Ge­schütz­tes Moor?

Publikationsdatum
25-06-2013
Revision
25-08-2015

Moore sind in der Schweiz durch die Bundesverfassung geschützt. Der strikte Moorschutz verhinderte in letzter Zeit einige Vorhaben, etwa den Neubau eines Restaurants auf der Insel Ufenau im Zürichsee oder einen noch fehlenden Abschnitt der Autobahn im Zürcher Oberland. In die Kritik gerät dabei oft auch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK).

Die Ergebnisse der Erfolgskontrolle des Moorschutzes 20 Jahre nach Annahme der Rothenthurm-Initiative zeigen, dass sich der Zustand der Moore verschlechtert. Sie trocknen immer mehr aus, Gehölzpflanzen nehmen überhand. Zahlreiche Flachmoore müssen gepflegt werden, weil die Bauern die traditionelle Streunutzung nicht mehr durchführen. Die bisherigen Schutzmassnahmen reichen offenbar nicht aus, um die Qualität der Moore zu erhalten. 

Weitere Informationen gibt es in der nächsten Ausgabe von TEC21. 

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