Das Ein­ma­leins der Kün­di­gung von Ver­si­che­run­gen

Will man eine Versicherungspolice auflösen, gilt es, die entsprechenden Kündigungs­modalitäten und die allgemeinen Vertragsbestimmungen zu kennen. Je nach Anbieter und Versicherungssparte gibt es entscheidende Unterschiede.

Date de publication
13-09-2018
Revision
13-09-2018

Versicherungspolicen werden oft über drei, fünf oder sogar mehr Jahre abgeschlossen. Darum empfiehlt es sich, die Kün­digungsmodalitäten bereits beim Versicherungsabschluss ganz genau zu prüfen. So bleiben böse Über­raschungen aus, und der Versi­cherungs­nehmer ist nicht unerwünschtermassen über mehrere Jahre an einen Vertrag gebunden.

Unterschiedlich lange Kündigungsfristen

Nur wenige Versicherungsgesellschaften bieten Einjahresverträge an. Zudem verlängern sich diese jeweils stillschweigend, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Bei Mehrjahresverträgen kann das «jährliche Kündigungsrecht» als besondere Bedingung im Vertrag eingeschlossen werden. Dieses jähr­liche Kündigungsrecht ist grundsätzlich für folgende Versicherungen verfügbar: Sach-, Betriebs- und Berufshaftpflicht-, Motorfahrzeug-, Rechtsschutz-, Privathaftpflichtsowie Hausrat- und Gebäudeversicherung. Die Kündigungsfrist beträgt meistens drei Monate auf Vertragsende. Aber Achtung, dieses muss nicht zwingend am 31. Dezember sein. Eine Ausnahme ist die Pensionskasse, bei ihr beträgt die übliche Kündigungsfrist sechs Monate.

Bei Personenversicherungen – Unfallversicherung, Krankentaggeld und Pensionskasse – ist es eher üblich, Verträge über mindestens drei Jahre abzuschliessen. Hier kann anstelle des jährlichen Kündigungsrechts eine Prämiensatz­garantie vereinbart werden – das gilt jedoch nicht für die obligatorische Unfallversicherung.

Spezialfall Krankenpflegeversicherung

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung kann immer bis Ende November auf Jahresende gekündigt werden. Die Krankenpflege-Zusatzversicherung hingegen kann in der Regel zum Vertragsablauf hin – hier ist meist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu beachten – gekündigt werden. Bei der Zusatzversicherung kann es Mehrjahresverträge geben. Die mehrjährige Treue wird meistens mit einem Rabatt belohnt. Sich für mehrere Jahre zu binden, kann sinnvoll sein, da die Krankenzusatzversicherungen ab einem gewissen Alter oder aufgrund gewisser gesundheitlicher Probleme nicht mehr gewechselt werden können.

Einfache Kündigungs­formalitäten

Eine Kündigung muss schriftlich und per Einschreiben spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist beim jeweiligen Versicherer ein­treffen. Dabei reicht inhaltlich der Hinweis auf die betreffende Police und den Kündigungszeitpunkt.
 

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