnraum gemäss § 49b PBG zu schaffen. Das wird den Druck auf Abbruch und grössere Ersatzbauten in diesen Gebieten zusätzlich erhöhen, weil die Differenz zwischen dem Bestand und der neuen Ausnützung grösser wird und nur 75 % der Mehrausnützung preisgünstig sein muss. Dieser Wohnraum wird nicht subventioniert. Die vollen Kosten müssen durch Vermietung oder Verkauf gedeckt werden. Lediglich die Rendite muss «angemessen» sein und «dauerhaft gesichert» werden. 

Auch diese Wohnungen werden erheblich teurer sein als die abgebrochenen, weil Bestandsmieten günstiger sind als Neumieten. Zudem werden sie für Mietende mit mehr Kaufkraft und höheren Ansprüchen an Fläche und Komfort konzipiert und werden entsprechend grösser, aufwendiger und deshalb teurer gebaut. 

Wenn also zum Beispiel 100 Wohnungen abgebrochen werden, um die mit der Aufzonung neu möglichen 120 Wohnungen zu erstellen, müssen nur 15 Wohnungen preisgünstig sein, und nur in jenen Gebieten, die im Ergänzungsplan preisgünstiger Wohnraum ausdrücklich bezeichnet sind. Im ganzen übrigen Stadtgebiet dürfen neue Wohnungen weiterhin mit so viel Rendite vermietet oder verkauft werden, wie der Markt zulässt. 

Tatsächlich preisgünstiger Wohnraum befindet sich in bestehenden Mehrfamilienhäusern. Dieser wird durch Aufzonungen wegen § 49b PBG zusätzlich gefährdet, weil die Differenz zwischen der bestehenden und der neu möglichen Ausnützung noch grösser wird. Abbruch und Ersatzbau wird lukrativer, auch wenn einige Wohnungen nur «preisgünstig» vermietet werden dürfen. Mit viel administrativem Aufwand wird schliesslich nur wenig erreicht.

Die meisten Gebäude in Zürich sind solide gebaut und könnten mit Umbauen, Anbauen oder Aufbauen erweitert oder ertüchtigt werden. Darum sollte in Bauzonen der Abbruch von Gebäuden nur zulässig sein, wenn der Nachweis erbracht ist, dass diese weder saniert noch anders weitergenutzt werden können. Solch eine Bestimmung würde nicht nur den bestehenden preisgünstigen Wohnraum nachhaltig sichern, sondern alle Bauherrschaften dazu verpflichten, mit bestehenden Bauten sorgfältiger umzugehen.

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