Pla­ner-Drei­satz: Stun­den­satz – Ho­no­rar – Bench­mar­king

Lohnerhebung 2017

In der Schweiz können sich Ingenieure und Architekten nicht auf einen festgelegten Tarif berufen. Jedes Büro kalkuliert selbst, zu welchem ­Stundenansatz es seine Planungsleistungen offeriert und verrechnet. Ein solcher Stundensatz zeigt seinen Wert aber erst im Marktvergleich.

 

Publikationsdatum
02-11-2017
Revision
02-11-2017

Mithilfe einer Benchmarking- Plattform unterstützen die Planerverbände BSA, BSLA, FSAI, FSU, IGS, SIA, SVU, SWKI und USIC ihre Mitglieder. Denn aus kartellrechtlichen Gründen ist es den Verbänden untersagt, ihren Mitgliedern Stundensätze zu empfehlen oder Honorarabhängigkeiten zu definieren. Das war nicht immer so.

Komplexe Honorarformel

Nachdem 1837 der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein gegründet wurde, erschienen mit den neuen Statuten 18771 die erste Honorarordnung für Architekten und damit auch die ersten Leistungsvereinbarungen. So hiess es einleitend: «Das Honorar für architektonische Arbeiten wird im Allgemeinen nach Prozenten der Bausumme berechnet (…).» Es werden vier Kostenkategorien definiert, drei Bauklassen und sechs Einzelleistungen (vgl. «Die erste Honorarordnung», Kasten unten). Erbringt der Architekt die Gesamtleistung, wird sein Honorar in der Regel nach der Bausumme ermittelt. Für die Einzelleistungen ist ein Kostenvor­anschlag oder eine Schätzung massgebend. Unter Bemerkungen wurden die Frankensätze definiert, die für Leistungen gelten, «welche nicht nach Ueberschlagssummen berechnet werden können (…).» Darunter fielen Taggelder, Reisekosten, Entschädigungen für Expertisen etc.

Bis zum Jahr 1999 wurde diese Definition schrittweise erweitert, nicht nur für Architekten (102), sondern auch für Bauingenieure (103), Landschaftsarchitekten (105), Gebäudetechnikingenieure (108) und Raumplaner (110). Die Verknüpfung zwi­schen Honorar und Bausumme blieb bestehen und wurde durch weite­re Faktoren (Schwie­rigkeitsfaktor, Teamfaktor etc.) spezifiziert. Kaum ein anderes Metier hat eine so komplexe Honorarherleitung. Oder kennen Sie einen anderen Berufsstand mit einer ähnlichen Formel?

Und trotzdem: Mit der ­kartellrechtlichen Notwendigkeit einer kurzfristigen Revision der Leistungs- und Honorarordnungen im Jahr 2001 entstand 2003 die noch heute gültige Honorarformel. Statt eines fixen Prozentsatzes der Bausumme als Honorar wird nun der Zeitaufwand im Verhältnis zur Bausumme definiert. Die Ermittlung des zu verrechnenden Stundensatzes wird seitdem jedem einzelnen Büro überlassen.

Benchmarking der Planerbranche

Gibt es keine offiziellen Stundensätze resp. Empfehlungen, sind für eine erste Orientierung Umfragen und deren Auswertung sehr hilfreich. Deshalb initiieren die Planerverbände für ihre Mitglieder und mit ihnen die Lohn- und Kennzahlenerhebung. Für den Branchenvergleich der Bruttolöhne (grösste Ausgabenkomponente eines Planungsbüros) sowie der relevanten Kennwerte (z. B. Gemeinkosten, Produktivität, Honorar­umsätze) und für eine marktorientierte Ermittlung der bürospezifischen Stundensätze steht seit 2012 eine spezielle Onlineplattform zur Verfügung. Zurzeit werden dort die Ergebnisse der aktuellen Lohnerhebung in Abhängigkeit von Fachrichtung, Bürogrösse, Region, Funktions­stufe, Frau/Mann und Altersgruppe mit den Ergebnissen der Vorjahre veröffentlicht. Auch die Kennzahlen­erhebungen der letzten Jahre sind einsehbar. Damit herrscht Transparenz über die Benchmarks innerhalb der Branche.

Die neuesten Ergebnisse

Gesamthaft konnten in diesem Jahr die Lohndaten von 561 Büros (2015: 555) und damit 11 482 Lohndaten (2015: 10 355) ausgewertet werden. Nebst Architekten, Bauingenieuren, Kultur- und Vermessungsingenieuren haben auch Gebäudetechnikingenieure, Landschaftsarchitekten, Raumplaner und Umweltfachleute an der Erhebung teilgenommen.

Die durchschnittlichen Gesamtlöhne aller Fachrichtungen sind mit 100 049 Fr. praktisch auf dem Niveau des Jahres 2015 mit 100 018 Fr. Unter Berücksichtigung der Teuerung von – 1.0 Prozent entspricht dies einer Reallohnerhöhung von
1.0 Prozent. Die tiefsten durchschnittlichen Gesamtlöhne verzeichnen die Landschaftsarchitekten mit 88 522 Fr., die höchsten die Raumplaner mit 108 640 Fr.

Die Einstiegslöhne bei der Funktion 54 (Architekt, Ingenieur, Qualifizierter Fachmann etc.) reichen von rund 64 500 Fr. bei den Raumplanern bis rund 80 500 Fr. bei den Gebäudetechnikingenieuren. Die Praktikantenlöhne bei den Archi­tekten betragen rund 26 500 Fr., bei den Bauingenieuren rund 37 500 Fr. Die ausführlichen Auswertungsergebnisse finden Teilnehmer und Abonnenten direkt auf der Plattform.

Neu: alle zwei Jahre

Die Erhebungen der Planerverbände werden im nächsten Jahr überarbeitet. Im Anschluss an die Neuauflage im Jahr 2019 finden die Erhebungen neu alle zwei Jahre statt.

Anmerkung
1 Aus «Die Eisenbahn/Le chemin de Fer», Band 6/7 (1877) Heft 16, Seite 125 f.

Fragen und Anregungen an benchmarking [at] sia.ch (benchmarking[at]sia[dot]ch)

 

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