Test­pla­nun­gen: We­glei­tung oder Merk­blatt?

Sitzung der Zentralkommission für Ordnungen 1/2018

Die Zentralkommission genehmigte die Revision der Ordnung SIA 104 für Leistungen und Honorare der Forstingenieure und Forstingenieurinnen. Ferner gab sie die Wegleitung Testplanungen zur Publikation frei und stimmte dem Rückzug der SIA 121 OIV zu.

Date de publication
06-04-2018
Revision
06-04-2018

Am 8. März fand die 179. Sitzung der Zentralkommis­sion für Ordnungen (ZO) in Bern statt; es war die erste Sitzung des Jahres 2018. Der Projektstart zur Revision der SIA 104:2003 Ordnung für Leistungen und Honorare der Forstingenieure und Forstingenieurinnen wurde genehmigt. Die Ordnung betrifft spezifische Leistungen dieser Berufsgruppe und kommt in den Bereichen Naturgefahren und Ingenieurwesen zur Anwendung. Die Abklärungen der Kommission SIA 104 ergaben, dass eine Totalrevision der LHO SIA 104 unverzichtbar ist, soll die revidierte Ordnung den heutigen Aufgaben wie auch der aktuellen Ausbildung der Forstingenieure Rechnung tragen.

Die Wegleitung 142i-604 Testplanungen der Kommission SIA 142/143 wurde zur Publikation auf der SIA-Website freigegeben. Zusätzlich diskutierte die ZO, diese Wegleitung in ein Merkblatt zu modifizieren. Sie beschloss daher, sie zeitgleich zur öffentlichen Vernehmlassung freizugeben. Durch Aufnahme des Dokuments ins Normenwerk bekommen die Testplanungen den Stellenwert, den sie als Planungsinstrument verdienen.

Zukünftig wird dieses Verfahren die raumplanerischen, städtebaulichen und architektonischen Entwicklungsprozesse in Siedlungsgebieten massgeblich unterstützen und immer mehr an Bedeutung gewinnen. Der SIA will und muss auf diese Entwicklungen Antworten geben – um gerade kleinen und mittleren Gemeinden eine  verbindliche Hilfestellung zu bieten, mit der sie künftigen planerischen Herausforderungen angemessen begegnen können.

Gratisabgabe der Vergabeordnungen?

Die Geschäftsstelle des SIA präsentierte den Mitgliedern der ZO ein Konzept zur zukünftigen Ausrichtung der Dienstleistungen im Vergabewesen. Demnach sollen die Programmbegutachtung und Beratungsleistung kostenpflichtig werden, die Vergabeordnungen selbst dagegen künftig gratis abgegeben werden. Dieser Ansatz verfolgt also die Umkehrung der bisherigen Praxis – die Regeln werden kostenfrei zur Verfügung gestellt, das zugehörige Fachwissen und die Dienstleistung dazu werden kostenpflichtig. Dieses Konzept stiess in der ZO auf erheblichen Diskussionsbedarf. Nicht zuletzt wurde die Frage laut, ob es angemessen sei, Vergabeordnungen an bestimmte Zielgruppen kostenfrei abzugeben. Mit Sicherheit ist es gut, diese Diskussionen zu führen; sie können eine Chance bieten, das Ordnungswesen neu aufzustellen, und sollten fortgeführt werden.

Die Kommission SIA 121 beantragte den Rückzug der Vertragsnorm SIA 121:2003 Verrechnung der Preisänderungen mit dem Objekt-Index-Verfahren (OIV) per Ende Juni 2018. Das OIV hat bekanntlich grosse Schwächen. Diese führen immer wieder zu rechtlichen und finanziellen Auseinandersetzungen zwischen Auftraggebern und Unternehmern. In vielen Fällen geht es um erhebliche Streitsummen.

Den Anwendern empfiehlt der SIA zukünftig die Verwendung der Vertragsnorm SIA 123:2013 Preisänderungen infolge Teuerung: Verfahren mit Produktionskostenindex (PKI mit NPK-Kostenmodellen) und deren Anwendung im Untertagbau (PKI-NPK-UT). Für laufende Projekte empfiehlt die Kommission SIA 121 weiterhin die Vertragsnorm SIA 121:2003 anzuwenden, sofern sie im Werkvertrag vereinbart ist.

Die ZO wählte Heinrich Degelo, Architekt BSA SIA aus Basel, der bereits Mitglied der Kommission SIA 102 ist, zum Präsidenten der Kommission für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten. Weitere neue Kommissionsmitglieder: Alessandro Fabris wurde als Vertreter der BGI in die Kommission SIA 103 gewählt; Sonja Blaas ist als Vertreterin Entwicklung Schweiz neues Mitglied der Kommission SIA 118.
 

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