Tie­fen­la­ger-Stand­or­te: ein Feld zu­rück

Die Nagra hat sich zu früh auf eine Auswahl der Standortgebiete für ein atomares Tiefenlager beschränkt. Die Atomaufsichtsbehörde ENSI verlangt eine Neubewertung aller Optionen: Teile der bisherigen Prüfungsergebnisse seien nicht nachvollziehbar. 

Publikationsdatum
18-11-2015
Revision
18-11-2015

Die Nationale Genossenschaft zur Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) muss nachbessern: Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) verlangt eine Reihe von zusätzlichen Daten «für eine bessere Beurteilungsgrundlage der Standortgebiete». Konkret geht es um den Vorschlag der Nagra, die Zahl der Standorte im «Sachplan geologische Tiefenlager» von sechs auf zwei einzuschränken.

Anfang Jahr wurde kommuniziert, dass die Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost für die Lagerung von schwach- und mittelradioaktiven sowie von hochradioaktiven Atomabfällen auserkoren werden. Die dritte Etappe des Auswahlverfahrens hätte sich nur noch auf diese beiden Gebiete beschränken sollen. Zu Beginn der Standortevaluation waren zusätzlich Jura Südfuss (SO/AG), Nördlich Lägern (ZH/AG), Südranden (SH) und Wellenberg (NW/OW) im Rennen (vgl. TEC21 41/2010).

Den faktischen Rückkommensantrag auf die bisherige Standortauswahl traf das ENSI aufgrund einer «nicht nachvollziehbaren Argumentation und nicht belastbaren Datengrundlage», teilte die Behörde Anfang November mit. Hinterfragt wird konkret die  bautechnische Machbarbarkeit eines Tiefenlagers in Abhängigkeit zur Tiefe: Unklar ist, wie tief ein sicheres Lager gebaut werden kann. Das ENSI stützt sich hierzu auf ein Gutachten der Professur für Ingenieurgeologie an der ETH Zürich.

Um die negativen baulichen Auswirkungen auf das Wirtsgestein bewerten zu können, werden nun unter anderem eine systematische Analyse der Gefährdungsbilder und der Massnahmen zur Bewältigung der negativen Auswirkungen sowie eine objektive Analyse der Unsicherheiten von felsmechanischen Kennwerten in den relevanten Tiefenbereichen verlangt. Zudem kritisieren die ETH-Wissenschafter die bisherige Beurteilung von Opalinuston. Zwar handle es sich um ein fast ideales Wirtsgestein; doch darin ein Endlager in 1000 m Tiefe zu realisieren, sei keine konventionelle Aufgabe und daher grundsätzlich zu überprüfen.

Der Zeitplan im Tiefenlager-Auswahlverfahren sieht weiterhin vor, dass der Bundesrat ab 2017 einen konkreten Standortentscheid fällen kann. 

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