Graue Emis­sio­nen rea­li­tä­tsnah bi­lan­zie­ren

Netto-Null bis 2050 – dieses Ziel verfolgt die Schweizer Klimapolitik. Doch was heisst das für den Gebäudebereich? In einer Studie, finanziert vom Bundesamt für Energie, wurden dazu grundlegende methodische Fragen beleuchtet. Dabei zeigt sich: Bei der Bilanzierung der grauen Emissionen ist gegenüber der heutigen Methodik ein Paradigmenwechsel angezeigt. 

Data di pubblicazione
05-11-2025

Bund und Kantone sind sich in allen Strategien einig, dass fossile Heizungen praktisch vollständig durch Systeme mit erneuerbaren Energien ersetzt werden müssen. Der Umstieg auf eine Wärmepumpe und die Nutzung erneuerbarer Energie stehen dabei im Vordergrund. Damit werden die Scope-1- durch Scope-2-Emissionen ersetzt. Für die Erstellung der Treibhausgasbilanz ist deshalb entscheidend, welche Emissionen dem Strom bzw. der Fernwärme zugeordnet werden. In der Studie «Netto Null Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich – Klimaneutral bauen» im Auftrag des BFE wurden diese Emissionsfaktoren unter die Lupe genommen. 

Statische oder zukunftsgerichtete Bilanzierung des Stroms

In der aktuellen Bilanzierungspraxis wird über den gesamten Lebenszyklus der Emissionsfaktor eingesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung gilt. Diese ist somit statisch und berücksichtigt nicht, dass die Stromversorgung in der Schweiz und in Europa bis 2050 dekarbonisiert werden sollte. Wer heute eine Wärmepumpe einbaut, kann also nicht von einem besseren Emissionsfaktor in zehn bis zwanzig Jahren profitieren. Näher an der Realität ist ein zukunftsgerichteter Emissionsfaktor für Strom, der gemäss dem Absenkpfad der Stromversorgung bis 2050 modelliert wird, zum Beispiel abgestützt auf die Energieperspektiven des Bundes. 

Zertifikate: ja oder nein?

Einigkeit herrscht in der Fachwelt, dass der gesamte Strombezug in die Bilanzierung einfliessen und mit dem damit verbundenen Emissionsfaktor belegt werden muss. Handelbare Zertifikate für erneuerbaren Strom sind bei der WLC-Methodik, die in der Studie entwickelt wurde, nicht anrechenbar. Grund: Solche Zertifikate sind vom eigentlichen Strombezug aus dem Netz entkoppelt; sie werden losgelöst gehandelt und lösen häufig keine Investitionen in neue erneuerbare Stromerzeugungsanlagen aus. Zudem lässt sich der Zertifikatskauf nicht über die gesamte Lebensdauer absichern. 

Trotzdem sind Zertifikate je nach Gebäudelabel unter gewissen Voraussetzungen abzugsfähig. Auch in der SIA 390/1 kann für den Strombezug aus erneuerbaren Quellen der jeweilige Emissionsfaktor verwendet werden, wenn der Liefervertrag mindestens über 10 Jahre gilt und der Strom aus neu errichteten Anlagen stammt. So entsteht ein Anreiz für den Zubau erneuerbarer Energien, zumindest für einen Teil der bezogenen Energie.

Anrechnung von Photovoltaikstrom im Eigenverbrauch

Gleich gehandhabt wird von Minergie über SIA 390/1 bis zum WLC-Ansatz der Studie, dass die Rücklieferung von PV-Strom ins Netz nicht abgezogen werden darf und dass für den Eigenverbrauchsanteil ein PV-spezifischer Emissionsfaktor eingesetzt werden kann. Dazu werden die grauen Emissionen der Erstellung der PV-Anlage durch die Gesamtproduktion während der Lebensdauer der Anlage geteilt. Dieser PV-Emissionsfaktor ist deutlich tiefer als derjenige des Schweizer Strommix – Solarstrom vom eigenen Dach zu verbrauchen, verbessert also die CO2-Bilanz des Gebäudes. Die grosse Frage ist nun, wie der Eigenverbrauchsanteil festgelegt wird. In der Studie wird vorgeschlagen, nur den zeitgleich mit der Produktion verbrauchten Strom gelten zu lassen – so wird der Eigenverbrauch heute auch in der Stromabrechnung gehandhabt. 

In aktuellen Standards wird jedoch häufig eine Jahresbilanz der Produktion der PV-Anlage und des Stromverbrauchs des Gebäudes verwendet. Daraus resultiert in der Regel ein höherer Eigenverbrauch als bei der zeitgleichen Bilanzierung. Verfechter dieser Methodik argumentieren, dass der Bau von grösseren Photovoltaikanlagen dadurch attraktiver werde. Die Studienautoren raten von solch versteckten Anreizen ab und plädieren dafür, Berechnungsmethoden und Anreize zu trennen. Unabhängige Instrumente, um Solaranlagen zu fördern, sind zum Beispiel situationsgerechte Richt-, Grenz- und Zielwerte, spezifische Zusatzanforderungen oder andere Instrumente wie gezielte Subventionen. 

Standortbezogene Emissionsfaktoren für Fernwärme

Nicht einheitlich ist der Emissionsfaktor für die Fernwärme. Denn je nach Wärmequelle – Holz, Abfall oder Umweltwärme – kann er unterschiedlich hoch sein. Deshalb werden, wo möglich, standortbezogene Daten verwendet. Alternativ können Planer auf die KBOB-Empfehlungen oder ecoinvent-Daten zurückgreifen. In der Schweiz ist es üblich, dass Treibhausgasemissionen, die aus der Abfallverbrennung stammen, dem ursprünglichen Produkt angerechnet werden. Zudem enthält Abfall auch biogene Anteile, die bei der Verbrennung als CO2-neutral gelten. 

Darin ist der tiefe Emissionsfaktor der Fernwärme begründet. Künftig müsste auch der Anteil zur Deckung von Spitzenlasten, der heute noch häufig aus fossilen Energiequellen stammt, klimaneutral werden. Für eine Netto-Null-Betriebsenergie stehen die Wege also offen – wenn die Elektrizitätsversorger, Betreiber von Wärmeverbünden und Gebäudeinvestoren ihre Hausaufgaben erledigen.

Studie «Netto Null Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich – Klimaneutral bauen»


Im Forschungsprojekt «Netto Null Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich (NN-THGG)» hat TEP Energy zusammen mit Carbotech, Interface, der ETH Zürich und weiteren Partnern im Auftrag des Bundesamts für Energie eine einheitliche Methodik und Definition für Netto-Null-Gebäude entwickelt.

Die Studie umfasst die fünf Teilprojekte Methodische Grundlagen (F0), die Machbarkeit der Netto-Null-Ziele Top-down (F1) und Bottom-up (F2), Strategien zur Umsetzung (F3) sowie Grundlagen für die Grenz- und Zielwertsetzung (F4). Die Resultate aller fünf Teile sind in einem Überblicksbericht zusammengefasst.

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