Grund­lage für qua­litäts­volle Pla­nung­spro­zesse

Der SIA revidiert die Leistungs- und Honorarordnungen (LHO) SIA 102, 103, 105 und 108. Während der Vernehmlassung gingen zahlreiche Kommentare ein.

Date de publication
28-09-2025

Die Leistungs- und Honorarordnungen (LHO) bilden seit über hundert Jahren eine Grundlage für qualitätsvolle Planungsprozesse und die faire Zusammenarbeit der am Bauen beteiligten Akteure. Mit der laufenden Revision der LHO SIA 102 für Architektur, SIA 103 für Bauingenieurwesen, SIA 105 für Landschaftsarchitektur und SIA 108 für Gebäudetechnik streben die LHO-Kommissionen die Harmonisierung der vier Ordnungen an. 

Das ist notwendig, weil sich die verschiedenen Planungsdisziplinen in den letzten Jahrzehnten zunehmend spezialisiert haben. In der Konsequenz haben sich auch die LHO unterschiedlich entwickelt. Damit die LHO weiterhin als praxisgerechte Basis für die Zusammenarbeit und Verständigung in einem immer komplexeren Arbeitsumfeld erhalten bleiben, ist eine Harmonisierung nötig. 

Der disziplinenübergreifende Blick auf das Projekt und der Fokus auf die Zusammenarbeit geben die Leitplanken für diese Harmonisierung vor. Die Leistungen sollen nicht mehr nur Disziplinen zugewiesen werden, sondern auch Funktionen. Weiter harmonisieren die LHO-Kommissionen die Leistungsbeschriebe und bauen diese weiter aus. Denn präzise Leistungsbeschriebe haben infolge von steigenden Anforderungen an die Projekte an Bedeutung gewonnen. 

Darüber hinaus werden die LHO terminologisch und prozessual aufeinander abgestimmt, ihre bewährte Grundstruktur bleibt aber erhalten. Mit der Harmonisierung wird überdies die Grundlage für eine mögliche zukünftige Digitalisierung der SIA-Ordnungen geschaffen.

Etappenziel Vernehmlassung

Die Revision der LHO erfordert eine intensive interdisziplinäre Zusammenarbeit der vier LHO-Kommissionen. Deswegen bearbeiten sie Themenschwerpunkte wie die Leistungsbeschriebe in gemeinsamen Arbeitsgruppen. Die Erkenntnisse aus diesen Arbeitsgruppen fliessen zurück in die einzelnen LHO-Kommissionen, um die Ergebnisse mit Blick auf die einzelnen Disziplinen weiterzubearbeiten.

Aufgrund der Komplexität dauert der Prozess länger als übliche Revisionsprozesse. Die öffentliche Vernehmlassung vom 25. November 2024 bis zum 28. Februar 2025 war denn auch ein Etappenziel in diesem Revisionsprozess. Die Vernehmlassung, die gemäss SIA-Reglement in Deutsch und Französisch erfolgte, erreichte eine grosse Resonanz: Knapp 130 Organisationen und Privatpersonen nahmen sich Zeit, sich differenziert mit den Vernehmlassungsentwürfen auseinanderzusetzen. 

Die vier LHO-Kommissionen sind erfreut über das grosse Interesse und die konstruktiven wie auch kritischen Beiträge. Die rege Teilnahme an der öffentlichen Vernehmlassung bestätigt die Anerkennung der Ordnungen in breiten Kreisen als Grundlage des Bau- und Planungsprozesses.

Drei Schwerpunkte im Fokus

Die über 3000 eingegangenen Kommentare betrafen zu einem grossen Teil den in Artikel 4 festgehaltenen Leistungsbeschrieb. Sämtliche eingegangenen Kommentare haben jedoch immer Einfluss auf alle vier LHO, da die Grundlagen im Rahmen der Harmonisierung aufeinander abgestimmt werden. Die Prüfung der Kommentare muss deshalb äusserst sorgfältig und disziplinübergreifend vorgenommen werden.

Die LHO-Kommissionen bearbeiten die Entwürfe der Ordnungstexte entlang dreier Schwerpunkte weiter: die allgemeinen Vertragsbedingungen in Artikel 8, Funktionen und Leistungen in den Artikeln 1, 2 und 4 sowie die Vergütung in den Artikeln 3, 5 und 7. Für die Behandlung dieser Schwerpunkte haben die LHO-Kommissionen drei Arbeitsgruppen gebildet. 

Eine weitere Arbeitsgruppe beschäftigt sich parallel mit den allgemeinen und grundlegenden Themen wie «Sprache und Begriffe», «Gesamtleitung» sowie «Lesbarkeit und Darstellung». Für diese Themen identifizierten die Kommissionen nach der Sichtung der Kommentare den grössten Handlungsbedarf.

Freigabe für den Herbst 2026 erwartet

Die LHO-Kommissionen bereiten die Beantwortung der Kommentare vor. Die darauffolgende Zustellung der Schlussentwürfe an die teilnehmenden Parteien der Vernehmlassung bietet Gelegenheit für ein Einspracheverfahren. 

Danach werden die konsolidierten Schlussentwürfe nach Freigabe durch die Zentralkommission für Ordnungen (ZO) und den Vorstand des SIA den SIA-Delegierten zur Genehmigung vorgelegt. Ziel ist die Freigabe der revidierten Ordnungen durch die SIA-Delegierten an einer Sonder-Delegiertenversammlung im Herbst 2026.

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