Berufsgruppe Architektur: Entscheid des Standesgerichts
Das Standesgericht der Berufsgruppe Architektur hat am 20. Februar 2020 entschieden, dass Marcela Martin-Jilkova, dipl. Arch. ETH/SIA, 1165 Allaman, SIA-Einzelmitglied und Mitglied der Berufsgruppe Architektur, die Standesordnung verletzt hat, und verurteilt sie in Anwendung von Art. 1 ff. der Standesordnung SIA 151 und insbesondere von Art. 3, 5, 31, 69, 71 und 74 der Standesordnung SIA 151 zum dauernden Ausschluss aus dem Verein. Marcela Martin-Jilkova wird zudem dazu verurteilt, die Verfahrenskosten in Höhe von 3500 Fr. zu tragen. Der Entscheid ist rechtskräftig.