Er­fül­lungs­fak­tor aeff

Publikationsdatum
14-04-2023
Yves Mondet
Dipl. Bauingenieur, Leiter bauliche Sicherheit

Das Ergebnis einer rechnerischen Untersuchung der Erdbebensicherheit nach Norm SIA 269/8 Erhaltung von Tragwerken – Erdbeben ist der Erfüllungsfaktor aeff. Er beschreibt, inwie­weit die Anforderungen an die Erdbebensicherheit gemäss den gültigen Tragwerksnormen beim überprüften Bauwerk erfüllt sind und dient zur Beurteilung der Erdbebensicherheit in drei Wertungen (nach Bafu):

Ungenügend: Bei einem Erfüllungsfaktor aeff<0.25 für «normale» resp. <0.4 für bedeutende und lebenswichtige Bauwerke (wie z.B. Schulen oder Akutspitäler) ist die Erdbebensicherheit ungenügend. Es sind zwingend Massnahmen zu ergreifen, um die Mindestanforderungen bei bestehenden Bauten von amin=0.25 für «normale» bzw. 0.4 für bedeutende und lebenswichtige Bauwerke einzuhalten.

Mangelhaft: Bei einem Erfüllungsfaktor aeff, der zwischen 0.25 (resp. 0.4) und 1.0 liegt, ist die Erdbebensicherheit mangelhaft. Die Erdbebensicherheit ist weitergehend zu verbessern, wenn sich bei der Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen die Verhältnismässigkeit von Massnahmen nachweisen lässt. Dabei ist grundsätzlich die Erfüllung des norm­gemässen Zustands für Neubauten anzustreben.

Normgemäss: Bei einem Erfüllungsfaktor aeff1.0 ist die Erdbebensicherheit gemäss geltenden Normen gegeben. Die Anforderungen an Neubauten sind zu 100 Prozent erfüllt. Es besteht kein Handlungsbedarf.

Wichtig zu wissen ist: Eine normgemässe Erdbebensicherheit (aeff1) be­deu­tet nicht, dass das Bauwerk ein Erd­beben unbeschadet übersteht. Das Ziel ist der Personenschutz und die Schadensbegrenzung. Die Gewährleistung der Funktion des Bauwerks fordert die Norm nur bei den Bauwerken mit lebenswichtiger Infra­strukturfunktion. Das sind v.a. diejenigen Bauwerke, die im Erdbebenfall zur Rettung von Menschenleben benötigt werden.

Mehr zum Thema in TEC21 11/2023 «Öfter als gedacht».