Steiner Chilbi
Der juristische Tanz um ein Schwyzer Bauernhaus aus dem 14. Jahrhundert
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hatte Ende Juni 2017 entschieden, eines der ältesten Holzhäuser Europas, am Dorfrand von Steinen zum Abbruch freizugeben. Dagegen reichten der Schweizer Heimatschutz und die Sektion Schwyz mit Erfolg Beschwerde ein.
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz hatte gegen ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten der eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege entschieden. Obschon sich die Kommission für den Schutz des rund 700-jährigen Holzhauses in Steinen aussprach, stellte der Regierungsrat dieses dann nicht unter Schutz und erteilte damit eine Abbruchbewilligung.
Gegen den Abbruch reichten der Schweizer Heimatschutz und die Sektion Schwyz beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Dabei forderten sie, den Entscheid aufzuheben und den geplanten Abbruch des mittelalterlichen Holzhauses superprovisorisch zu verbieten. Das Verwaltungsgericht hat nun jede Veränderung des Gebäudes untersagt. Über die Aufhebung der Abbruchbewilligung wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Der Schweizer Heimatschutz regt ausserdem einen runden Tisch an, an dem die involvierten Parteien – Regierungsrat, Gemeinderat von Steinen, Eigentümer, Bundesamt für Kultur, Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege und Heimatschutzvertreter – gemeinsam nach einer Lösung suchen können. Entscheidend sei, dass auch die übrigen rund 30 Holzhäuser aus dieser Zeit in der Region Schwyz sorgfältig inventarisiert würden, hofft der Schweizer Heimatschutz. Der europaweit einzigartige historische Wert dieser Holzhäuser sei zu dokumentieren und Varianten für eine weitere Nutzung zu finden. Die Vertreter der Heimatschutzorganisation streben eine kunsthistorische Synergie mit den in der Nähe gelegenen Erinnerungsstätten in der Urschweiz – etwa dem Rütli und dem Bundesarchiv – an.
Den Zwischenentscheid des Verwaltungsgerichts Schwyz sowie weitere Dokumente finden Sie auf www.heimatschutz.ch.