Graue En­er­gie: Grenz­wer­te wer­den ver­bind­lich

Die neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) sehen erstmals Grenzwerte zur Grauen Energie vor, die von den Kantonen in ihre Gesetzgebung zu überführen sind. Der SIA begleitet die Umsetzung im Rahmen seines Aktionsplans Klima, Energie und Ressourcen.

Publikationsdatum
22-01-2026
Jörg Dietrich
dipl. Maschineningenieur ETH/SIA, MAS nachhaltiges Bauen, Verantwortlicher Klima/Energie beim Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein

Mit der Verabschiedung der neuen Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) im Herbst 2025 wurden neu Grenzwerte zur Grauen Energie eingeführt. Diese sind im Basismodul (Teil G «Graue Energie») verankert und sollen in die kantonalen Energiegesetze überführt werden.1

Grundlage dafür ist die Änderung im Energiesetz auf Bundesebene, die die Kantone verpflichtet, Grenzwerte zur Grauen Energie einzuführen. Der SIA hatte sich für eine Regelung auf Bundesebene ausgesprochen. Die Umsetzung erfolgt nun aber über einen langwierigen Prozess mit Revisionen der kantonalen Energiegesetzgebungen. 

Die EU geht mit verbindlichen Grenzwerten voran   

Während die Grauen Emissionen in der Schweiz auf freiwilliger Basis bereits seit Langem berücksichtigt werden, setzt die EU auf verbindliche gesetzliche Vorgaben: Mit der Revision Gebäuderichtlinien (EPBD) sind für Gebäude mit einer Fläche von über 1000 m² die Gesamtlebenszyklus-Treibhausgasemissionen – für Erstellung und Betrieb– mittels einer Ökobilanz auszuweisen. 

Ab 2030 wird diese Verpflichtung auf alle Gebäude ausgeweitet. Zudem sind die Mitgliedstaaten ab 2030 verpflichtet, Grenzwerte für die Gesamtlebenszyklus-Treibhausgasemissionen einzuführen. Dänemark und Frankreich haben die Grenzwerte schon eingeführt und verschärfen diese alle zwei respektive drei Jahre. 

Wo steht die Schweiz bei den Grenzwerten? 

Auch in der Schweiz gibt es Vorreiter. Als erster Kanton hat Genf den «Empreinte Carbon» im Baugesetz (Art. L 118 -119) verankert. Im Oktober 2025 wurden die zugehörigen Verordnungen sowie die Umsetzungshilfe veröffentlicht.3 

Dabei geht der Kanton mit seinen eigenen Gebäuden als gutes Beispiel voran und hält die Grenzwerte für die Grauen Emissionen bei Neubauten und Sanierungen ab 2027 ein. Ab 2029 sind für jedes Bauprojekt die CO-Emissionen in Form einer Ökobilanz vorzulegen, ab 2034 gelten die Grenzwerte für alle Gebäude.

Im Kanton Waadt läuft die Revision des Energiegesetzes. Die Vorlage sieht die Einführung von Grenzwerten zur Grauen Energie vor und befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung. Der Kanton Basel-Stadt hat in seinem Klimaschutzaktionsplan vom Oktober 2024 als Massnahme die Einführung von Grenzwerten für Scope-3-Treibhausgasemissionen aus der Erstellung im Hochbau vorgesehen. Begleitend dazu, soll die Einhaltung der Grenzwerte mit einer kantonalen CO2-Lenkungsabgabe verknüpft werden.

Mit der Ergänzung der MuKEn um das Basismodul «Graue Energie» rücken die Erstellungsemissionen verstärkt in den Fokus. Damit entsteht eine zunehmende Nachfrage nach CO2-armen Baumaterialien und Bauweisen. Der SIA-Effizienzpfad, der zur Norm SIA 390/1 «Klimapfad – Treibhausgasbilanz über den Lebenszyklus von Gebäuden» weiterentwickelt wurde, adressiert die Grauen Emissionen schon seit Langem – ebenso der Zusatz ECO von Minergie. 

Minergie hat im September 2023 für alle Minergie-Gebäude Grenzwerte zur Grauen Energie beziehungsweise zu Grauen Emissionen eingeführt, die als Vorlage für die MuKEn 2025 dienten. Vor diesem Hintergrund stellt sich nun die Frage, wie sich die unterschiedlichen Grenz- und Zielwerte miteinander vergleichen lassen.

Vergleich der Grenz- und Zielwerte im Neubau 

Bei den Grenz- und Zielwerten der MuKEN/Minergie und der Norm SIA 390/1 liegen unterschiedliche Betrachtungsansätze zugrunde. Einerseits die gemeinsame Betrachtung von Erstellung und Betrieb, wie sie in der Norm SIA 390/1 angewendet wird. Andererseits die ausschliessliche Betrachtung der Erstellung, wie sie den MuKEn sowie den Minergie-Standards zugrunde liegt.

Gemeinsame Betrachtung von Erstellung und Betrieb 

Im Rahmen der SIA-Norm 390/1 werden die Treibhausgasemissionen aus Erstellung und Betrieb über einen Zeitraum von 60 Jahren gemeinsam betrachtet. Für energieliefernde Bauelemente wie Photovoltaikanlagen, thermische Kollektoren oder Erdsonden werden die Emissionen der Erstellung angerechnet. 

Im Gegenzug reduzieren diese Elemente die Emissionen im Betrieb. Als Anforderung wird ein begrenztes Gesamtbudget für die Summe aller Treibhausgasemissionen aus Erstellung und Betrieb vorgegeben. Für Wohngebäude nennt die SIA 390/1 eine Richtgrösse von rund 80% für die Erstellung und 20% für den Betrieb – als Richtwert und nicht als Vorgabe. Die gesetzlichen energetischen Anforderungen sind in jedem Fall einzuhalten. 

Ausschliessliche Betrachtung der Erstellung 

Bei diesem Ansatz werden die Erstellungsemissionen – ebenfalls über den Zeitraum von 60 Jahren – ohne Berücksichtigung des Betriebs betrachtet, da dieser über separate energetische Anforderungen geregelt ist. Damit Gebäude mit Photovoltaikanlagen, thermischen Kollektoren oder Erdsonden nicht benachteiligt werden, sind spezifische Zuschläge vorgesehen, die zum Basisgrenzwert addiert werden. Auf diese Weise ergibt sich für jedes Bauprojekt ein individueller, projektspezifischer Grenzwert. 

Ein weiterer Unterschied zwischen den Betrachtungsansätzen betrifft die unbeheizten Flächen. In den MuKEn ist für unbeheizte Flächen ein Zuschlag zum Basisgrenzwert vorgesehen. In Abhängigkeit vom Verhältnis zwischen beheizter und unbeheizter Fläche ergibt sich damit sowohl bei den MuKEn wie auch bei Minergie ein projektspezifisch zu berechnender Grenzwert. Die SIA 390/1 setzt dagegen auf fixe Anforderungen. 

Gemeinsam in die Umsetzung!

Themen wie Ökobilanz, Grenzwerte, Lebenszyklus-Emissionen, die Norm SIA 390/1 sowie Weiterbauen statt Neubau sind zentrale Bestandteile des SIA-Aktionsplans Klima, Energie und Ressourcen. Um das Thema der Grauen Emissionen breiter zu verankern, begleitet der SIA im Rahmen des Aktionsplans seine Sektionen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Grauen Energie auf kantonaler Ebene. 

Die SIA-Mitglieder und SIA-Sektionen können ihrerseits dazu beitragen, indem sie sich in kantonale Gesetzgebungs- und Umsetzungsprozesse einbringen, etwa im Rahmen von Vernehmlassungen oder Begleitgremien. Der SIA hat das Thema Graue Energie bereits 2006 mit der Dokumentation SIA-Effizienzpfad aufgegriffen. 

Umso erfreulicher ist es, dass diese in der Schweizer Gesetzgebung Eingang gefunden hat. Welche Kantone als erste verbindliche Grenzwerte zur Grauen Energie umsetzen und den Kanton Genf sogar überholen, wird sich in den kommenden Jahren zeigen. 

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