Si­cher­hei­ten von Pla­nern

Merkblatt SIA 2020

Publikationsdatum
11-01-2018
Revision
11-01-2018

Immer öfter fordern Auftraggeber von Planungsunternehmen zusätzliche Sicherheitsleistungen, die über jene der Norm SIA 118 hinausgehen. Diese Sicherheitsleistungen (z.B. Bankgarantien oder Erfüllungsgarantien) binden Unternehmerkapital und können zu Einschränkungen der Anbieterkreise führen. Das wiederum schmälert den Wettbewerb zu Ungunsten des Bestellers.

Verlangen Komplexität oder höhere Risiken bei der Auftragsabwicklung zusätzliche Sicherheitsleistungen, so ist das neue Merkblatt SIA 2020 eine gute, mit konkreten Beispielen versehene Hilfe für Bauausführende. Abgestimmt auf die Revision der Norm SIA 118 (2013) ist es 2017 neu erschienen und ersetzt das bisherige Merkblatt aus dem Jahr 2001.

Sicherheitsleistungen des Unternehmers dienen der Sicherstellung der Vertragserfüllung, von Anzahlungen oder Vorauszahlungen sowie der Mängelhaftung des Unternehmers. Die Norm SIA 118 sieht zwei Sicherheitsleistungen des Unternehmers vor: erstens der Rückbehalt bei Abschlagszahlungen zur Absicherung der Vertragserfüllung und zweitens eine Solidarbürgschaft für die Mängelhaftung. Weitere Sicherheitsleistungen sind in der SIA 118 nicht vorgesehen, werden in Werkverträgen jedoch zunehmend vereinbart. Verbreitet ist eine Erfüllungsgarantie in Form einer Garantie auf erstes Verlangen.

Die Kom­mission SIA 118 empfiehlt, dass zusätzliche Sicherheitsleistungen zu den in der Norm vorgesehenen sowohl ihrer Art als auch ihrer Höhe nach nur auf Grundlage einer individuellen, sorgfältigen Risikobeurteilung festgelegt werden sollten. Hilfreich sind die Formulartexte im Merkblatt. Sie erlauben es z. B., den Text eines sogenannten «Garantiescheins» für die Mängelhaftung zu vergleichen und zu prüfen, ob er die Bestimmungen der SIA 118 erfüllt. Denn häufig entsprechen Sicherheitsleistungen von Versicherungen für Mängelhaftung nicht den Regeln der Norm. Im Fall fehlender Konformität wird Bauherren und Planern empfohlen, die Garantiescheine an die betreffenden Bankinstitutionen oder Versicherungen zurückzuweisen.

Mit dem Merkblatt SIA 2020 steht nun ein nützliches Instrument für zusätzliche Sicherheitsleistungen zur Verfügung. In jedem Fall sollten die zusätzlichen Sicherheitsleistungen dem Risiko angemessen ausgestaltet sein, insbesondere Erfüllungsgarantien im umgekehrten Verhältnis zur vertragsgemäss erbrachten Leistung.
 

Weiterführende Literatur
Hans Rudolf Spiess / Marie-Theres Huser, Norm SIA 118, Stämpflis Handkommentar, 2014;
Hans Rudolf Spiess / Marie-Theres Huser, Der Bau-Werkvertrag in der Praxis. (inkl. SIA 118), Dike-Verlag 2016;
Peter Gauch / Hubert Stöckli, Kommentar zur SIA-Norm 118, Art. 1–190, 2. Aufl., 2017

 

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