SIA: Ken­nen Sie die Ord­nung SIA 106?

Die Ordnung SIA 106 regelt Leistungen und Honorare von Geologen und Geologinnen. Obwohl sie eine ideale Grundlage für die Vertragsgestaltung ist, findet sie noch immer zu wenig Beachtung.

Publikationsdatum
14-01-2015
Revision
05-11-2015

Die Ordnung SIA 106 für Leistungen und Honorare der Geologinnen und Geologen gilt seit 2008. Im Zuge der periodischen Normenaktualisierung wird sie derzeit überarbeitet. Obwohl die Bedeutung der Spezialisten (u. a. betreffend Geologie, Baugrund etc.) im Bau- und Planungsprozess bekannt ist, findet diese präzisierende und deshalb klärende Ordnung noch zu ­wenig Beachtung. Darüber hinaus kann die Ordnung SIA 106 sinngemäss auch für Naturwissenschafter, Geotechniker oder Umweltfachleute angewendet werden. Ihre Anwendung wird insbesondere empfohlen bei Einzelbeauftragungen von Geologen. Dagegen dient die Ordnung bei «spartenüberschreitenden Aufgaben dazu, die Leistungen und ­Honorare der Geologen innerhalb des Planerteams zu regeln» (siehe SIA 106, Einleitung). Auch die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) empfiehlt, bei der Vergabe von Leistungen an Geologen diese Ordnung zu konsultieren; leider nehmen die ausschreibenden Stellen ihre diesbezügliche Verantwortung aber noch zu wenig wahr. 

Der Geologe bzw. die Geo­login erarbeitet in der Regel als Spezia­list entscheidende Planungs-, Ausführungs- und Entscheidungsgrundlagen für Planer, Unternehmer und Bauherren. Als Partner des Ingenieurs bzw. Umweltplaners agiert er in vielen Fällen als direkter Berater des Bauherrn. Die Leistungs- und Honorarordnung ist daher eine zentrale Grundlage für die Vertragsgestaltung und regelt alle wichtigen Fragen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Norm SIA 106 liefert die Grundlagen für eine quantifizierbare Qualität der Leistungen von Spezialisten; Schwierigkeitsgrad und Komplexität der jeweiligen Aufgabe werden auch für Nichtgeologen erkennbar und bewertbar. 

Wie bei den Ingenieuren ist auch bei den Geologen und Spezialisten aus dem Bereich Baugrund und Umwelt eine präzise Definition der Schnittstelle zwischen Auftraggeber und Planer wichtig für den Projekterfolg: Die Aufgaben, Leistungen und erforderlichen Entscheide des Auftraggebers werden deshalb in der Ordnung SIA 106 präzisiert.

Die Kommission sucht Verstärkung

Die Kommission SIA 106 sucht interessierte Geologinnen oder Geologen mit breiter Berufserfahrung zur Mitwirkung in der Kommissionsarbeit. Insbesondere Kollegen aus der Westschweiz sind sehr willkommen. Interessierte melden sich bitte bei michel.kaeppeli [at] sia.ch

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