Aus­zeich­nung FEB 2016 – ma­chen Sie mit!

Die Fachgruppe für die Erhaltung von Bauwerken (FEB) zeichnet Semester- und Diplomarbeiten aus, die die Themen Umgang mit bestehenden Bauwerken sowie deren Erhaltung vorbildlich behandeln. Eingaben können bis Freitag den 19. Februar 2016 eingereicht werden. Als Preisgeld stehen Fr. 5000 zur Verfügung.

Publikationsdatum
01-12-2015
Revision
01-12-2015
Thomas Ekwall
MSc. EPFL Bau-Ing., MAS ETHZ Arch., Korrespondent TEC21

Mit der Auszeichnung wird ein Vorgehen im Umgang mit bestehenden Bauwerken gewürdigt, das sich grundsätzlich auf das SIA-Merkblatt 2017 «Erhaltungswert von Bauwerken» und die Norm SIA 469 «Erhaltung von Bauwerken» stützt. Für das Bauingenieurwesen ist zudem die Normenreihe SIA 269 «Erhaltung von Tragwerken» von Bedeutung.

Das Vorgehen zur Bestimmung des Erhaltungswerts eines Bauwerks ist ein iterativer Prozess. Aufgrund der vorhandenen Unterlagen werden die Anforderungen an die zukünftige Nutzung definiert und das Erhaltungspotenzial des Bauwerks bestimmt. Die Ausarbeitung von Konzeptvarianten und deren Vergleich (technisch/wirtschaftlich) führt zur Bestvariante, die über den Erhaltungswert des Bauwerks entscheidet. Auch alternative Nutzungsmöglichkeiten werden im Rahmen einer vertieften Überprüfung abgeklärt und gegeneinander abgewogen.

Die Kriterien zur Bewertung des Erhaltungswerts sind in subjektive «Immaterielle Werte» und technische «Materielle Werte» gegliedert. Eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Beurteilung des wirtschaftlichen Werts eines Bauwerks während seiner Gesamt- oder Restnutzungsdauer (life cycle costs) kann auch von Bedeutung sein. Ebenso ist der Nachhaltigkeit (z.B. von verwendeten Baustoffen) aus Sicht der Umwelt Rechnung zu tragen.

Zugelassen sind Arbeiten von Studierenden ab dem 5. Semester aus den Bachelor- und Masterstudiengängen Architektur, Bauingenieur- und Umweltingenieurwissenschaften sowie Gebäudetechnik. Die Arbeiten wurden an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen, den Universitäten, den Fachhochschulen in der Schweiz oder an der Universität Liechtenstein realisiert. Bei der Energie- und Gebäudetechnik sind auch Arbeiten aus MAS-Studiengängen zugelassen. Die Semester- und Diplomarbeit dürfen maximal 18 Monate alt sein.

Die Beurteilung der eingereichten Arbeiten erfolgt durch 5 amtierende Mitglieder des FEB-Vorstands, und die Siegerprojekte werden an der Generalversammlung der FEB im März 2016 präsentiert.

Weitere Details zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: feb.sia.ch http://feb.sia.ch/de/auszeichnung-feb

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