Ret­tet der Na­tio­nal­rat un­se­re Land­schaf­ten?

Kommentar

Am 15. Juni behandelt der Nationalrat das Bauen ausserhalb der Bauzone. Schafft es das Parlament, das Raumplanungsgesetz so griffig zu revidieren, dass es zum akzeptablen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative wird? Wichtige Streitpunkte sind die Umnutzung alter landwirtschaftlicher Nutzbauten in Wohnraum und der Freipass für neue (Zweit-)Wohnungen.

Publikationsdatum
13-06-2023

Fast 620'000 Gebäude stehen im Nichtbaugebiet; das sind fast 20% aller Bauten in der Schweiz. Und über 36 % der Siedlungsflächen – vor allem Verkehrsflächen – liegen laut dem neuesten Monitoringbericht des ARE ausserhalb der Bauzonen. Die 2020 eingereichte Landschaftsinitiative will diese stetig steigende Zersiedelung der an sich freizuhaltenden Landschaft endlich stoppen, um die negativen Auswirkungen auf Menschen, Umwelt, Biodiversität und Baukultur zu beheben. Auch das RPG2 stützt in der Fassung des Ständerats dieses Ziel. Doch bei den Ausnahmen gibt es noch gewichtige Differenzen.

Strukturwandel der Landwirtschaft als Auslöser

Ein Drittel der Gebäude im Nichtbaugebiet dient als Wohnraum, zwei Drittel sind vor allem landwirtschaftliche Ökonomiebauten.  Ein grosser Teil davon ist das Erbe der traditionellen Landwirtschaft.

Je nach Landesregion sind Agrarbauten sehr unterschiedlich ausgeprägt: Im Flachland liegen die grossen traditionellen Bauernhöfe, die den grössten Teil des Jahres die Tiere des Hofs beherbergen. In den Bergkantonen sind Tausende von Maiensässen oder Rustici, die dem Alpauftrieb oder als Weideställe dienten, ihres ursprünglichen Sinns beraubt und seither als Zweitwohnungen begehrt. Da unsere Vorfahren zu Fuss unterwegs waren und über nur sehr geringen Komfort verfügten (wenn man es wagt, von Komfort zu sprechen!), bedeutet die Umnutzung dieser Häuschen auch eine Anpassung an moderne Ansprüche. Die verändert den Charakter der Gebäude und ihrer Umgebung, mit negativen Folgen durch die Bodenversiegelung und neue Infrastrukturen wie Zufahrten, die das Landschaftsbild verunstalten.

Dass jedes Jahr etwa 1000 Bauernbetriebe verschwinden und die Bewirtschaftungsmethoden weiter modernisiert werden, bedeutet, dass zahlreiche weitere Agrarbauten nicht mehr benötigt werden. Damit stellt sich auch in Zukunft die Frage nach der Nutzung oder dem Nutzen dieser Gebäude. 

Streitpunkt Umnutzung zu Wohnraum

Eine klare, aber strenge Regelung soll die Wiederverwendung dieser Gebäude ermöglichen, ohne die Landschaft zu verunstalten. Viele Umbaumöglichkeiten sind bereits heute gegeben; eine Erweiterung hingegen läuft den Zielen des RPG2 und der Landschaftsinitiative diametral entgegen.

Zwei Sorgenkinder stehen zur Debatte: Der Ständerat hatte 2022 die Möglichkeit aufgenommen, dass die Kantone praktisch die Umnutzung JEDES landwirtschaftlichen Gebäudes ohne klare Bedingungen in eine Erst- oder Zweitwohnung erlauben könnten (Art. 8c Abs. 1bis). Eine Katastrophe insbesondere für die Landschaften im Berggebiet! Glücklicherweise hat die UREK-N diesen Passus gestrichen und es ist sehr zu hoffen, dass der Nationalrat hier der Kommission folgt.  

Den zweiten problematischen Artikel aber hat die UREK-N sehr knapp angenommen (Art. 24c Abs, 3bis): An vor 1972 erstellten («altrechtlichen») Bauernhäusern angebaute ehemalige Nutzbauten sollen vollständig in Wohnungen umgebaut werden können, falls sie über eine «ausreichende Erschliessung» verfügen. Auch Ersatzneubauten wären möglich. In den grossen Bauernhöfen des Mittellands würden so Scheunen und Ställe zu Mehrfamilienhäusern. Man kann sich unschwer vorstellen, wie die Anpassung an «zeitgemässe Wohnformen» den Charakter dieser Höfe samt schleichendem Ausbau der Erschliessung verändern würden.

Diese Umnutzungsvorschläge widersprechen dem wichtigsten Grundsatz der Raumplanung, der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet. In dieser Form gelten sie für die Landschaftsinitiative als völlig unakzeptabel.

Gute Ziele und schmerzhafte Ausnahmen

Allgemein begrüsst wird das Stabilisierungsziel des Ständerats, sowohl die Anzahl Gebäude ausserhalb der Bauzonen wie die versiegelte Fläche zu begrenzen. Dass Kantone dies mithilfe der innert fünf Jahren anzupassenden Richtpläne umsetzen sollen, ist ebenfalls ein guter Weg. Konkret sollen Neubauten im Nichtbaugebiet nur möglich sein, wenn dafür ein nicht mehr benötigtes Gebäude entfernt wird. Für diesen Mechanismus sollen die Kantone und sinnvollerweise auch die Gemeinden den Mehrwertausgleich und Abbruchprämien nützen können, wobei noch unterschiedliche Ausgestaltungsvorschläge in Diskussion sind.

Das Stabilisierungsziel wirkt bei Zweitwohnungen und jenen Gewerben, die nicht in die Landwirtschaftszone gehören. Von der Begrenzung der Bodenversiegelung ausgenommen sind der Bedarf der Landwirtschaft, aber auch touristische Nutzungen. Hemmend bei der Zielerreichung wirken weitere Bestimmungen, wie jene der Sondernutzungszonen, wo nicht standortgebundene Bauten zugelassen wären. Die Landschaftsinitiative schätzt diese Spezialzonen als klar negativ ein – immerhin beschränkt die Fassung der UREK-N sie auf das Berggebiet und sieht Kompensationsmechanismen vor.

Revision auf der Zielgeraden

Das RPG2 ist somit nach harzigen Diskussionen während vier Jahren auf der Zielgeraden, mit noch zwei, drei wichtigen Hürden. Die Landschaftsinitiative blickt gespannt auf die Nationalratsdebatte vom 15. Juni und die nachfolgende Differenzbereinigung. Die Natur-, Umwelt- und Heimatschutzorganisationen erwarten einen indirekten Gegenvorschlag, der die Ziele und Umsetzung der Initiative in möglichst akzeptabler Art und Weise aufnimmt.

Weitere Informationen:
www.landschaftsinitiative.ch

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