Ge­wapp­net ge­gen Un­ter­neh­mer­kon­kur­se

Erweiterung der SIA-Kostengarantie

Der Versicherer erweitert die SIA-Kostengarantie um einen wichtigen ­Baustein. Kosten- und Terminrisiken durch Konkurs der Unternehmen, die am Bau beteiligt sind, können nun abgesichert werden.

Publikationsdatum
11-01-2018
Revision
11-01-2018

Seit mehr als 15 Jahren besteht mit dem SIA-Kostengarantie-Vertrag die Möglichkeit, sich vor Kostenrisiken zu schützen. Zudem bietet die SIA-Kostengarantie alle Vorteile des konventionellen Ausführungsmodells mit Einzelleistungsträgern. Ab sofort ist es mit dem Kostengarantie-Vertrag möglich, auch die Mehrkosten und Terminverschiebungen aufgrund der Konkurse von Unternehmen, die am Bau beteiligt sind, zu versichern. Die Kosten- und Terminrisiken durch den Unternehmenskonkurs waren bisher kaum steuerbar und zählten somit zu den grössten Risiken in Bauprojekten. Die Erwei­terung macht das Modell noch attraktiver und gegenüber anderen Modellen noch wettbewerbsfähiger.

Der Kostengarantie-Vertrag im Detail

Der SIA-Kostengarantie-Vertrag wurde vom SIA als vollwertige Alternative zum Totalunternehmer-/Generalunternehmermodell entwickelt. Er ist in den SIA-Normen 1018 bzw. 1019 geregelt. Das Modell zeichnet sich durch den Beizug eines unabhängigen, fachlich ausge­wiesenen Garanten sowie durch den Abschluss einer Versicherung aus, die das Risiko der Kostenüberschreitung abdeckt. Den Kosten­garantie-Vertrag gemäss SIA 1018 unterzeichnen drei Parteien: der Bauherr, der Garant und der Planer. Damit verpflichten sie sich, gemeinsam auf das vereinbarte Kostenziel hin zu arbeiten. Der Bauherr und Planer behalten dabei ihre Rollen mit den gewohnten Kompetenzen. Der Garant übernimmt für das versicherte Projekt die Rolle des Kostencontrollings und trägt die Verantwortung für die Absicherung, Prüfung sowie Unterstützung des Projekts.

Die Rollenverteilung bleibt klassisch

Die Aufgaben und Kompetenzen der Planer gemäss den einschlägigen Leistungs- und Honorarordnungen (SIA 102 ff.) werden vom Kostengarantie-Vertrag nicht eingeschränkt. Die Planer erbringen unverändert ihre Leistungen: Sie sorgen für eine gelungene Gestaltung und übernehmen Verantwortung für die Mate­rial- und Konstruktionswahl sowie für das Einhalten von Terminen.

Der Garant überwacht die Planung und Realisierung als Controller. Er entlastet damit den Bauherrn, unterstützt die Planer und stellt sicher, dass die Kosten eingehalten werden. Das Projekt profitiert so von der kompetenten Zweitmeinung des Garanten über wesentliche Projektelemente, da dieser die Risiken vor Abschluss des Kostengarantie-Vertrags im Detail analysiert. Das ist die Voraussetzung für die Deckungszusage der Versicherung. Die gewohnte Rollenverteilung bietet beste Voraussetzungen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die aufgrund der zunehmenden Komplexität von Bauprojekten und der fortschreitenden Digitalisierung ein wichtiger Baustein zum Projekterfolg bleibt.

Die Vorteile liegen auf der Hand

Die Entschädigung für die Kos­tengarantie, bestehend aus Garantenhonorar und Versicherungsprämie, beträgt rund 2 % der Bausumme. Da nach der Projektanalyse durch den Garanten üblicherweise die Reserven für Unvorhergesehenes im Kosten­voranschlag reduziert werden können, ist die Kostengarantie für den Bauherrn per Saldo in der Regel praktisch kostenneutral.

Die damit verbundenen Vorteile für den Bauherrn und die von ihm beauftragten Planer sind bekannt, volle Flexibilität und Handlungsfreiheit bei der Wahl der Planer und Unternehmer, der Material- und Konstruktionswahl sowie bei allfällig erforderlichen Projektänderungen. Zudem haben Bauherren und Planer direkten Einfluss auf die Ausführungsqualität und damit auf die Lebenszykluskosten für Betrieb und Unterhalt der Liegenschaft. Die Kostengarantie bietet Kosten- und Terminsicherheit wie ein Totalunternehmer-/Generalunternehmervertrag, belässt aber die Handlungsfreiheit bei Bauherren und Planern und bietet neu Schutz vor Unternehmerkonkursen.

Für Bauherren und Planer lohnt sich ein genauer Blick auf die SIA-Kostengarantie. Interessant ist sie für private Wohnbauprojekte wie auch für öffentliche, bei denen Kostenüberschreitungen neben finanziellen auch politische, familiäre oder genossenschaftliche Kon­sequenzen hätten. Aber auch ohne weitergehende Folgen ist die SIA-Kostenga­rantie ein schlagender Vorteil für jedes Bauprojekt.
 

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