Re­vi­sion des Strom­ver­sor­gung­sge­setzes

SIA-Fachrat Energie

Ende Januar 2019 hat der Fachrat Energie des SIA seine Stellungnahme ­zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht. Eine Übersicht über die zentralen Anliegen.

Date de publication
06-02-2019
Revision
07-02-2019

Am 17. Oktober 2018 hat die damalige Energieministerin Doris Leuthard die Vernehmlassung zur Revision des Stromversorgungsgesetzes eröffnet. Damit soll die 2009 mit den Grossverbrauchern initiierte und für 2014 vor­gesehene vollständige Strommarktliberalisierung vollzogen werden.

Ziel der Vorlage sind nicht primär tiefere Strompreise für Endverbraucher, sondern es geht darum, die Versorgungssicherheit in der Zukunft zu gewährleisten, die Stromleistung effizienter zu erbringen und die Stromversorgung vermehrt durch eine lokale Produktion zu ­decken. Der letzte Punkt entspricht einem grossen Anliegen des SIA: In Zukunft sollen Gebäude möglichst selbst für die benötigte Elektrizität aufkommen, und die Produktion soll aus erneuerbaren Quellen stammen. Der Ausbau soll umweltschonend und idealerweise auf oder an bestehenden Gebäuden erfolgen.

Ein Umbau des Strommarkts und der Stromnetze Richtung mehr Markt und Flexibilität ist für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 unerlässlich – zu diesem Schluss kommt der Fachrat Energie des SIA. Die Hürden für den Aufbau von alternativen Energiequellen ­sollen gesenkt und es müssen Leitplanken gesetzt werden, damit Investitionen für diese Energieformen langfristig gesichert sind. Die Vorlage wird unterstützt, obwohl in einigen Punkten Differenzen bestehen. Auf die wichtigsten wird hier eingegangen.

Rahmenbedingungen

Die Rahmenbedingungen des revidierten Stromversorgungsgesetzes sollen den Schutz der Kleinkunden garantieren und die Grundversorgung regeln. Nach Ansicht des SIA fehlt in der Gesetzesvorlage der unmissverständliche Grundsatz, dass jede Person neu ihren Strom frei am Markt, d. h. von einem beliebigen Anbieter, beziehen kann. Der SIA fordert hier eine entsprechende Anpassung.

Die vorgeschlagene Regelung betreffend die Entflechtung von Stromversorgung und Netzbetrieb lässt zu vieles offen. Die Entflechtung ist von grosser Bedeutung und muss verbindlich und eindeutig festgelegt werden. Der Netzbetreiber darf kein Interesse daran haben, selbst Strom zu verkaufen (sogenanntes Unbundling). Eine ungenügende Entflechtung führt letztlich zur Behinderung der Eigenproduktion von erneuerbaren Energien.

Ausgestaltung der Flexibilitätsregulierung

Der SIA begrüsst die Nutzung der bestehenden Flexibilität bei Strombezug und -lieferung und die dazu vorgeschlagene Regelung. Die Umsetzung des Flexibilitätsgedankens soll möglichst einfach und mit geringem administrativem Aufwand erfolgen. Die Branche (VSE, SIA und Weitere) soll bei der Erarbeitung eines Lösungsansatzes subsidiär miteinbezogen werden.

Ausgestaltung der Speicherreserve

Das Instrument der permanenten Speicherreserve mit Bezug zu kritischen Versorgungssituationen ist nach Meinung des SIA nicht zwingend erforderlich und hebelt ein Stück weit die Marktöffnung wieder aus. In Krisensituationen greift die bestehende Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) ein – das reicht für die erforderliche Versorgungssicherheit aus. Mit der vorgeschlagenen ­Lösung werden grosse Speicher bevorzugt, weil nur sie an den Ausschreibungen für die Sicherstellung der Speicherreserven teilnehmen können. Zudem ergeben sich Überschneidungen mit der angestrebten Flexibilitätsregulierung, was nachteilig ist. Besser ist es, nur auf die Flexibilitätsregulierung und das OSTRAL zu setzen und auf die ­Speicherreserven zu verzichten.

Gleichbehandlung aller Speichertechnologien

Strom, der in einem Speicher zwischengelagert und wieder ins Netz eingespeist wird, sollte generell und für alle Speicherarten gleich von der Netznutzungsgebühr bei der Wiedereinspeisung ausgenommen werden. Damit wird ein Anreiz für weitere Speicher und damit zusätzliche Flexibilität geschaffen, was zu einer gleichmässigeren Auslastung des Netzes führt. Aktuell besteht eine solche Sonderregelung nur für Pumpspeicherwerke.

Ausgestaltung und Effizienz der Sunshine-Regulierung

Zur Kostenüberwachung der Netzbetreiber fordert der SIA die rasche Einführung einer Anreizregulierung anstelle der bisherigen Sun­shine-Regulierung. Im Ausland wird bereits weitgehend auf dieses Instrument in Kombination mit einer Qualitätsregulierung gesetzt. Stu­dien haben deren Umsetzbarkeit auch für die Schweiz bewiesen (Studie zur Ausgestaltung einer Anreizregulierung in der Schweiz, BET Suisse AG, 17.12.2014).

Weiter zeigt die Studie «Regulierungsfolgeabschätzung zur Änderung des Stromversorgungsgesetzes» des BfE (Mai 2017), dass in der Schweiz mit einer Anreizregulierung jährliche Einsparungen bei den Netzkosten von 190 bis 270 Millionen Franken erzielt werden können.

Öffnung des Messwesens

Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Begrenzung der freien Wahl des Messdienstleisters auf Strombezüger, die mehr als 100 MWh pro Jahr beziehen, ist schwer nachvollziehbar. Nach Ansicht des SIA sollten alle Strombezüger die Messdienstleistung von einem beliebigen Anbieter beziehen können. Insbesondere neue Arealüberbauungen, aber auch bestehende Überbauungen, die nach einer Sanierung vermehrt auf lokal produzierte erneuerbare Elektrizität setzen, sind aus Rentabilitätsgründen auf diese Möglichkeit angewiesen. In neuen Gebäuden sind bereits heute Gebäudeleitsysteme eingebaut, die die Energie messen können. Zukünftig werden diese Geräte den gemessenen Verbrauch selbst mitteilen. Doppelte Messsysteme ergeben aus wirtschaft­licher Sicht keinen Sinn.

Lokaler Netznutzungstarif

Die Marktöffnung erlaubt zwar den Stromexport über die Strasse hinweg, aber nur zu sehr hohen Netznutzungsgebühren. Der SIA fordert deshalb die Einführung eines Lokaltarifs bei der Netznutzung durch Dritte. Damit könnte ein deutlicher Anreiz zur Förderung alternativer Energieformen gegeben werden, die auch lokal genutzt werden. Ein Lokaltarif in diesem Sinn umfasst nur die Kosten der untersten Netzebene ohne weitere Anteile der übergeordneten Netzebenen. Die heute bestehende Eigenverbrauchsregelung würde ohne den geforderten lokalen Netznutzungstarif zu unwirtschaftlichen Parallelnetzen führen (privater Leitungsbau zum Nachbarn statt dem Weg über das bereits bestehende Netz).

Leistungskomponente im Netznutzungstarif

Der SIA fordert die Abschaffung der bestehenden Leistungstarifkomponente im Netznutzungstarif und dafür die Einführung eines variablen Netznutzungstarifs in Funktion der jeweiligen Netzbelastung. Damit wird eine gleichmässigere Auslastung des Netzes erreicht – unnötige Ausbauten werden vermieden.

Grundversorgung

Der Netzbetreiber sollte grundsätzlich nichts mit der Stromlieferung zu tun haben (Unbundling). Dieser Grundsatz soll auch für die Grundversorgung gelten. Das Angebot der Grundversorgung ist durch den Bundesrat zu regeln, beispielsweise könnte es schweizweit oder kantonal unter den Stromlieferanten ausgeschrieben werden. Im Rahmen einer Ausschreibung ist es möglich, den Mindestanteil der erneuerbaren Energie festzulegen und damit den massgebenden Marktpreis zu bestimmen; der Umweg über den Referenzmarktpreis könnte so entfallen.

Längere Zeit stabile gesetzliche Rahmenbedingungen

In den letzten Jahren wurde das Stromversorgungsgesetz oft angepasst. Da sich damit die Rahmenbedingungen dauernd ändern, hemmt ein solches Vorgehen alle Beteiligten (Netzbetreiber, Stromlieferanten, Gebäudeeigentümer, Planer usw.), langfristige Lösungen zu planen und in diese zu investieren.

Die vollständige Stellungnahme des SIA kann unter www.sia.ch/energie heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur Vorlage stehen unter www.bfe.admin.ch zur Verfügung.

 

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