Land­schaft als Ver­bunds­auf­ga­be

Welche Wirkung geht von einem Landschaftsentwicklungskonzept aus?

Die Hochschule Rapperswil hat nachgefragt, wie es um die Landschaftsplanung steht. Bedarf ist vorhanden, doch die Landschaftsentwicklung muss verbindlicher werden, so das Fazit einer Fachtagung für Gemeinden und Planungsbüros.

Publikationsdatum
23-12-2016
Revision
09-01-2017

Die Landschaftsplaner tun, was Raumplaner möchten: Sie setzen sich über politische Grenzen hinweg, arbeiten trotzdem institutionell zusammen und beginnen, gemeinsame Ideen zu entwickeln. Im unteren Rheintal haben 21 Gemeinden aus dem Kanton St. Gallen und der Vorarlberger Nachbarschaft einen Verein gegründet, der sich nun stärker um die landschaftliche Vielfalt kümmern soll. Der Verein nennt sich «Agglomeration Rheintal» und tritt gegen den wachsenden Siedlungsdruck und ausgeräumtes Kulturland an.

Zu den hauptsächlichen Anliegen gehören die Verdichtung nach innen und die Qualität der Freiräume – «inner- und ausserhalb bebauter Gebiete», ergänzt Andreas Mathieu, Geschäftsleiter des Vereins St. Galler Rheintal, der an der Gründung des internationalen Gemeindeverbunds massgeblich beteiligt ist. Auch Daniela Bächli, Landschaftsarchitektin beim Kanton Aargau, macht auf die «interkommunale Verbundsaufgabe Landschaft» aufmerksam.

Vor Kurzem hat die «Regionale Projektschau Limmattal» ihre Arbeit aufgenommen; darin vertreten sind die Kantone Aargau und Zürich sowie 13 Städte und Gemeinden zwischen Turgi und Schlieren. Der Planungs- und Koordinationsfokus ist ebenfalls auf die landschaftlichen Qualitäten mitten in dieser boomenden Agglomeration gerichtet.

Beide Referenten, Andreas Mathieu und Daniela Bächli, präsentierten die Vereine an der Fachtagung «Landschaftsentwicklung 2.0» des Instituts für Landschaft und Freiraum Hochschule Rapperswil (HSR) und bestätigten, dass die Nachfrage nach vernetzter Landschaftsplanung aktuell wächst.

Welche Zukunft haben LEK?

Anfang Jahrtausend wurde das Landschaftsentwicklungskonzept LEK als informelles Planungsinstrument für Gemeinden, Regionen und Kantone eingeführt. Ursprünglich stand der Naturwert der unbebauten Umgebung im Vordergrund. Seither jedoch haben sich die Ansprüche an die Landschaftsnutzung verschoben; die Planung interessiert sich neu auch für die Naherholung.

«Die Landschaft ist ein Standortfaktor für Wohngemeinden. Daher gilt es die Siedlungsumgebung nachhaltig und qualitativ wertvoll weiterzuentwickeln», lautet das Fazit der HSR-Landschaftstagung. «Wo aber nicht aktiv gesteuert wird, was eine Landschaft leisten soll, gewinnt der steigende, diffuse Nutzungsdruck», warnt Michael Schmitt, Professor für Landschaftsplanung. Diese Disziplin stellt sicher, dass die Landschaft nicht zum Abfallprodukt aus steigenden und diversifizierten Nutzungsansprüchen wird.

Geringe Budgets

Die Hochschule Rapperswil hat eine Bestandsaufnahme über die systematische Planung im Landschaftsraum vorgenommen und zwei Dutzend LEK-Projekte evaluiert respektive die Trägerschaften befragt. Naturschutz und Gewässerräume sind nach wie vor die wichtigsten landschaftsrelevanten Vollzugsaufgaben und daher die häufigsten Auslöser für ein Landschaftsentwicklungskonzept. «Doch die landschaftliche Begleitplanung von Querschnittsaufgaben wie Verkehr, Siedlungsentwicklung und Infrastruktur sind wichtiger geworden», bestätigt Schmitt.

Zu beanstanden sei jedoch, wie selten daraus rechtliche oder bauliche Folgemassnahmen entstünden. Daniela Bächli ergänzt daher, wie wichtig die Sensibilisierung der Behörden und der Bevölkerung für die Landschaftsentwicklung sei. Die Unauffälligkeit ist nämlich die Krux dieser Planungsdisziplin: «Wir bauen wenig und haben darum wenig Sichtbares vorzuweisen oder können kaum auf grosszügige Budgets zurückgreifen.»

Im Richtplan verankert

Wo aber Landschaftsentwicklungskonzepte eine Wirkung erzeugen, stecken oft behördenverbindliche Grundlagen dahinter. Der Kanton Aargau hat beispielsweise im Richtplan festgesetzt, dass neue Agglomerationsparks und Landschaftsspangen «für mehr Natur und Erholung» zu schaffen sind. Auch der Kanton Zug verlangt von den Gemeinden per gesetzlichem Auftrag, über die eigenen landschaftlichen Perspektiven nachzudenken.

An der HSR-Tagung wurde daher die «Chamer Landschaft» als Vorzeigebeispiel präsentiert. Der Verein «Lebensraum Landschaft Cham» feiert nächstes Jahr seinen zehnten Geburtstag. Neben der unabhängigen und breiten Abstützung profitiert der LEK-Verein von einer aussergewöhnlich grosszügigen Förderung: Die Gemeinde Cham verfügt über grosse Deponieareale, deren Betreiber ein Entgelt für landschaftliche Verbesserungen zu bezahlen haben. Damit konnten Grünbrücken, Velowege, Amphibienteiche und Liegewiesen realisiert oder bereits in die Nutzungsplanung übertragen werden. Der Katalog an Entwicklungsideen umfasst über hundert Massnahmen, die teilweise noch auf ihre Umsetzung warten. Doch auch so dürfte der Leistungsausweis des Landschaftsentwicklungskonzepts in Cham nicht nur den Neid der Raumplaner, sondern auch der Landschaftsplaner geweckt haben.

Eine Vielfalt an landschaftsplanerischen Werkzeugen:
Landschaft ist eine geomorphologische, räumliche Klammer, die sich über natürliche Ökosysteme, menschliche Kulturtraditionen sowie moderne Infrastruktur- und Nutzungsansprüche erstreckt. Ein Sammelsurium beinhaltet aber auch das planerische Instrumentarium, mit dem diese äusserst unterschiedlichen, natürlich und menschlich geformten Landschaften entwickelt und gestaltet werden sollen. Verschiedene Planungs- und Politikaufgaben kreuzen sich hier, oft ohne sich gegenseitig abzusprechen oder ohne eine gemeinsame Koordinationsplattform zu definieren. Und da in der Schweiz gesetzliche Grundlagen für die Landschaftsentwicklung fehlen, entsteht ein räumlich zufälliges und verzetteltes Vollzugsbild.
Um die Ressource Freiraum aber nicht einfach dem Siedlungsdruck oder anderweitigen Veränderungen zu überlassen, weist das Bundesamt für Umwelt nun auf die bestehenden planerischen und politischen Instrumente hin, mit denen der wachsende Koordinationsbedarf vollzogen werden kann. Die Publikation «Den Landschaftswandel gestalten» zeigt zwar nicht auf, wie die Landschaftsräume spezifisch zu entwickeln sind, sie erklärt aber, wie deren Entwicklung systematisch zu steuern ist.

Quelle
Den Landschaftswandel gestalten; Umwelt-Wissen, Bundesamt für Umwelt (Bafu) 2016

 

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