Der Son­der­nut­zung­splan setzt die Re­geln

Praxisbeispiel – Aussenraum

Wie ein eingedolter Bach dafür sorgt, dass man im neuen Rietpark in Schlieren beinahe von Baumschatten zu Baumschatten flanieren kann.

Date de publication
15-06-2022

Der Rietpark ist ein 600 m langes und fast 50 m breites L, das Alt und Neu verbindet. An der Südseite dockt sein grüner Querfuss direkt am S-Bahnhof an. Gegen Norden schirmen ihn hohe Wohnbauten ab, die in den letzten Jahren entstanden sind. Der Umbau des grossflächigen Industrieareals von Schlieren zum gemischten Wohn- und Dienstleistungsquartier begann vor 20 Jahren. Inzwischen ist fast alles nach Plan fertig gebaut: Rund 1500 Personen und Dutzende Firmen sind hierhergezogen und bevölkern nun eine Fläche von acht Hektar; vier weitere warten nördlich davon noch als Brache auf ihre Transformation. Ein Drittel davon ist unverbaut geblieben: Spielplätze, Kiesplätze und -wege sowie mehrere Bauminseln säumen diesen Freiraum für die Anwohner, der auch die Verbindungsachse für die Pendler ins und aus dem Neubauquartier ist. Obwohl mehrere Gewerbestandorte transformiert wurden und unterschiedliche Investoren an der Standortentwicklung beteiligt waren, entstand der Aussenraum als ein zusammenhängendes Ganzes.

Mehr Grün statt Grau

Die Stadtplaner von Schlieren, ein westlicher Nachbar Zürichs, gaben bereits im frühen Planungsstadium verbindliche Regeln zum koordinierten Bauen vor: mehr Grün statt Grau und auch mehr Schatten als nur ein dürftiges Dazwischengrün. In den Sondernutzungsplänen der Transformationsareale wurde deshalb verlangt, die freie Mittelachse auf natürlich gewachsenem Mutterboden entstehen zu lassen. Darin können möglichst viele Bäume ihre Wurzeln schlagen und dabei gross werden. Zudem halten kleine Mulden das Wasser bei Starkregen zurück und ermöglichen eine Versickerung. Solche Massnahmen sind auch hitzemindernd und insofern Garanten für ein angenehmes Sommerklima im neuen Rietparkquartier. Das Besondere daran ist jedoch das Vorgehen: Eine Pflicht zum Bäumepflanzen oder das Unterbauen von Grundstücken zu limitieren sieht der Gesetzgeber erst für die Zukunft vor. In der laufenden Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes werden solche Vorgaben vorgeschlagen.

Die Stadt Schlieren beharrte zu einem Zeitpunkt darauf, als ein derart verbindlicher Umgang mit der Hitzeminderung noch nicht in Sicht war. Zu Hilfe kam derweil der Rietbach, ein Gerinne, der die halbe Stadt in einer eingedolten Röhre unterquert. Den Bachlauf freizulegen und das öffentliche Fliessgewässer zu renaturieren, dagegen sprachen hydrologische, städtebauliche und ökologische Gründe. Weil der Gewässerraum trotzdem freigehalten werden muss, galt für diesen Bereich im Rietpark-Quartier ein ober- und unterirdisches Bauverbot. Der Untergrund blieb von einer Tiefgarage verschont. Dank naturnaher Gestaltung leistet der L-förmige Park wertvolle Dienste für die Entwässerung; er dient so aber auch der Erholung und der Hitzeminderung für die Quartierbevölkerung.

-> Zum Hauptartikel «Eine Abkehr von Routinen im Infrastrukturbereich».

Dieser Artikel ist erschienen im Sonderheft «Hitzeminderung».

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