Neue Richt­li­ni­en «Hör­be­hin­der­ten­ge­rech­tes Bau­en»

Erhebungen gehen davon aus, dass 16% der Bevölkerung im europäischen Raum von einer Hörbehinderung betroffen sind. Neue Planungsrichtlinien sollen helfen, hörbehindertengerecht zu bauen.

Publikationsdatum
13-02-2014
Revision
01-09-2015

Wir Menschen werden immer älter, unsere Hörfähigkeit nimmt hingegen ständig ab. Dies führt nicht nur zu Verständigungsschwierigkeiten im näheren Umfeld, es besteht auch die Gefahr, dass schlecht hörende Menschen – und ganz besonders gehörlose – aus dem sozialen Leben ausgeschlossen werden. Wer nur einen Teil eines Referats oder einer Gemeindeversammlungsdebatte versteht, bleibt lieber zu Hause. Damit dies nicht passiert, braucht es eine Architektur, die Hörbehinderte ein- statt ausschliesst.

Doch der Wille allein genügt nicht, auch Wissen ist nötig, wie die Anforderungen von Hörbehinderten beim Planen und Bauen umgesetzt werden können. Diese Aufgabe der Wissensvermittlung haben die neuen Richtlinien «Hörbehindertengerechtes Bauen» übernommen. Sie sind als Anleitung für Planende, Architektinnen und Entscheider gedacht, damit die vom Gesetz geforderte Gleichstellung behinderter Menschen in die Praxis umgesetzt werden kann.

Zur Lancierung der neuen Planungsrichtlinien fand Ende Januar in Zürich eine Fachtagung statt. 
Kostenlose Bestellung der neuen Richtlinien unter www.hindernisfrei-bauen.ch

Hindernisfreie Architektur: Sechs Grundsätze

Die Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen sorgt seit 1981 für hindernisfreie Architektur. Für die hörbehindertengerechte Architektur hat sie zusammen mit der Fachkommission Hörbehindertengerechtes Bauen folgende sechs Grundsätze formuliert:

  1. Einfache räumliche Gliederung von Bauten / Anlagen 
  2. Zwei-Sinne-Prinzip: Visualisierung von akustischen Informationen 
  3. Optimale Lichtverhältnisse 
  4. Ideale raumakustische Verhältnisse 
  5. Beschallungsanlagen mit guter Sprachverständlichkeit 
  6. Höranlagen für Hörgeräte- und Implantat-Tragende

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