Grau­zo­ne im Un­ter­grund

Aus den Berufsgruppen: Ingenieure

Die Aufgabenteilung zwischen Geologen und Ingenieuren ist oft unklar. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe will jetzt Abhilfe schaffen.

Publikationsdatum
11-01-2018
Revision
11-01-2018

Jedes Bauwerk braucht ein solides Fundament. Dieses plant der Bauingenieur. Dazu benötigt er Angaben zum Baugrund. Sie werden vom Geologen beschafft. So weit, so einfach. Leider ist die Realität oft weniger klar. So wird die Normkommission SIA 267 zum Beispiel zunehmend mit den folgenden Fragen konfrontiert:

  • Wer erstellt das Baugrund­modell?
  • Wer legt welche Baugrundwerte fest?
  • Wer schätzt die maximal zu er­war­tenden Grundwasserspiegel?
  • Wer liefert Angaben zur Tragfähigkeit von Fundationspfählen?

Lauter wichtige Fragen zu Fachkompetenz, Auftrag und Verantwortung, die nicht ohne Weiteres beantwortet werden können.

Der Hintergrund: Schadensfälle im Zusammenhang mit dem Baugrund werden durch eine unklare Aufgabenteilung zwischen Geologen und Bauingenieuren oder durch eine unvollständige Beauftragung begünstigt. Die Ursachen dafür sind vielfältig: Einerseits sind die Auftraggeber mit den zu erbringenden Leistungen meist nicht sehr vertraut. Sie können deshalb nicht immer erkennen, wo Lücken in der Beauftragung bestehen. Andererseits beschränken sich Geologen und Ingenieure teilweise auf die ihnen vertraglich zugewiesenen Leistungen, ohne auf unklare Aufgabenteilungen oder Beauftragungslücken hinzuweisen. Mehrdeutige Begriffe wie «Geologe» oder «Geotechniker», die ganz unterschiedlich verwendet werden, erschweren die Verständigung zusätzlich.

Mit der Integration der geologischen Untersuchungen in Generalplaner- oder TU-Mandate brauchen sich die Bauherren nicht mehr um die Aufgabenteilung zwischen Geologen und Ingenieuren zu kümmern. Löst dies das Problem? Vermutlich nicht ganz. Denn der Bauherr verliert damit den Vorteil von zwei unabhängigen Beratern, und für die Geologen, Ingenieure und deren Gesamtleiter bleibt die Herausforderung einer sinnvollen und klaren Aufgabenteilung bestehen.

Um diese unbefriedigende Situation zu verbessern, haben die Berufsgruppen BGI und BGU eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe gebildet. Sie besteht aus Vertretern der betroffenen Fachvereine, der Kommissionen SIA 267 und LHO 106 sowie der Schweizerischen Fachgruppe für Ingenieurgeologie. Ein erstes Grundlagenpapier der Arbeitsgruppe wurde in den Berufsgruppenräten und den Vorständen der betroffenen Fachvereine inzwischen diskutiert und wird nun nochmals überarbeitet.

Dauerhafte und wirkungsvolle Abhilfe ist nur möglich, wenn sich die massgebenden Akteure der Schwierigkeiten bewusst werden, die aus einer unklaren Aufgabenteilung zwischen Geologen und Bauingenieuren oder einer lückenhaften Beauftragung entstehen. Die Arbeitsgruppe plant deshalb, im Lauf dieses Jahres ein einfaches Infoblatt zu publizieren. Darin sollen wichtige Begriffe geklärt, die typischen Aufgaben beschrieben und Beispiele für bewährte Aufgaben­teilungen auf­gezeigt werden. Dies soll vor allem Bauherren und Gesamtleitern, aber auch den Geologen und Ingenieuren dabei helfen, für eine zweckmässige Projektorganisation und eine klare Aufgabenteilung zu sorgen.
 

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