Brand­schu­tz­ve­rant­wor­tung im All­tag

Gedanken zu Crans-Montana

Auf den Schock und die Ohnmacht folgen Trauer und die Suche nach dem Warum, die Suche nach Befreiung von erdrückenden Gedanken, die Suche nach Verantwortlichkeit. Die Tragödie in Crans-Montana regt dazu an, sich die Gefahren und die eigene Verantwortung im Alltag bewusst zu machen. 

Data di pubblicazione
02-02-2026
Beni Signer
Bauingenieur BSc, Architekt BSc, Brandschutzfachmann VKF

41 Todesopfer sind 41 zu viel. Auch in den Schweizer Brandschutznormen steht der Schutz von Personen über allem. Dafür bieten sie Massnahmen, um Brände zu verhindern oder mit ihnen umzugehen, falls es doch einmal unverhofft zu heiss wird. Mit Blick auf die vielen Opfer soll die Frage nach der Verantwortung mit Fingerspitzengefühl und keinesfalls mit erhobenem Zeigefinger erfolgen. 

Niemand beabsichtigte eine solche Tragödie. Geselliges Zusammensein und friedliches Feiern unter Jugendlichen zu ermöglichen, ist lobenswert. Dennoch ist diese Tragödie eingetreten und die Frage nach Verantwortung aufgrund der Folgen ohnehin unausweichlich.

Wir alle sind durch unser Handeln oder Nichthandeln mal mehr, mal weniger verantwortlich. Wer in einem Raum ein mulmiges Gefühl hat, weil die Notausgangssituation unbefriedigend ist, darf sich erkundigen, ob die Vorschriften eingehalten werden und wie man schlimmstenfalls an einen sicheren Ort flüchten kann. 

Wer als Fachperson unsachgemässe Installationen sieht, soll darauf aufmerksam machen. Wer mit dem Feuer spielt, sollte andere nicht in die Gefahr bringen, in die er sich selbst begibt. Als Brandschutzfachperson kann man sensibilisierend auf Hilfsmittel wie beispielsweise auf die öffentlich zugängliche Brandschutznorm aufmerksam machen.

Die Brandschutznorm der Vereinigung kantonaler Gebäudeversicherungen aus dem Jahr 2015 ist verständlich gehalten. Für detaillierte Angaben zeigen die dazugehörigen übersichtlichen Brandschutzrichtlinien und überschaubaren Anhänge, wie der Brandschutz gewährleistet werden kann. Falls diese Richtlinien ausnahmsweise nicht genügend Auskunft geben, stehen viele Brandschutzfachleute bei Behörden oder Planungsbüros mit Lösungen bereit.

Eines der wichtigsten Dokumente ist die Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz» zur Verhinderung von Bränden oder zum Umgang damit. Diese Richtlinie beschreibt, dass Eigentümer- und Nutzerschaft in Eigenverantwortung dafür sorgen müssen, die Sicherheit von Personen zu gewährleisten und insbesondere auch Fluchtwege jederzeit freizuhalten. Nun stellen sich Fragen, inwiefern wir uns als einfache Nutzer auf die kontrollierende Rolle der Behörden verlassen können und ob es hier Anpassungen im System braucht. 

Die Richtlinie 12-15 regelt unter anderem auch, dass Dekorationen nicht zu unzulässiger Gefahrenerhöhung führen dürfen. Bei einer Akustikdecke handelt es sich aber nicht um eine Dekoration, sondern um eine Deckenbekleidung. Die Richtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» beschreibt die Anforderungen an Materialien, die fest verbaut werden. 

Für Deckenbekleidungen in Bars und Restaurants bis 300 Personen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für alle anderen Innenräume. Wand- und Deckenbekleidungen dürfen nicht leicht brennbar sein, keine brennbaren Tropfen entwickeln und keine grosse Rauchentwicklung haben. Diese Eigenschaften werden mit normierten Prüfungen festgestellt und klassifiziert. 

Deckenbekleidungen dürfen grundsätzlich brennen, weil man davon ausgeht, dass die Fluchtwege funktionieren und die Entfluchtung innerhalb nützlicher Frist erfolgt. Erst für Räume wie Mehrzweckhallen oder Konzertsäle mit einer Belegung über 300 Personen gibt es spezielle Anforderungen an Deckenbespannungen, das Prinzip der Entfluchtung ist dasselbe.

Die Richtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» beschreibt die bauliche Anforderung an Fluchtwege. Da die Norm den Schutz des Lebens priorisiert, misst sie dem Fluchtweg an einen sicheren Ort im Freien sehr hohe Bedeutung bei, während die vom Brand betroffenen Räume Totalschaden erleiden dürfen. Bei 200 Menschen reichen gemäss den Richtlinien zwei jederzeit frei und sicher benutzbare Ausgänge, einmal mindestens 0.90 m und einmal mindestens 1.20 m breit.

Die Brandschutzrichtlinien sind klar, das Risikobewusstsein ist aber häufig nicht vorhanden. Man muss die klaren und verständlichen Normen und Richtlinien nicht gelesen haben, um sich bewusst zu machen, dass die vielerorts angebrachten grün- und rotweissen Symbole überlebenswichtig sein können, wenn auch nur in einem kurzen und unwahrscheinlichen Moment. In unserem Alltag können wir uns durch die Symbole sensibilisieren und uns daran erinnern, dass sie uns etwas mitteilen wollen – und zwar schon, bevor es zu heiss wird.  

Etichette