Lärm­schutz soll für ver­dich­te­tes Bau­en ge­lo­ckert wer­den

Siedlungsverdichtungen sollen trotz Lärmschutzvorschriften möglich sein. Das fordert die Umweltkommission (UREK) des Ständerats. Dem Schutz der Bevölkerung vor Lärm soll trotzdem angemessen Rechnung getragen werden.

Publikationsdatum
21-11-2017
Revision
21-11-2017

Die Umweltkommission des Ständerats unterstützt eine Motion aus dem Nationalrat, beantragt ihrem Rat aber mit 12 zu 0 Stimmen diese allgemeinere Formulierung, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Nationalrat Beat Flach (GLP/AG) fordert mit seiner Motion zum einen, dass in lärmbelasteten Gebieten eine sinnvolle Siedlungsverdichtung nach innen ohne Ausnahmebewilligung möglich ist. Zum anderen soll die Lärmmessmethode geändert werden.

Heute können Baubewilligungen grundsätzlich nur erteilt werden, wenn die Grenzwerte für Lärmimmissionen an allen Fenstern von lärmempfindlichen Räumen eingehalten werden. In der Praxis wird die Lärmbelastung jedoch zuweilen nur an jenem Fenster gemessen, bei dem der Lärm am schwächsten ist. Diese sogenannte Lüftungsfensterpraxis hat aber das Bundesgericht für unzulässig erklärt.

Das führe dazu, dass an lärmbelasteten Orten kaum noch Siedlungsverdichtung nach innen erfolgen könne, sagte Flach im Nationalrat. Die Vorschriften verhinderten auch energetische Sanierungen. Nach dem Willen des Nationalrats soll deshalb künftig die Lüftungsfensterpraxis erlaubt werden, also die Messung an einem Fenster. Der Bundesrat lehnt die Motion ab.

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