Schwei­ze­ri­sche Bau­rechts­ta­gung – ein Rück­blick

Tagungsbericht

Rechtliche Fragen des Bauens beschäftigten zahlreiche Teilnehmer an der zweijährlich stattfindenden Tagung.

Publikationsdatum
15-02-2017
Revision
15-02-2017

Prof. Dr. Stöckli als Veranstalter der Tagung an der Universität Freiburg, 16 weitere renommierte Juristen und ein Wirtschaftswissenschaftler boten den über 1000 Teilnehmenden an zwei Terminen im Januar Einblicke in rechtlich relevante Themenbereiche des Bauens. Neben vier Plenarvorträgen, einer freien Diskussion zum Vertrags- und Vergaberecht und einer Vorabendtagung zu den SIA-Ordnungen 102 und 103 standen acht Wahlvorträge zur Auswahl. Letztere lassen den Schluss zu, dass die Frage der Haftung für Juristen eine immergrüne Wiese darstellt.

Wer haftet, wenn fehler­hafte Pläne dem Unternehmer übergeben werden? Inwieweit muss der Unternehmer die Fehler erkennen, anzeigen und abmahnen? Noch komplexer wird es, wenn ein Generalunternehmervertrag abgeschlossen wurde, der die Aufgabenverteilung nicht eindeutig regelt. Das Strafrecht kommt bei einer Garantenstellung einer Vertragspartei zur Geltung. Nicht nur aktives Handeln, sondern auch  pflichtwidrige Unterlassung kann Konsequenzen nach sich ziehen. Mängelhaftung im Stockwerkeigentum und Ersatzvornahme von geschuldeten Leistungen sind nicht ohne Weiteres durchsetzbar. 

Für Letztere braucht es meist eine richterliche Bewilligung, was beträchtliche Auswirkungen auf die Termine haben kann. Die Termine durcheinander bringt auf jeden Fall ein Verzug von Leistungen. Dass hierbei einige ­Fallen lauern, überrascht nicht. Ob die Instrumentarien der Behörden zur Baulandmobilisierung  ausreichend sind, um eine Verdichtung der Bauzonen zu erreichen, wird sich erst im Laufe der Jahre zeigen. Bauen ohne Baubewilligung wird bei dichterer Bebauung jedenfalls nicht einfacher werden. Ob mit oder ohne Bewilligung – geplant wird immer mehr mit BIM, was ebenfalls rechtliche Fragen aufwirft.

Verwandte Beiträge