Gelbe Fle­cken auf der Karte

Die Zerstörung ist brutal. Der Abbruch des Birchgletschers tilgte Blatten im Lötschental von der Landkarte. 130 Gebäude existieren nicht mehr, 72 ha Landwirtschaftsfläche entziehen sich jeglicher Bewirtschaftung, zumindest in nächster Zeit. Neuen Auftrieb geben nun die aktualisierten Gefahrenkarten: Sie sind Grundlage für künftige neue Nutzungszonen. 

Date de publication
05-02-2026

Zuallererst: Hätte die Katastrophe verhindert werden können? Nein. Es gibt weltweit keine Schutzbaute, die ein Ereignis in der Grössenordnung und Intensität von Blatten aufzuhalten oder abzuwenden vermag. Dass etwa 9.3 Mio. m3 Material über einen Höhenunterschied von 1200 m auf einen Talboden trifft, ist verheerend, aber zum Glück sehr selten.

Die Schwere des Ereignisses hallte nicht nur von den Bergflanken des Lötschentals wider, auch das mediale Echo war enorm. Dazu trug die seit den 1990er-Jahren laufende Überwachung der Flanke des Kleinen Nesthorns bei. Lawinenereignisse und in der jüngeren Zeit die Instabilität der Felsen führten zu kontinuierlichen Aufzeichnungen des sich ankündigenden Desasters. Einen dermassen gut dokumentierten Bergsturz dürfte es daher bisher noch nicht gegeben haben. 

Für die Wissenschaft und Naturgefahrenexperten sind die Daten ein Fundus, um zukünftige Ereignisse eventuell besser einschätzen zu können. Für die Bewohner Blattens ist es ein dokumentierter, ganzheitlicher Schicksalsschlag. Den mit bis zu 200 km/h herabstürzenden Gesteins- und Eismassen folgten nahezu gleich schnell Diskussionen über die Siedlungsgebiete und die Zukunft der Alpentäler.

Während manche schon den Verfall des Solidaritätsgedankens sahen – die wohlhabende Bevölkerung des Mittellands und der Städte sei nicht mehr gewillt, für Bergregionen zu zahlen –, kündigte Blattens Gemeindepräsident den Wiederaufbau seines Dorfs an: «Wir haben das Dorf verloren, nicht das Herz.» Inwieweit sich der Bergsturz von Blatten überhaupt dazu eignet, über die allgemeine Frage der Zukunft der Besiedlung von alpinen Plätzen zu debattieren, geriet dabei eher in den Hintergrund.

Geld aufgrund Elementarschaden

In all den verständlichen Emotionen – man darf nicht vergessen, dass über 100 Personen vor dem plötzlichen Nichts standen – dürfte eine einfache Feststellung zumindest für das Gros der Blattner ein erster Hoffnungsschimmer sein: Bei dem Ereignis handelte es sich um einen Elementarschaden. Die Gebäude- und Hausratsversicherungen sind daher verpflichtet, die Schäden an den Gebäuden – hier also meist Totalschäden – zu begleichen. 

Allerdings gehört das Wallis zu den sogenannten Gustavo-Kantonen: Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Inner­rhoden, Valais, Obwalden. In diesen existiert keine kantonale Gebäudeversicherung. Private Versicherungen gibt es, sie sind im Wallis, in Genf, in Appenzell Innerrhoden und im Tessin aber nicht obligatorisch. Die Versicherer gehen davon aus, dass die Eigentümer meist trotzdem über eine Police verfügen, da diese als Sicherheit für Bankgeschäfte gefordert wird.

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Bei der Auszahlung der Versicherungssumme ist aber zu beachten: 75 % werden akonto ausbezahlt, die übrigen 25 % erhält nur, wer ein neues Objekt im Kanton Wallis baut oder kauft. Üblicherweise müsste bei Elementarschäden sogar am gleichen Ort wieder aufgebaut werden. Im Fall von Blatten wurde diese Ortsbindung jedoch auf den Kanton Wallis ausgedehnt. Dabei muss die neue Investition dem gleichen Status angehören wie das versicherte Objekt. Das Geld für eine zerstörte Wohnung kann der Eigentümer also nicht in ein Gewerbeobjekt investieren. Ein Neuanfang ganz woanders, etwa in einem anderen Kanton, ist daher gar nicht so einfach.

Aus Sicht der Versicherungsnehmer ist dieses Vorgehen nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Man stelle sich eine Fahrzeugversicherung vor, die bei einem unverschuldeten Totalschaden das gesamte Geld erst bei Neuanschaffung eines Fahrzeugs auszahlt. Der Kanton allerdings hat an diesem Vorgehen durchaus ein Interesse. Es trägt dazu bei, dass Investitionen innerhalb der Grenzen bleiben. Normalerweise hat man für den Erwerb eines neuen Objekts zwei Jahre Zeit. Bei Blatten verlängerten die Versicherer diese Frist aufgrund der Schwere des Unglücks auf fünf Jahre.

Während Eigentümer beim Gebäudewert eventuell mit einem blauen Auge davonkommen, bleibt der Zustand der Grundstücke prekär. Die Parzellen sind praktisch nicht mehr vorhanden, da sich das Sturzmaterial darauf abgelagert hat. Der grösste Teil wird zukünftig nicht mehr bebaubar sein – sei es, weil er als Gefahrenzone ausgewiesen sein wird oder weil das abgelagerte Material sehr lange brauchen wird, um für Bauzwecke dienen zu können. 

Das Gemisch aus Stein, Schlamm, Eis und Wasser ist setzungsgefährdet und nicht stabil. Für die landwirtschaftliche Nutzung oder als Naturfläche wird es aber brauchbar sein. In Elm im Kanton Glarus kann man nachvollziehen, wie auf dem dortigen Bergsturzmaterial wieder Wiesen angelegt wurden. Damals, 1881, noch in mühevoller Handarbeit. 

Von einer zukünftigen landwirtschaftlichen Nutzung werden jedoch nur einige Grundeigentümer etwas haben. Auf dem Wertverlust ihres früher bebaubaren Grundstücks bleiben sie sitzen. Derzeit gibt es noch kein Angebot, das Grundstücke gegen Wertverlust aufgrund von Naturgefahren versichert.

Wegzug oder Blatten 2030?

Sollte Blatten nun als Wendepunkt für eine künftige Besiedlung der alpinen Täler angesehen werden? Der «Blick» gab eine nicht repräsentative Kurzumfrage in Auftrag, ob man Blatten wieder aufbauen sollte. Eine Mehrheit von 55 % befürwortete den Wegzug der Bevölkerung. Eingegangene Spendengelder lassen dagegen eher andere Schlüsse zu. Insgesamt 68 Mio. Fr. wurden verbucht, wovon 26 Mio. als Direktspenden an die Gemeinde gingen. Grösstenteils sind diese zweckgebunden für den Wiederaufbau des Dorfs. Die Infrastruktur ist nämlich nicht durch Versicherungen abgedeckt.

Für einen Wiederaufbau spricht auch die Lage des Tals. Das Lötschental ist nicht irgendein Tal, das abgelegen von der heutigen Zivilisation ein verkümmertes Dasein fristet. Direkt am Portal eines der wichtigsten Eisenbahntunnel der Alpen – dem Lötschbergtunnel, der gerade weiter ausgebaut wird – besitzt das Lötschental mit Goppenstein einen direkten Anschluss an das Schienennetz. 

Nach Visp ist es ein Katzensprung. Die dortigen Lonzawerke werben mit der einstündigen Bahnverbindung nach Bern um Fachkräfte. Angrenzend an das UNESCO-Welterbe Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch mit einem der schönsten Berge der Alpen – dem Bietschhorn – ist das Tal trotz Tourismus ursprünglich geblieben. Blatten existiert als «auf der Blattun» seit über 700 Jahren. Ganz so leicht gibt man eine solche Siedlung nicht auf.

Gewiss ist das Tal und damit Blatten durch Naturgefahren beeinträchtigt. Lawinen und Hochwasser bedrohen grosse Flächen, wie in anderen Tälern auch. Hochwasser ist aber auch für Bewohner des Mittellands nichts Ungewöhnliches. Viele Bewohner der Schweiz erwarten selbstverständlich, dass das Nötige getan wird, um ihre Besitztümer vor Naturgefahren zu schützen. Kann man daher einfach von anderen erwarten, davon abzurücken? 

Natürlich steht die Frage der eingesetzten Mittel immer im Raum. Wie viel ist der Schutz eines Einzelnen wert? Man könnte es als das ewige Dilemma der Schutzbauten bezeichnen: Je kleiner die Siedlung, desto geringere Werte weist sie im Allgemeinen auf. Daher steht auch prinzipiell weniger Geld zur Verfügung. 

Schutzbauten, die vom Bund gefördert werden, müssen ein wirtschaftliches Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Nun sind viele alpine Siedlungen in den letzten Jahrzehnten gewachsen – nicht zuletzt durch Zweitwohnungen. Die Werte nahmen also zu, aber auch der Platzbedarf. Auch im Fall von Blatten ist dies so. Etwa 64 % der Wohnungen waren Zweitwohnungen (Stand 2014). 

Was zur Frage führen könnte: Wie baut man Blatten wieder auf? Nur für die Einheimischen, da ja nun weniger Platz zur Verfügung steht, oder auch für die ehemaligen Zweitwohnungsbesitzer? Und wie werden die neuen Bauzonen verteilt? An die Höchstbietenden, bevorzugt an Einheimische oder gemäss Plan? Wem gehören die bisher nicht als Bauzonen deklarierten Gebiete und zu welchem Preis werden sie von wem übernommen? Wie werden zukünftige Nutzungszonen verteilt? Und falls Blatten tatsächlich nicht mehr aufgebaut werden sollte, welche Auswirkungen hätte das auf den Immobilienmarkt im Wallis? 

Man denke nochmals an die 25 % der Versicherungssumme zurück, die erst bei Erwerb eines neuen Domizils im Wallis ausbezahlt werden. Über 100 Einheimische, die innert kurzer Zeit faktisch gezwungen wären, eine neue Bleibe in der Gegend zu erwerben – und dazu Zweitwohnungsbesitzer, die die Versicherungssumme ebenfalls ausschöpfen möchten. Vermutlich blieben die Immobilienpreise nicht auf heutigem Niveau. Die Hartnäckigkeit, am Wiederaufbau Blattens festzuhalten, ist durchaus nachvollziehbar.

Während des Sommers 2025 nach der Katastrophe gingen die Wasserkraftwerke wieder ans Netz, eine provisorische Notstrasse wurde durch die schuttbedeckte Flanke am Prallufer des Bergsturzes gebaut und der durch die Lonza aufgestaute See lief ab. Ob der Wiederaufbau Blattens aber nur ein Wunschgedanke war oder im Bereich des Möglichen liegt, war noch offen.

Neue Gefahrenkarten

Im November konnte die Gemeinde Blatten zusammen mit dem Kanton Wallis die neuen Gefahrenkarten, ausgearbeitet von den Büros geoformer und geoplan, vorstellen. Diese von der Dienststelle für Naturgefahren validierten und daher nun behördenverbindlichen Karten sind Grundlage für eine zukünftige Raumplanung und dürften den Wiederaufbauplänen Auftrieb verleihen. Die Gemeinde hat Flächen, die potenziell bebaubar sind. Blatten kann also im Lötschental neu entstehen. Wie genau, wird sich in den kommenden Monaten herausstellen. 

Ein vom Bergsturz respektive dem Birchgletscher bedrohtes Gebiet ist im südwestlichen Teil Blattens noch vorhanden und wird als rote Zone, als unbebaubar, eingestuft. Diese Beurteilung ist auf der Grundlage entstanden, dass keine Schutzbaute unterhalb des Birchgletschers gebaut werden muss. Dass das nun durch den Gletscher gefährdete Gebiet bedeutend kleiner ausfällt als das vom Bergsturz betroffene Gelände, liegt in erster Linie an der Zweiteilung des Gletschers. 

Vom abgestürzten unteren Birchgletscher sind nur noch Restmengen vorhanden. Unter 10 % der ursprünglichen Eismasse liegen noch in der Bergflanke. Allerdings können auch Teile des oberen Birchgletschers abbrechen. Abstürzende Fels­partien vom K leinen Nesthorn können jedoch nicht auf den oberen Birchgletscher fallen und dessen Auflast erhöhen. 

Ein Ereignis mit dem Aussmass von 2025 ist nach heutigem Kenntnisstand daher auszuschliessen. Insofern können diese Erkenntnis und die Beurteilung als Argumente dafür dienen, dass das extreme Ereignis des Blattner Bergsturzes kaum dafür geeignet sein dürfte, über alpine Besiedlung oder den Rückzug aus alpinen Gebieten generell zu urteilen. Zu extrem und zu aussergewöhnlich war diese Katastrophe.

Die weiten roten Flächen erheblicher Gefährdung auf den neuen Gefahrenkarten lassen sich allerdings nicht wegdiskutieren. Sie resultieren zu grossen Teilen aus der Gefährdung durch Hochwasser und Lawinen, die bereits vor der Katastrophe das Tal bedrohten. Hier kommen nun auch Prozessverkettungen ins Spiel. Eine abgehende Lawine oder ein Bergsturz können zu einem Rückstau der Lonza führen, was die gefährdeten Gebiete vergrössert. 

Unter Berücksichtigung dieser aktuellen Kenntnisse wären 14.2 ha als überbaubare Gebiete möglich, davon 6.8 ha auf dem Dorfgebiet von Blatten selbst, der Rest verteilt auf die nicht betroffenen Weiler Eisten, Gassun und Weissenried. Für eine solche Bebauung braucht es aber zwei Schutzmassnahmen: einen Hangverbau gegen Lawinen, Steinschlag und Hangmuren an der Obri Schlüächt am Prallhang des Bergsturzes und eine Umlegung des Bachbetts der Gisentella. Diese Massnahmen werden gerade geplant.

Der Zeitplan des Wiederaufbaus bleibt ambitioniert. 2026 sollen die ersten Einwohner in die noch intakt gebliebenen Häuser zurückkehren können. Ab 2029 soll der Grossteil der Blattner die Möglichkeit haben, in ihre neue Siedlung zurückzukehren. Die Weichen hierfür werden gerade gestellt, stets unter dem Motto, das sich die Gemeinde auf die Fahne geschrieben hat: Ein Lötschental ohne Blatten oder ein Blatten ohne Lötschental ist keine Option. 

Dieser Artikel ist erschienen in espazium magazin 03/2026: «Hat Blatten Zukunft?»

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