Rad­los

Publikationsdatum
04-11-2015
Revision
16-11-2015

Zugegeben, ich habe kein besonders unterwürfiges Verhältnis zu Verboten. Leuchtet mir eines nicht ein, kann es durchaus passieren, dass ich es übersehe. Besonders ausgeprägt ist das bei «Weil ich es so sage»-Ver­boten, was mir als Kind freilich die eine oder andere rot glühende Wange einbrachte. Noch vor gar nicht so langer Zeit bekam ich eine saftige Busse, weil ich der Meinung war, mit dem Velo noch rasch den Bahnübergang queren zu müssen, obwohl das Bimmeln der sich gleich schliessenden Barriere schon zu hören war. Dummerweise hatte ich nicht bemerkt, dass auf der anderen Seite die Polizei auf mich wartete. 

Und nun dieser Hinweis am Sockel eines leicht heruntergekommenen Stadthauses: «DENKMAL – Fahr­räder anlehnen verboten!» Endlich mal ein sinnvoll begründetes Verbot, finde ich. Zumindest eines, das ­einem ein bisschen Respekt vor dem Alter einflösst. Das Schild hat mein Interesse am Gebäude geweckt. Ich betrachte es näher: überall bröckelnder Putz (nicht nur dort, wo verbotenerweise parkierte Velos Schuld haben könnten), hässliche Lüftungsgitter, Flickwerk. Nur die oberen Stockwerke erinnern an die Eleganz vergangener Zeiten. Und ich denke mir: ­So ein paar schnittige Rennvelos würden hier unglaublich von der Misere ablenken.

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