Bus­se für die De­po­nie Hö­li

Teilhabende Firmen zahlten deutlich tiefere Preise, andere Firmen durften zeitweise nicht mehr deponieren. Die Wettbewerbskommission beurteilt das Vorgehen als mittelschweren Verstoss gegen das Kartellgesetz und spricht eine Busse in der Höhe von 1 Mio. Franken aus.

Publikationsdatum
15-09-2023

Die Inertstoffdeponie Höli oberhalb von Liestal gehört zum grössten Teil der Bürgergemeinde Liestal, weitere Beteiligte sind drei Bauunternehmen aus der Region. Anfang September wurde bekannt, dass die Aktionärinnen während über zehn Jahren gegenüber anderen Bauunternehmen bevorzugt wurden. Die Wettbewerbskommission spricht von einem mittelschweren Fall der Wettbewerbsverzerrung, die gegen das Kartellrecht verstosse.

Seit Beginn der Inbetriebnahme der Deponie Höli 2010 sei zwischen den teilhabenden und nicht-teilhabenden Unternehmen unterschieden worden. So sollen die Aktionäre ihre Bauabfälle um bis zu 40 % günstiger deponiert haben. Andere Firmen hätten zwar teilweise auch Rabatte erhalten, aber nur, wenn sie mit den Teilhabenden zusammenarbeiteten. Dadurch erhielten die Aktionäre einen Marktvorteil gegenüber den anderen Lieferanten, die aber aufgrund der regionalen Monopolstellung der Deponie Höli nicht auf andere Anbieter ausweichen konnten.

Grössere mediale Aufmerksamkeit um die Deponie Höli kam 2021 auf, als bekannt wurde, dass die Deponie bereits nach elf Jahren Betrieb ihr Deponievolumen erreicht hatte und der Betrieb gestoppt werden musste. Nicht-Aktionären hatte die Deponie bereits seit Herbst 2020 die Annahme von Bauschutt verweigert. Das bewilligte Volumen von 3.2 Mio. Kubikmeter hätte gemäss der ursprünglichen Planung den Deponiebedarf bis ins Jahr 2045 decken sollen. Inzwischen konnte der Betrieb wieder aufgenommen werden, da auf dem Areal weitere 600’000 Kubikmeter für 1.2 Mio. t Bauabfälle nachgewiesen werden konnten. Ein Volumen, das wohl bei gleichbleibend hohen Deponiemengen auch schon bald aufgefüllt sein wird.

Tiefe Deponiepreise und Sonderrabatte sind nicht nur aus der Optik des Kartellgesetzes problematisch, sondern auch im Hinblick auf die Umwelt und Kreislaufwirtschaft. Denn der Kampf um neue Deponiestandorte ist kein einfacher, wenn dafür Wälder gerodet und Landschaften umgewälzt werden. Auch im Sinne einer ökologischen Ressourcenbewirtschaftung muss das Deponieren von Bauabfällen die letzte Wahl sein. Vielmehr sollten Rohstoffe erhalten, aufbereitet und wiederverwertet werden. Zu diesem Ziel haben sich auch die Kantone Baselland und Basel-Stadt mit ihrer Taskforce Baustoffkreislauf bekannt.

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