Kor­ri­genda Nor­men

Im Korrigendum C1 zur SN EN 206:2013+A1:2016 werden neu in der Tabelle NA.14 «Vorgaben zur Prüfung der Wasserleitfähigkeit, des Karbonatisierungs-, Chlorid- und des Frost-Tausalz-Widerstandes» des nationalen Anhangs NA der SN EN 206:2013+A1:2016 die Anforderungen an den Karbonatisierungswiderstand für die Expositionsklassen XC3 (mässige Feuchte) und XC4 (wechselnd nass und trocken) getrennt definiert.

Die Anforderungen an den Karbonatisierungswiderstand für die Expositionsklasse XC 3 werden durch eine Anhebung der entsprechenden Grenzwerte ver­mindert. Die Änderung betrifft insbesondere die Betonsorte B, bei der die Anforderungen an den Karbonatisierungswiderstand bisher oft nicht erfüllt wurden, wegen des relativ hohen w/z-Wert von 0.60, dem Mindestzement­gehalt von 280 kg/m³ und der ­zunehmenden Verwendung klinkerarmer Zemente.

Auslöser für das Korrigendum sind Erkenntnisse aus einem Astra-Forschungsprojekt (VSS Bericht Nr. 696, 2019) und dem NFP 70 Forschungsverbundprojekt «Energiearmer Beton», die zeigen, dass die Gefahr einer ­relevanten Bewehrungskorro­sion  bei nicht direkt bewitterten ­Bauteilen (XC3) äusserst gering ist, sodass der zu erwartende langsame Korrosionsfortschritt bei der Festlegung des Karbonatisierungswiderstands berücksichtigt werden kann.

Mit dem Korrigendum C1, das auf einem Entscheid der Normkommission 262 Betonbau basiert, kann der Einsatz klinkerarmer Zemente gefördert werden, ohne dabei Kompromisse in der Dauerhaftigkeit von Stahlbetonbauwerken einzugehen.

Das Korrigendum C1 steht zum Download zur Verfügung.

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