Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge spa­ren

Versicherungen rufen bei den meisten von uns nur ein herzhaftes Gähnen hervor. Die Materie ist kompliziert und der Papierkrieg meistens immens. Dennoch – das Prinzip einer Versicherung ist grundsätzlich grossartig.

 

Publikationsdatum
14-09-2017
Revision
14-09-2017

Der tragende Gedanke einer Versicherung ist die Solidargemeinschaft. Sie hilft uns im schlimmsten Fall, etwas zu tragen, das der Einzelne von uns allein nicht stemmen kann. Aus diesem Grund hat der SIA für verschiedene Versicherungen Rahmenverträge für seine Mitglieder eingerichtet, die durch die Spezialisten vom VermögensZentrum (VZ) betreut werden. Die Rahmenverträge bieten einen umfassenden Versicherungsschutz zu güns­ti­gen Konditionen, sowohl für Firmenmitglieder wie – neu – auch für Einzelmitglieder. Von folgenden Rahmenverträgen können SIA-Mitglieder profitieren:

Berufshaftpflicht­versicherung

Eine ganz wichtige Rolle für Ar­chitekten/Ingenieure nimmt die ­Be­rufs­haftpflichtversicherung ein. Über die Berufshaftpflicht werden Schäden (Sach-, Personen-, Bauten- und reine Vermögensschäden) aus Tätigkeiten gegenüber Dritten versichert. Die Berufshaftpflichtversicherung wird unterteilt in Personen- und Sachschäden (Grundrisiko) sowie in Bauten- und reine Vermögensschäden. Das Grundrisiko deckt aufgrund der ausgeführten Tätigkeiten Personen- oder Sachschäden gegenüber Dritten. Der andere wichtige Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung sind die Bautenschäden. Versichert sind damit Schäden und Mängel am Bauwerk selbst, die ein Architekt oder Ingenieur aufgrund eines Fehlers bei der Planung oder Bauleitung verursacht hat.
Ebenso wichtig ist das Absichern der reinen Vermögensschäden, die weder auf Personen-, noch auf Sach- oder Bautenschäden zurückzuführen sind. Übliche Standarddeckungen beinhalten nicht alle Bausteine, die ein Architekt oder Ingenieur benötigt. Mit der ­umfassenden Abdeckung der Risiken über den SIA-Rahmenvertrag sind die Versicherten optimal versichert. Es lohnt sich darum, die Leistungen anderer Anbieter jeweils genau überprüfen zu lassen.

Sach-/Geschäftsinventarversicherung

Das Geschäftsinventar (Mobiliar, Computer, Material usw.) kann über die Sachversicherung gegen Risiken wie Feuer, Elemente, Diebstahl, ­Wasser etc. versichert werden. Auch Umsatzausfälle – wie beispielswei­se durch einen Feuerschaden unbenutzbar gewordene Räumlichkeiten – können mitversichert werden. Für die Prämie der Sachversicherung ist der Neuwert des Inventars, für die Mehrkostenversicherung der Umsatz massgebend.

Krankentaggeld­versicherung

Mit der Krankentaggeldversicherung können Unternehmen oder ­Einzelfirmen den krankheitsbedingten Lohnausfall der Mitarbeitenden bzw. der Inhaber versichern. Oft wird ein Taggeld von 80 % des AHV-Lohns versichert. Die Wartefrist beträgt zwischen 30 und 90 Tagen, je nach Risikofähigkeit des Unternehmens. Inhaber versichern das Taggeld zu 100 % der vereinbarten fixen Lohn­summen. Hier kann neben dem Krankentaggeld auch das Unfalltaggeld mit eingeschlossen werden. Die Prämie ist abhängig von der gewählten Leistungshöhe, der Wartefrist, der Betriebsgrösse sowie der Schadenerfahrung der letzten Jahre.

Unfallzusatzversicherung

Die obligatorische Unfallversicherung muss in den meisten Fällen über die Suva versichert werden. Unternehmen können mit einer Unfallzusatzversicherung die Unfalldeckung ergänzen und verbessern. Beispielsweise können die Heilungskosten in der Privatabteilung, Taggelder über 148 200 Fr. oder Rentenleistungen auf dem Überschusslohn ( > 148 200 Fr.) etc. versichert werden.

Das Leben hält sich nicht an Pläne

«Leben ist das, was passiert, während du dabei bist, andere Pläne zu schmieden.» (John Lennon) – Man weiss nie, was das Leben für Überraschungen bereithält. Umso beruhigender ist es, wenn man sicher sein kann, dass einem im Fall eines Falles ­wenigstens eine gute Versicherung den Rücken freihält. Überprüfen Sie jetzt Ihre Police und die aktuelle Prämie unter www.sia.ch/versicherungen. Die Profis vom VZ helfen Ihnen gern weiter.
 

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