SIA: Neue Re­geln zur Zer­ti­fi­zie­rung von Me­tall­bauun­ter­neh­men

Die Schweizer Kontrollregelungen für Stahl­verarbeiter werden an die harmonisierte europäische Norm EN 1090-1:2009 + A1:2011 und das Bundesgesetz über Bauprodukte angepasst.

Date de publication
03-06-2015
Revision
05-11-2015

Wer heute in der Schweiz Stahlbauten konstruiert, fertigt, mit Korrosionsschutz versieht oder montiert, muss über eine werkseigene Kontrollor­ganisation verfügen, die sicherstellt, dass die Ausführung der Bauteile den Anforderungen der Tragwerksnormen entspricht, insbesondere der SIA 263 Stahlbau und SIA 263/1 Stahlbau – Ergänzende Festlegungen. Diese Organisation wird von einer durch die Normenkommission SIA 263 akkreditierten Prüfstelle überwacht und zertifiziert, wobei die Unternehmungen mit gültiger Qualifikationsbescheinigung in einem öffentlichen Register des SIA geführt werden. Bei der Beurteilung der werkseigenen Kontrollorganisation unterscheidet SIA 263/1 zwischen fünf verschiedenen Herstellerqualifikationen (H-Klassen).

Im europäischen Raum erfolgt die Zertifizierung der Stahl­bauunternehmungen nach den Vorgaben der Norm EN 1090-1:2009+ A1:2011, Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile, die als SN-EN-Norm ins Schweizerische Normenwerk aufgenommen wurde und 2012 durch die EU-Kommission harmonisiert wurde. Die Harmonisierung der Norm EN 1090-1 und das durch die Eidgenössischen Räte verabschiedete Bauproduktegesetz (TEC21 42/2014) zwangen die Kommission SIA 263, die Regelung zur Zertifizierung der Stahlbauunternehmungen anzupassen, um Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und dem EU-Raum zu vermeiden. Ziel ist es, dass die werkseigene Kontroll­or­ga­nisation sowohl für Schweizer als auch für europäische Unternehmer nach den gleichen Regeln beurteilt und mit den gleichen Qualifikationsbescheinigungen zertifiziert wird.

Die Gültigkeit der Übergangsbestimmungen des am 1. 10. 2014 in Kraft getretenen Baupro­duktegesetzes erlischt am 30. 6. 2015, deshalb muss die Ausschreibung von Stahlbauarbeiten spätestens ab diesem Datum in der Regel die Angaben der Ausführungsklassen nach EN 1090-2 (EXC1, EXC2, EXC3 oder EXC4) enthalten. 

Sinnvollerweise erfolgt die Ausschreibung deshalb mit der ­An­gabe der Ausführungsklasse, z. B. mit «EXC2 oder gleichwertig». ­Details zu möglichen Ausnahmen dieser Regelung sind dem Bauproduktegesetz und der Bauprodukteverordnung zu entnehmen.

Die Korrigenda zur Norm SIA 263/1 bietet eine Hilfe zur korrekten Auswahl der Ausführungsklassen je nach möglicher Schadensfolge, Beanspruchungs- und Herstellungskategorien. Gleichzeitig ermöglicht sie die Gleichwertigkeitsbeurteilung zwischen den zwei unterschiedlichen Qualifikationsbescheinigungen. Planern und Bauherren wird damit ein Instrument angeboten, um bei der Vergabe von Stahl­bau­arbeiten die Herstellerqualifikationen zu beurteilen, bis sämtliche Schweizer Unternehmungen nach EN 1090-1 zertifiziert werden können. 

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