Ri­si­ken von Pla­nung­sbü­ros ab­si­chern

Für Planungsbüros gehören die Sach- und Berufshaftpflichtversicherungen zu den wichtigsten Versicherungen. Sie schützen Unternehmerinnen und Unternehmer vor ungeplanten hohen Kosten im Schadenfall und wehren unberechtigte Ansprüche ab. SIA-Mitglieder erhalten Sonderkonditionen.

Date de publication
04-09-2019

Die Berufshaftpflichtversicherung kommt für Schäden aus der beruflichen Tätigkeit auf. Diese Versicherung ist nicht obligatorisch, aber trotzdem ein Muss für jede Unternehmerin und jeden Unternehmer, da Haftungsklagen unberechenbar hohe Kosten verursachen können. Zudem stellt die Versicherung ihr Know-how zur Verfügung, um unrechtmässige Ansprüche abzuwehren, und sie übernimmt die aufwendige Verhandlung mit den Geschädigten. Die Berufshaftpflichtdeckung sichert Tätig­keiten als Generalplaner, Totalunternehmer oder selbstständiger Zeichner ab. Auch die Haftung aus der Abgabe von Bau- und Konstruktionsplänen lässt sich versichern.

Bauten- und Vermögensschäden versichern

Architekten und Ingenieure sollten neben der Grunddeckung für Per­sonen- und Sachschäden zusätzlich sogenannte Bautenschäden und ­reine Vermögensschäden versichern. Vermögensschäden sind Schäden, die weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden re­sultieren. Bautenschäden sind Schäden oder Mängel an Bauten, die ­aufgrund von fehlerhaften Plänen oder unter der Bauleitung des versicherten Architekten oder Inge­nieurs entstehen.

Sachversicherung: die Versicherung für das Geschäftsinventar

Die Sachversicherung wird auch Geschäftsinventarversicherung genannt. Sie versichert das Geschäftsinventar eines Planungsbüros, also Waren und Einrichtungen, gegen die Risiken Feuer, Elementar, Wasser, Einbruchdiebstahl und Glasbruch. Auch Umsatzausfälle – beispiels­weise verursacht durch unbenutzbare Räumlichkeiten aufgrund eines Feuerschadens – können mitversichert werden. Wichtige Zusatzdeckungen sind jene für «Besondere Sachen und Kosten» und die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Vorteile der SIA-Rahmenverträge

Der SIA und Versicherungsexperten des VermögensZentrums (VZ) haben für SIA-Mitglieder zusammen mit der Helvetia Versicherung ein Paket ­geschnürt, das explizit auf die ­Bedürfnisse von Architekten und Bauingenieuren zugeschnitten ist. SIA-Mitglieder erhalten so Zugang zu Sonderkonditionen, die deutlich besser sind als im Marktdurchschnitt. Kernstück des SIA-Versi­cherungsangebots ist die Berufs­haftpflichtversicherung. Nebst Preisvorteilen und Standarddeckungen bietet dieser Versicherungsschutz auch:

  • Absicherung der Vermögensschäden auch für Bauherren­begleitung/Bauherrentreuhand
  • Deckung bei Tätigkeiten innerhalb einer ARGE bis Auftragssumme von 1 Mio. Franken (ARGE-Mitglieder = Mitglieder SIA/USIC)
  • Vorschuss für Expertisekosten
  • Schadenerledigung innerhalb des Selbstbehalts
  • fünf Jahre Nachdeckung bei Geschäftsaufgabe /Wegzug ins Ausland

Unfall- und Krankentaggeldversicherungen runden das Angebot für Unternehmen ab. Sie sind exklusiv den SIA-Vereinsmitgliedern vorbehalten. Bei gleichzeitigem Abschluss einer Berufshaftpflicht- und einer Geschäftsinventarversicherung gewährt das VZ auf beide Policen 5 % Rabatt. Beratung und Offerten anfordern: siainsurance [at] vzch.com (siainsurance[at]vzch[dot]com )

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