Um Durch­gang wird ge­be­ten

Publikationsdatum
09-08-2017
Revision
09-08-2017

Berns Altstadt ist Weltkultur­erbe. Durch die Gassen ­flanierend, hat sich wohl mancher Besucher gefragt, wie die Häuser von innen aussehen mögen. Ohne Freunde mit Altstadt-WG bleibt nur der Besuch einer Anwaltskanzlei oder Arzt­praxis, um das herauszufinden. Anders gestaltet sich so ein Einblick in Wiedlisbach. Die oberaargauische Gemeinde, nicht Weltkulturerbe, aber immerhin Wakkerpreisträgerin 1974, war einst vollständig von einer Stadt­mauer umschlossen. Heute bildet diese die durchgehende Aussenfassade der Dorfkernbebauung.
Das Besondere? Es sind nicht die Gebäude, sondern die Wege. Gleich für mehrere Bauten ist ein öffentliches Durchgangsrecht belegt. Folgt man einem unauffälligen Schild beim Bahnhof, steht man vor einer Hauswand – und vor einer unbeschrifteten Holztür. Kann das der öffentliche Weg sein? Wer sich hinein traut, steht – Überraschung! – im Treppenhaus der Gemeinde- und Finanzverwaltung. Wer seine Steuern bezahlt hat, darf passieren (Besucher übrigens auch) und kommt auf der anderen Seite, im mittelalterlichen Dorfkern, wieder heraus – in Zeiten alter Grenzen und neuer Mauern ein angenehm pragmatischer Ansatz. Oder um es mit Büne Huber zu sagen: Jede Mauer, die vor mir steht, hat irgendwo eine Tür.

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