Das Zür­cher Was­ser­ge­setz

Planen mit Naturgefahren

Im Kanton Zürich wird im Februar 2019 über das Wassergesetz ­abgestimmt. Darin soll der Hochwasserschutz am Gewässer und an ­Gebäuden geregelt werden. Dieser ist Teil der Dokumentation «Entwerfen & Planen mit Naturgefahren im Hochbau», die nun veröffentlicht wird.

Date de publication
24-01-2019
Revision
24-01-2019
Dörte Aller
Meteorologin, SIA-Verantwortliche Klima / Natur­gefahren

Über 25 000 Gebäude sind im Kanton Zürich durch Hochwasser gefährdet. Meist ist mit geringen Wassertiefen von 25 bis 50 cm zu rechnen. Mit den Schutzzielen des Wassergesetzes wird das Schadenrisiko der rund 300 Neu- und 350 Umbauten pro Jahr gesteuert. Das Schadenrisiko ist bei gleicher Gefährdung bei ­Neubauten höher als bei älteren Gebäuden. Früher lag das Erdgeschoss ein paar Stufen über der Umgebung, und die Keller waren kaum ausgebaut. Die Schäden waren meist verkraftbar, eine Personengefährdung bestand meist nur bei höheren ­Wasserständen sowie ausserhalb der Gebäude.

Heute wird das Erdgeschoss oft ebenerdig gebaut, und ­die Untergeschosse werden intensiv genutzt. Die Gebäudetechnik ist ­umfangreicher und oft im Untergeschoss untergebracht. Auch 20 cm Wasser aussen am Gebäude können dann grosse Schäden anrichten und in Untergeschossen Personen gefährden.

Mehr Schutz, weniger Risiko

Die in Überarbeitung befindliche SIA-Norm 261/1 Einwirkungen auf Tragwerke – Ergänzende Festlegungen enthält für Neubauten angemessene Schutzziele. Für normale Gebäude das 300-jährliche Ereignis; für sensible Bauwerke wie Schulen, Spitäler und wichtige Infrastrukturen sogar noch höheren Schutz. Ein Ereignis mit 300-jährlicher Wiederkehrperiode kommt in der Lebensdauer eines Gebäudes von 50 Jahren nicht so selten vor! 17 % – wie ein Treffer beim Würfeln.

Die breite Vernehmlassung der Norm hat diese Schutzziele ­gestützt. Im Kanton Zürich werden die Ziele schon lang angewendet. Im Kanton Freiburg baut das neue Gesetz auch auf die SIA-Norm. Im Februar erscheint die Dokumentation SIA-D 0260 Entwerfen & Planen mit Naturgefahren im Hochbau, die die bewährten Planungsmethoden für wirksame und kostengünstige Mass­nahmen anschaulich erklärt.

Wird der Hochwasserschutz bei Neubauten frühzeitig in der ­Planung berücksichtigt, ist auch ein Schutz gegen ein 300-jährliches Ereignis meist kein Problem. Denn viele Massnahmen sind konzeptioneller Natur, dadurch kostengünstig und nach der Fertigstellung meist nicht explizit als Schutzmassnahme erkennbar. Bei Umbauten müssen die Massnahmen verhältnismässig sein. Das Wassergesetz im Kanton Zürich fordert Schutz vor einem 100-jährlichen Ereignis (40 %), was zu einem Risikoanstieg führt.

Zu Lasten der Allgemeinheit

Aus Sicht der Planer erschweren unterschiedliche Vorgaben bezüglich der Schutzziele in Norm und Gesetz die Planung und die Kommunikation mit dem Bauherrn. Daher wäre ein Verweis auf die SIA-Norm im Gesetz wünschenswert. Dies ist im Kanton Zürich betreffend Erdbeben so festgeschrieben und hat sich bewährt. Ohne den Schutz – wie in der SIA-Norm gefordert – steigt das Schadenrisiko an – zulasten der Allgemeinheit. Zudem schränkt das Wassergesetz den Hochwasserschutz am Gewässer ein.

Eine Annahme des Gesetzes hätte einen Widerspruch zwischen der Gesetzeslage und den normativen Vorgaben zur Folge. Dies kann nicht im Interesse der Planenden sein – meint der Vorstand der SIA-
Sektion Zürich.

SIA-Norm 261/1 Einwirkungen auf Tragwerke – Ergänzende Fest­legungen (erhältlich 2020)
SIA-D 0260 Entwerfen & Planen mit Naturgefahren im Hochbau.
Erhältlich via distribution [at] sia.ch (distribution[at]sia[dot]ch)

 

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