Sei­ten­blick: Brand­schutz

Publikationsdatum
18-03-2022
Lars Mülli
Präsident Technische Kommission Brandschutz (VKF) | Direktor GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich

Grundsätzlich können Bauteile und -stoffe im Brandschutz in der Schweiz wiederverwendet werden, keine rechtliche Grundlage verbietet dies. Doch ganz so einfach ist es nicht. Weder die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) noch die kantonalen Brandschutzbehörden haben sich mit der Thematik auseinandergesetzt. Auch in der laufenden, vom Konkordat der kantonalen Baudirektion beauftragten Totalrevision der schweizerischen Brandschutzvorschriften war die Wiederverwendung bis anhin nicht auf der Agenda.

Untersuchungen zeigen, dass regulatorische Randbedingungen die Haupthindernisse der Wiederverwendung sind. Diese Feststellung trifft auch auf die Anwendung im Brandschutz zu. Gemäss Brandschutznorm der VKF reicht die Zulassung des Ersteinbaus nicht, sondern die Produkte müssen beim Zweiteinbau über eine gültige Zulassung verfügen. Ausserdem müssen die Teile vollständig und intakt sein und gemäss Herstellerangaben verbaut werden. In der Folge ist die Planung des Rückbaus für den Re-use bedeutend. Beschädigte oder in der Struktur veränderte Bauteile (z. B. bei unter Hitzeeinwirkung entfernte Stahlbauteile) sind im Kontext Brandschutz nicht mehr – oder zumindest nicht ohne vorherige Prüfung – einsetzbar. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte scheint es fraglich, ob die Wiederverwendung im Brandschutz wirtschaftlich ist.

Nachhaltiger Brandschutz setzt an an­deren Stellen an: Allem voran stehen robuste, auf den baulichen Brandschutz abstützende Konzepte, die auch zu erwartende Nutzungsänderungen über den Lebenszyklus einer Baute absorbieren. Schliesslich vermag guter Brandschutz Brände und Emissionen beim Brand, aber auch bei der Wiederherstellung eines Gebäudes zu verhindern.