90 Fuss­ball­fel­der we­ni­ger Schat­ten

Was schon seit vielen Jahren erkennbar ist, wurde im Oktober 2023 von Grün Stadt Zürich an der Jahrespressekonferenz bestätigt: Die Baumkronenfläche in Zürich nimmt markant ab – und dies beeinflusst die Temperaturen. Die Stadt will dieser Entwicklung entgegenwirken. Doch die Freiraumplanung ist komplex und wirft Fragen auf.  

Publikationsdatum
18-10-2023

Die Grösse der Baumkronenfläche in der Stadt Zürich, alle vier Jahre per Laserscan-Methode aus der Luft erhoben, zeigt in eine klare Richtung: Seit 2014 geht immer mehr durch Baumkronen beschattete Fläche verloren. Allein zwischen 2018 und 2022 waren es 64 Hektar, was 90 Fussballfeldern entspricht. Die Zahlen sind alarmierend.

Es ist eigentlich klar, dass das Verschwinden von Gartenstadtquartieren in dem Mass, wie es in der Stadt Zürich von Privaten, Genossenschaften, Institutionen und den beteiligten Architekturbüros mittels Ersatzneubauten vorangetrieben wird, nicht mit gleichbleibendem Grünraum einhergehen kann. Dies ist die Hauptursache; ein anderer, weniger einschneidender Grund sind Sturmschäden, die dazu führen, dass Bäume gefällt werden müssen. Der von Privaten als zu aufwendig angesehene Unterhalt könnte ein weiterer Grund für das Fällen von Bäumen sein, mutmasst Simone Brander, die Vorsteherin des Tiefbauamts.

Um dem allem entgegenzuwirken, pflanzt die Stadt laufend neue Bäume. Doch bis ihre Kronenvolumen die Grösse der alten erreichen, dauert es Jahrzehnte. Die Wurzeln einiger sehr grosser Exemplare reichen zudem ins Grundwasser, was ein grosser Vorteil für ihr Bestehen ist. Viel effizienter als Neupflanzungen wäre es also, alte Bäume stehen zu lassen. Doch verdichtungs- und ausnutzungskompatible Lösungen scheinen kaum in Sicht, denn meist stehen die Bäume dort, wo ein neues Gebäudevolumen geplant ist, oder sie behindern den Baustellenbetrieb.

Mehr Kronenfläche per Förderprogramm

Grün Stadt Zürich ist bemüht, dem Verschwinden entgegenzuwirken und hat auch einen gewissen Einflussbereich, denn rund 50 ˚˚% aller Bäume gehören der Stadt. Bis 2050 will sie die Kronenfläche in Siedlungsgebieten auf 25 % ausweiten. Dies ist angesichts der momentan bestehenden 15 % mit deutlich abnehmender Tendenz ein ehrgeiziges Ziel.

Vier Förderprogramme, finanziert über einen von der Stadtbevölkerung bewilligten Rahmenkredit von 130 Mio. Franken sollen bis 2035 helfen, die Situation zu verbessern. Eines der Programme umfasst Beratung und Förderung hitzemindernder Massnahmen bei privaten Eigentümern, die in Zukunft Zuwendungen erhalten sollen für neu gepflanzte Bäume. Wie das Geld verteilt wird, ist noch offen.

Auch eine Erweiterung des Baumschutzes ist vorgesehen – in welche Richtung es geht und wie flexibel der Baumschutz bei Bauprojekten ausgelegt werden kann, ist noch nicht ganz klar. Ein Baum soll als geschützt gelten, wenn sein Stammumfang mehr als 80 cm beträgt. Die Stimmberechtigten hatten eigentlich bereits im Jahr 1992 einer Baumschutzverordnung zugestimmt, die aber aufgehoben wurde, da ein flächendeckender Baumschutz im Widerspruch zum kantonalen Planungs- und Baugesetz steht. Mit Baumschutzgebieten in der Bau- und Zonenordnung (BZO) ist dann 2016 in ausgewählten Gebieten um den See der Schutz von bestehenden, stadtbildprägenden Bäumen verbessert worden. Das genügt aber bei weitem nicht.

Deshalb sollten die Baunormen angepasst werden. Im Moment sind die vorgeschriebenen 8 Meter Abstand zwischen Stammzentrum und Gebäude hinderlich und verunmöglichen bei einem breiteren Neubauvolumen oft den Erhalt oder die Neupflanzung von Bäumen. Für eine Verkleinerung dieses Abstands wartet man auf grünes Licht vom Kanton.

Gartenstädte, die keine mehr sind

In der ehemaligen Gartenstadt Schwamendingen ist zwischen 2006 und 2019 jeder fünfte Baum mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm verschwunden. Ähnlich sieht es wohl im Allenmoos-Quartier sowie am Fuss des Friedhofs Nordheim aus, und auch im Bachwiesen-Quartier, in Altstetten ist ein Drittel der Kronenfläche verschwunden. Wo es einst fliessende Grünräume gab, befinden sich heute zwischen den neuen engeren und höheren Häuserzeilen im kleinen Radius Spielplätze, Velohäuschen und Tiefgaragenlüftungselemente und darum herum Stauden und Büsche. Kein Wunder, dass die Temperaturen in verdichteten Quartieren höher sind als an den alten Orten in der Nachbarschaft. Das ist auch ohne Messungen deutlich spürbar.

Immerhin pflanzte die Stadt im Quartier Bachwiesen 2022 rund 40 neue Bäume. In Schwamendingen beginnt man mit einem Aktionsprogramm, das Private zu Neupflanzungen motivieren soll. Es wird ab Sommer 2024 umgesetzt. Die Erweiterung des Wurzelraums pro Baum auf 35 m3 und die Möglichkeit, dass sich die Baumwurzeln unterirdisch, auch entlang von Alleen verbinden können, sollen die Wachstumschancen verbessern. Die Pflanze als «soziales Wesen» hat in die Stadtplanung Einzug gehalten. Ob man so auch die Tulpenbäume und amerikanischen Roteichen auf dem Sechseläutenplatz und die 400 Eschen auf dem Oerlikoner Park hätte retten können?

All dies sind Einzelmassnahmen, die das in seinen Grundzügen politische und ökonomische Problem nicht an der Wurzel packen. Vielleicht müsste man beginnen, über Alternativen zu ganzen Ersatzneubausiedlungen nachzudenken. Aufstockungen oder neue Schichten an den bestehenden Fassaden bieten dazu Ansätze. Das würde nicht nur die Quartierstruktur erhalten, sondern auch dem stets geforderten nachhaltigen Umgang mit Ressourcen entgegenkommen. Die Mehrzahl der Bäume könnte dann dort bleiben, wo sie steht. Allerdings liegt dies nicht im Einflussbereich von Grün Stadt Zürich – Lösungen müssen in einem weiteren Umfeld diskutiert und gefunden werden.

Freiräume am falschen Ort?

Städtische Freiräume, ein den einzelnen Bäumen übergeordnetes Thema, sollen gemäss regionalem Richtplan «Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen (SLÖBA)» pro Einwohner 8 m2 nutzbaren öffentlichen Raum bereitstellen. Der Richtplan wurde 2021 von der Bevölkerung verabschiedet und wird, damit er für alle verbindlich ist, in den nächsten Jahren in die BZO aufgenommen.

Zusammen mit der Verdichtung müssen also auch Freiräume entstehen. Doch Bautätigkeit und Bevölkerungszuwachs stellen die Freiraum-Versorgung vor eine Herausforderung. Simone Brander bedauert, dass die Entwicklung dieser Räume teils nicht deckungsgleich mit den Orten der Verdichtung ist. Der Bevölkerungszuwachs erfolgte vor allem in den Randgebieten der Stadt, darum sei dort die Lage gut. Die wichtigsten zusätzlich geschaffenen Freiräume am Stadtrand sind die Spielwiese Affoltern, der Jonas-Furrer-Park, die Green City und die Autobahnüberdeckung Affoltern.

Angesichts der von der Stadträtin positiv bewerteten Ergebnisse stellt sich die Frage, ob die Verdichtung am Stadtrand die bessere Strategie wäre gegenüber jener, bestehende Quartiere in der Innenstadt neu zu überbauen. Andere Städte in der Schweiz verfolgen diese Strategie.

Braucht der Zürichberg ein Park?

Im Rahmen der aktuellen Entwicklungen hat die Stadt den Istzustand mit der im kommunalen Richtplan angestrebten Versorgung von 8 Quadratmeter Freiraum pro Person verglichen.1 Das Ergebnis wird auf der entsprechenden Karte in unter- und gut versorgten Gebieten von dunkel bis hellblau ersichtlich. Gut versorgt sind die Bereiche an Waldrändern, in der Nähe von Kulturlandschaft und um den See, weil auch sie als Freiräume gelten.

Die Karte zeigt auch, dass die Quartiere am Zürichberg, von Hirslanden über die Kirche Fluntern bis zum Bucheggplatz mit einem «schlechten Freiraumangebot» versehen sind – weniger Freiraum gibt es gemäss Grafik nur noch in Altstetten um den Letzipark. Das wirft Fragen auf. Das Konzept der Freiraumversorgung wird auf die städtischen Anlagen reduziert und nur bedingt mit dem gesamten, also auch dem privaten Freiraum eines Quartiers in Zusammenhang gestellt. Hat jemand, der am Zürichberg zwischen Waldrand und Seeufer in einem durch grosse Privatgärten gut durchgrünten Bereich lebt, dasselbe Bedürfnis nach öffentlichem Freiraum wie jemand in Altstetten zwischen Gleisfeldern und Geschäftshochhäusern? In der Berechnung des Freiraums wird die Gebäudegrundfläche von der Freiraumfläche abgezogen – es wird also kein Unterschied gemacht, ob ein Haus zwei oder zwanzig Stockwerke hat.

Diese Trennung von privaten und öffentlichen Grün- und Freiräumen ist von einem verwaltungstechnischen Standpunkt aus zwar verständlich, für das Gesamtbild der Stadtentwicklung jedoch einseitig und ungerecht. Darüber hinaus sind im Siedlungsplan auch Gebiete festgelegt, in denen über die Bauzonenordnung hinaus verdichtet werden darf. Das ist zum Beispiel für das Quartier Friesenberg der Fall, gilt aber ausgerechnet für den Zürichberg nicht.

Die Entwicklung der abnehmenden Baumkronenfläche ist seit bald zehn Jahren ersichtlich und nur teilweise an die Veränderungen des öffentlichen Freiraums gekoppelt. Dort spielen Bäume zwar auch eine Rolle, genauso wichtig ist aber ihr Bestehen im «Bindegewebe» der Stadt, also jenen Flächen, die Gebäude, Verkehrsinfrastruktur und Freiräume umgeben, unabhängig davon, ob es sich um privaten oder öffentlichen Raum handelt.

Es stellt sich die Frage, weshalb die Stadt erst jetzt mit diesen Massnahmen reagiert, deren Umsetzung wieder viele Jahre dauern wird. Zudem fördert sie auf städtebaulicher Ebene mit ihren Rahmenbedingungen die Verdichtung, und davon profitieren die verschiedenen Bauherrschaften – seien es private oder institutionelle –, indem sie Ersatzneubauten erstellen. Sie können nur bedingt für die Entwicklungen mitverantwortlich gemacht werden.

Anmerkung

Die Berechnung der öffentlichen Freiraumversorgung wird aufgrund der Kleinquartiere durchgeführt, einer räumlichen Einheit auf Ebene Häuserblocks, die den Einwohnern in Anzahl und Dichte gegenübergestellt wird. Nicht alle Freiraumtypen zählen gleich; eine eingeschränkte öffentliche Nutzung zählt weniger als eine Parkanlage, die mit 100 % berechnet wird: Sportanlagen zählen beispielsweise 20 %, Kleingartenanlagen 5 %.

 

Bei Gebäuden wird die Grundfläche von der Freiraumfläche abgezogen. Neben den öffentlich nutzbaren Freiräumen werden auch Wald-, Natur- und Landwirtschaftsflächen eingerechnet. Dabei kann der Beitrag der Erholungslandschaft die Versorgung zu maximal 50 % abdecken, da sie nicht alle Bedürfnisse erfüllt.  
stadt-zuerich.ch/freiraumversorgung

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