Vor Bli­cken denk­mal­ge­schützt

Publikationsdatum
07-12-2017
Revision
07-12-2017

Alte Dinge stellt man oft in ein Museum. Alte Gebäude hingegen passen dort schlecht hinein. Eher verwandelt man sie in ein Museum, um darin andere alte Stücke aufzubewahren.
Anders war es beim Schlotterbeck-Areal in Zürich: Die geschützte Betonsprossenfassade wurde gerettet und kann weiterhin bewundert werden. Da sie nicht mehr funktional war, setzte man hinter sie eine moderne Kon­struktion. Die denkmalgeschützte Auffahrrampe der einstigen Garage hingegen wurde hinter einer neuen Fassade versteckt – weggesperrt sozusagen. Ohne das Gebäude zu betreten, kann man sie nicht betrachten. Immerhin fand man für sie noch einen Zweck: 400 Velos dient sie nun als Abstellfläche, und einige Gewerberäume fanden auch noch auf ihr Platz.
Ob eine 66 Jahre alte, kaum wahrnehmbare Rampe geschützt werden muss, darüber liesse sich trefflich streiten. Bei anderen Verkehrswegen stellt sich diese Frage nicht. Wer würde schon eine Autobahn in ihrem Urzustand belassen? Diese wird den Gegebenheiten angepasst, sprich neu gebaut. Eine Anpassung erfolgte in gewissem Sinn auch bei der ­Rampe: Wo früher Autos fuhren, rollen nun Velos. Ist das ein Zeichen für eine neue Post-Verbrennungsmotor-Ära? Wohl kaum, denn eine neue Tiefgarage wurde ebenfalls gebaut.

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