Erd­be­ben­si­che­rheit von Bau­denk­mä­lern

Data di pubblicazione
14-04-2023

Als Eigentümer ist der Bund dafür verantwortlich, seine eigenen Bauten und Anlagen gegen Erdbeben zu schützen – auch die bundeseigenen Baudenkmäler. Die Vorstellungen, wie bei Baudenkmälern mit Erdbebensicherungsmassnahmen umzugehen ist, divergieren. Zudem erschweren unterschiedliche Interpretationen von Schutzzielen oder Beurteilungen der Verhältnismässigkeit der Interven­tionen den Lösungsfindungsprozess. So tauchten in der Vergangenheit auch im Rahmen von Instandsetzungs- und Veränderungsvorhaben an Baudenkmälern des Bundes Fragestellungen bei allen beteiligten Disziplinen – Denkmalpflege, Architektur und Bauingenieurwesen – auf, die eine Auseinandersetzung mit dieser Thematik verlangten.

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) als Fachstelle des Bundes für Erdbebenvorsorge hat dazu in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kultur (Bak) und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) eine interdisziplinäre Wegleitung zur Erdbebensicherheit von Baudenkmälern verfasst. Die normativen Grundsätze für die Erdbebensicherheit von Bestandesbauten wurden in der Schweiz 2004 etabliert. Seither können Überprüfungen der Erdbebensicherheit und Realisierungen von Erdbebensicherheitsmassnahmen an Bestandsbauten nach einer standardisierten Grundlage durchgeführt werden. Dabei rücken Baudenkmäler zunehmend in den Fokus. Seit 2017 wurde zur Überprüfung bestehender Gebäude bezüglich Erdbeben die Norm SIA 269/8 eingeführt.

Die interdisziplinäre Wegleitung wendet sich an alle Akteurinnen und Akteure, die bei der Überprüfung der Erdbebensicherheit sowie bei der Planung und Umsetzung von Erdbebensicherheitsmassnahmen an Baudenkmälern involviert sind. Der Schweizer Praxis wird ein idealtypischer, interdisziplinärer Prozess zur Behandlung dieser Problematik bei Bauvorhaben vorgestellt. Dabei soll die gemeinsame Diskussion der fachlichen Fragestellungen im Projektteam den differenzierten Umgang mit dem Baudenkmal ermöglichen. Synergien zwischen Instandsetzungs- und Erdbebensicherheitsmassnahmen können genutzt und die denkmalpflegerisch abgestimmte Beurteilung der Verhältnismässigkeit der Erdbebensicherheitsmassnahmen positiv beeinflusst werden.

Diese Publikation (Publikations­nummern UW2106-D) kann kostenlos in deutscher und französischer Sprache auf der Website des Bafu heruntergeladen werden.

Dieser Artikel ist erschienen in TEC21 11/2023 «Öfter als gedacht».