Zür­cher Ener­gie­ge­setz – wirts­chaft­lich und na­ch­hal­tig

Am 28. November 2021 stimmt der Kanton Zürich über die Revision des Energiegesetzes ab. Der SIA unterstützt die Vorlage: Sie ist durchdacht, wirtschaftlich und entspricht der Vision des SIA von einem zukunfts­fähigen und nachhaltig gestalteten Lebensraum von hoher Qualität.

Date de publication
17-11-2021
Heinz Richter
Vorstandsmitglied Konferenz der Zürcher Planerverbände KZPV, Geschäftsleitung/Partner EBP Schweiz AG, Vorstandsmitglied usic Zürich, Mitglied SIA-Fachrat Energie

Die Abstimmung über die Revision des Energiegesetzes im Kanton Zürich hat einen grossen Einfluss auf die Entwicklung der Treibhausgasbilanz in der Schweiz. Im bevölkerungsreichsten Kanton sind Öl- und Gasheizungen für rund 40 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Gesamtschweizerisch sind dies, im Vergleich, rund 25 % der gesamten Emissionen aus Immobilien. Der Kanton Zürich ist hier also deutlich schlechter als der Durchschnitt. Und: Aufgrund seiner Grösse verursacht er 20 % der Schweizer CO2-Emissionen im Gebäudesektor.

Wirtschaftliche Lösungen über die Lebensdauer

Wie die Konferenz der Zürcher Planerverbände (KZPV) in TEC21 34/2021 geschrieben hat, benötigt die Umstellung auf erneuerbare Energien für Heizung und Warmwasser in bestehenden Gebäuden keine umfassenden Massnahmen wie den Einbau einer Fussbodenheizung oder eine Gesamtsanierung. Die heutige Wärmepumpentechnik erlaubt problemlos die benötigten Vorlauftemperaturen, wie sie zur Warmwasserproduktion und zur Weiterverwendung für die bestehenden Heizverteilsysteme wie beispielsweise Radiatoren benötigt werden.

Es ist sinnvoll, im Interesse einer umsichtigen Werterhaltungsstrategie die Behebung von Schwachstellen an der thermischen Gebäudehülle – undichte Fenster, fehlende Wärmedämmung zu unbe­heizten Kellerräumen und ungenü­gende Dämmung im Dachbereich – zu prüfen. Solche Massnahmen gehören zur normalen Instand- und Werterhaltung und tragen dazu bei, den Komfort im Winter zu erhöhen, den Energiebedarf zu senken und den Wirkungsgrad jeder Wärmeerzeugung zu ­verbessern. Dass ein Wechsel der Wärmeerzeugung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Gebäudes am wirksamsten ist, liegt dabei auf der Hand.

Um, falls notwendig, die Effizienz der Energieabgabe zu steigern und sich eine Option für Kühlung im Sommer zu sichern, ist ein Ersatz der Radiatoren auch durch Umluftgeräte ohne Erneuerung des bestehenden Heizverteilnetzes möglich. Eine Fussbodenheizung hingegen ist ­weder für den Betrieb einer Wärmepumpe nötig noch für deren Effi­zienzsteigerung oder für die Kühlung im Gebäudebestand zwingend die einzige Lösung.

Falls die Initialinvestition des Heizungsersatzes beim Umstieg auf erneuerbare Energieträger über den ganzen Lebenszyklus mehr als 5 % Mehrkosten verursacht, ist im Energiegesetz des Kantons Zürich ein Ausgleich vorgesehen. Dieser wird kaum nötig sein, ist doch Heizen mit erneuerbarer Energie im Betrieb über die ganze Lebensdauer betrachtet immer günstiger und damit schon heute wirtschaftlich.

Attraktives Gesetz auch für Mieterinnen und Mieter

Auch Mieterinnen und Mieter haben Vorteile, wenn der Gebäudebesitzer auf erneuerbare Energien setzt.
Dadurch werden die Nebenkosten nicht mehr durch Öl- und Gas­preise mit hoher Auslandabhängigkeit
bestimmt. Jede Mieterin und jeder Mieter wird beim Erhalt der nächsten Nebenkostenabrechnung froh sein, wenn die Wohnung mit erneuerbarer Energie beheizt wird, denn die Heizölpreise sind aktuell rund 60 % höher als vor einem Jahr, und auch die Gaspreise sind deutlich gestiegen. Ein Ja zur Revi­sion des Energiegesetzes nützt also dem eigenen Portemonnaie und dem Klima.

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